Was die Unterstützung umfasst
Rechte und Registrierung aufnehmen
Wir erfassen Domain, Endung und bekannte Beteiligte. Name, Unternehmenskennzeichen und Marke werden als verschiedene Rechtsgrundlagen betrachtet. Registerunterlagen, frühere Nutzung und vorhandene Verträge werden geordnet. Ein Registrar und der tatsächliche Webseitenbetreiber werden nicht ohne Prüfung gleichgesetzt; unklare Inhaberschaft erhält einen gezielten Recherchebedarf.
Konkreten Konflikt prüfen
Website, Weiterleitung, Werbung und sonstige Nutzung werden mit Zeitangaben dokumentiert. Private Verwendung und geschäftlicher Kontext werden unterschieden. Bei gleichnamigen Beteiligten wird die jeweilige Ausgangslage aufgenommen, statt allein aus einem ähnlichen Namen eine sichere Rechtsverletzung abzuleiten. Domainregistrierung, Kennzeichenschutz und eine beanstandete Nutzung werden gemeinsam geprüft, ohne sie als identische Rechte zu behandeln.
Ergebnis und Vorgehen abstimmen
Wir erstellen die vereinbarte Anspruchs- oder Einigungsgrundlage. Unterlassung, Löschung und Übertragung werden getrennt beschrieben; ein Übertragungsanspruch wird nicht pauschal aus jeder Verletzung abgeleitet. Technischer Transfer, Registrarrichtlinien und mögliche besondere Verfahren werden mit der konkreten Endung geprüft. Verhandlung und gerichtliche Vertretung sind weitere Aufträge. Ein bestimmter Domainerwerb oder Kaufpreis wird nicht garantiert.
Typische Situationen
Eine Domain verweist auf fremde Werbung
Nutzungskontext und Rechte werden verglichen.
Zwei Beteiligte tragen denselben Namen
Sachverhalt und mögliche Interessen werden konkret aufgenommen.
Eine Übertragung wird angeboten
Rechtliche Einigung und technische Abwicklung werden getrennt geklärt.
Worauf es fachlich ankommt
Geschäftliche Bezeichnung
Unternehmenskennzeichen werden von der bloßen Domainregistrierung unterschieden.
Amtliche Grundlage: § 5 MarkenG ↗Konkrete Benutzung
Geschäftlicher Kontext und mögliche Verwechslungsfragen werden am Fall geprüft.
Amtliche Grundlage: § 15 MarkenG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Konflikt beschreiben
Sie nennen Domain und gewünschtes Ergebnis.
- 02
Rechte zuordnen
Name, Kennzeichen und Beteiligte werden erfasst.
- 03
Nutzung prüfen
Kontext und Belege werden eingeordnet.
- 04
Lösung abstimmen
Die vereinbarte Anfrage oder Einigungsgrundlage wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Domainname und aktuelle Fundstellen
- Register- oder Namensnachweise
- Datierte Screenshots und Weiterleitungen
- Bekannte Registrierungs- und Betreiberangaben
- Kaufangebote, Verträge und bisherige Korrespondenz
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Endung, Beteiligte und Umfang der Rechte- beziehungsweise Betreiberrecherche bestimmen die Vergütung. Technischer Transfer, besondere Verfahren und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Domainübertragung oder ein bestimmtes Verhandlungsergebnis werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gehört mir die Domain automatisch wegen meiner Marke?
Das wird nicht unterstellt. Schutzrecht, Registrierung und konkrete Nutzung werden gemeinsam geprüft; eine Markeneintragung ersetzt nicht jede Frage zum gewünschten Domainerwerb.
Ist Löschung dasselbe wie Übertragung?
Nein. Rechtsfolge und gewünschtes Ergebnis werden getrennt benannt. Eine mögliche Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass jede gewünschte Übertragung verlangt werden kann.
Was gilt bei gleichen Namen?
Die tatsächliche Konstellation wird aufgenommen. Rechte, Nutzung und Interessen beider Seiten brauchen konkrete Prüfung, statt eine pauschale Prioritätsantwort ohne Sachverhalt zu geben.
Ist der Registrar der richtige Anspruchsgegner?
Registrant, Betreiber und technischer Dienstleister werden unterschieden. Welche Stelle für den konkreten Schritt relevant ist, wird am Anliegen geprüft.
Können Sie einen technischen Transfer durchführen?
Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart und praktisch möglich ist. Rechtliche Einigung und technische Umsetzung werden mit Zuständigkeiten getrennt abgestimmt; Zugangsdaten gehören nicht in eine allgemeine Erstnachricht.
Gelten für jede Domain dieselben Verfahren?
Endung und einschlägige Regeln werden konkret erfasst. Ein besonderes Verfahren wird nicht ohne Prüfung auf jede Domain übertragen; Umfang und Kosten werden vor einem Folgeschritt geklärt.