Was die Unterstützung umfasst
Schutzrecht und Berechtigung aufnehmen
Wir lesen Registerunterlagen, Inhaberangaben und vorhandene Lizenz- oder Übertragungsdokumente. Schutzgebiet, Zeichenform und relevante Waren beziehungsweise Dienstleistungen werden erfasst. Eine Klassennummer allein beantwortet nicht jede Ähnlichkeitsfrage. Deutsche Marke und andere Schutzsysteme werden unterschieden; eine Prüfung richtet sich auf das konkret benannte Recht und dessen tatsächliche Reichweite.
Nutzung und Beweisgrundlage prüfen
Angebote, Werbung und Onlineshopdarstellungen werden mit URL und Zeitangabe geordnet. Zeichenvergleich, betroffene Leistungen und Kontext werden zusammen betrachtet. Anbieteridentität und dokumentierter Vertriebsweg erhalten eigene Prüfpunkte. Eine einzelne Ähnlichkeit wird nicht ohne Einordnung als sichere Verletzung bezeichnet. Weitere Beweissicherung oder fachliche Recherche wird im ausdrücklich vereinbarten Umfang vorbereitet.
Reaktion abstimmen
Wir erstellen die vereinbarte Anspruchsübersicht oder Kommunikationsfassung. Unterlassung, Auskunft und mögliche Schadensfragen werden getrennt geprüft. Eine Abmahnung oder gerichtliche Maßnahme setzt den passenden Auftrag und geprüfte Zuständigkeit voraus. Plattformmeldung, Vergleich und weiterer Rechtsweg werden nicht beliebig gleichgesetzt. Ein bestimmter Schadensbetrag oder die sofortige Entfernung jeder Fundstelle wird nicht versprochen.
Typische Situationen
Ein Onlineshop nutzt ein ähnliches Zeichen
Schutzumfang und konkrete Waren werden verglichen.
Eine Werbeanzeige enthält Ihre Marke
Nutzungskontext und Belege werden geordnet.
Der Anbieter ist zunächst unklar
Identität und weitere Recherche werden konkret eingegrenzt.
Worauf es fachlich ankommt
Markenrechte
Konkrete Benutzung und Schutzumfang werden gemeinsam geprüft.
Amtliche Grundlage: § 14 MarkenG ↗Ältere Rechte
Zeichen- und Warenfragen werden mit der tatsächlich geschützten Position abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 9 MarkenG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Fundstelle nennen
Sie beschreiben das Zeichen und den Anbieter.
- 02
Recht zuordnen
Inhaberschaft und Schutzumfang werden geprüft.
- 03
Nutzung vergleichen
Kontext und Belege werden strukturiert.
- 04
Vorgehen abstimmen
Die vereinbarte Reaktion wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Registerunterlagen und Inhaberangaben
- Lizenz- oder Übertragungsnachweise
- Screenshots mit URL und Datum
- Angaben zu Waren und Vertriebsweg
- Bisherige Kommunikation und gerichtliche Schreiben
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Fundstellen, Schutzrechte und erforderliche Recherche bestimmen die Vergütung. Weitere Beweissicherung, Plattformverfahren und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Eine sichere Verletzungsfeststellung oder bestimmte Entschädigung wird nicht pauschal zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Verbietet meine Marke jedes ähnliche Wort?
Schutzumfang und konkrete Nutzung sind maßgeblich. Zeichen, Waren und Kontext werden gemeinsam geprüft, statt eine Eintragung als umfassendes Verbot sämtlicher ähnlicher Wörter darzustellen.
Reichen gleiche Klassen aus?
Die betroffenen Waren und Dienstleistungen werden konkret gelesen. Klassen helfen bei der Ordnung, ersetzen aber nicht den Vergleich der geschützten und tatsächlich verwendeten Angebote.
Welche Screenshots sind sinnvoll?
Fundstelle, URL, Zeitpunkt und sichtbarer Nutzungskontext werden aufgenommen. Ein abgeschnittenes Zeichen ohne Anbieter oder Angebot kann wichtige Fragen offenlassen.
Ist eine Plattformmeldung automatisch eine Abmahnung?
Nein. Plattformkommunikation und rechtliche Anspruchserhebung haben unterschiedliche Aufgaben. Der passende Schritt wird mit Umfang und Zuständigkeit ausdrücklich abgestimmt.
Kann Schadensersatz sofort beziffert werden?
Das wird nicht pauschal zugesagt. Anspruchsgrund, Nutzung und benötigte Angaben werden geprüft. Eine vermutete Reichweite der Werbung ersetzt keine nachvollziehbare Schadensgrundlage.
Ist die gerichtliche Durchsetzung enthalten?
Nur bei entsprechendem Auftrag. Erste Prüfung, außergerichtliche Kommunikation und gerichtliche Vertretung werden mit jeweils konkretem Umfang und Kosten getrennt vereinbart.