Geschäftszweck und Rechtsform prüfen
Tätigkeit, Beteiligte und geplante Größenordnung werden aufgenommen. Ob eine GbR zu Ihrem Vorhaben passt oder eine andere Rechtsform zu betrachten ist, wird anhand konkreter Anforderungen eingeordnet.
Unternehmen · DEUTSCHLAND
Sie möchten gemeinsam ein Geschäft oder Projekt beginnen und prüfen eine GbR als passende Form. Dafür sollten Beiträge, Entscheidungen und Verantwortung frühzeitig feststehen. Wir strukturieren die Gründungsfragen und koordinieren eine Vereinbarung, die den tatsächlichen Geschäftszweck sowie mögliche Veränderungen im Team berücksichtigt.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Gemeinsames Handeln kann bereits vor einem ausführlichen schriftlichen Vertrag rechtliche Folgen haben. Nennen Sie bestehende Aufträge, Konten und Zusagen. Eine GbR bietet nicht automatisch eine Beschränkung der persönlichen Haftung.
Zweck, Beteiligte und vorgesehene Beiträge werden vor weiteren Verpflichtungen geordnet.
Vertretung, Entscheidungen und Gewinnverteilung erhalten einen verständlichen Vertragsrahmen.
Register-, Steuer- und Gewerbefragen werden nach Ihrem Geschäftsmodell als eigene Schritte erfasst.
Tätigkeit, Beteiligte und geplante Größenordnung werden aufgenommen. Ob eine GbR zu Ihrem Vorhaben passt oder eine andere Rechtsform zu betrachten ist, wird anhand konkreter Anforderungen eingeordnet.
Beiträge, Aufgaben, Vertretung und Verteilung von Ergebnissen werden abgestimmt. Eintritt, Ausscheiden und Konfliktlösungen gehören zur Planung, auch wenn derzeit vollständiges Einvernehmen besteht.
Konto, Außenauftritt und weitere Anmeldungen müssen zur gewählten Struktur passen. Eine mögliche Eintragung als eGbR und steuerliche Beratung werden von der bloßen Vertragserstellung unterschieden.
Unterschiedliche Beiträge an Zeit und Geld sollen berücksichtigt werden. Die Vereinbarung verbindet Beteiligung mit tatsächlichen Aufgaben und Entscheidungsrechten.
Erste Aufträge wurden angenommen, aber Zuständigkeiten sind unklar. Bestehende Verpflichtungen werden erfasst, bevor eine neue Regelung formuliert wird.
Geplante Erwerbe und Registerbezüge können weitere Anforderungen auslösen. Die Gründungsprüfung betrachtet deshalb nicht nur den internen Vertrag.
§ 705 BGB bildet die Grundlage der Gesellschaft und unterscheidet nach der Teilnahme am Rechtsverkehr. Zweck und tatsächliches Vorhaben werden dafür konkret beschrieben.
Amtliche Grundlage: § 705 BGB ↗§ 721 BGB regelt die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern. Eine interne Aufgabenverteilung schützt nicht automatisch vor Ansprüchen Dritter.
Amtliche Grundlage: § 721 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Tätigkeit, Beteiligte und den bisherigen Stand.
Rechtsformprüfung, Vertrag und organisatorische Schritte werden abgegrenzt.
Offene Entscheidungen zu Geld, Verantwortung und Veränderungen werden besprochen.
Weitere Anmeldungen und fachliche Aufgaben werden mit passenden Zuständigkeiten koordiniert.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Zahl der Beteiligten, vorhandene Verpflichtungen und besondere Vermögenswerte bestimmen den Aufwand. Vertragsgestaltung, Registervorbereitung und steuerliche Betreuung sind verschiedene Leistungen. Behörden-, Notar- und weitere Fremdkosten werden separat betrachtet. Eine spätere laufende Begleitung ist nicht automatisch Bestandteil des Gründungsauftrags.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenEine klare schriftliche Vereinbarung hilft, Beiträge und Zuständigkeiten nachvollziehbar festzuhalten. Besondere Inhalte können zusätzliche Formanforderungen auslösen.
Eine GbR bietet keine automatische persönliche Haftungsbeschränkung. Die Risiken des Geschäftsmodells müssen vor dem Start eingeordnet werden.
Eintragung und mögliche Erfordernisse hängen vom geplanten Auftreten und Registerbezug ab. Sie werden als eigene Frage geprüft.
Die Vertretung muss zur vereinbarten Struktur und geltenden Grundlage passen. Interne Entscheidungsregeln und Außenvertretung sind bewusst abzustimmen.
Nur wenn vereinbart und für die Tätigkeit relevant. Steuerliche Erfassung und weitere Meldungen haben eigene Zuständigkeiten.
Veränderungen sind möglich, benötigen aber eine eigene rechtliche und steuerliche Planung. Der Gründungsvertrag sollte den späteren Handlungsbedarf erkennbar machen.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.