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Geschäftsführerhaftung prüfen

Eine Gesellschaft verlangt Ersatz von ihrem Geschäftsführer oder Sie möchten eine mögliche Pflichtverletzung prüfen? Wir organisieren die rechtliche Einordnung des konkreten Vorgangs. Eine schlechte Geschäftsentwicklung allein begründet nicht automatisch persönliche Haftung. Pflicht, Entscheidung, Schaden und Zusammenhang werden getrennt betrachtet.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Anspruchsschreiben, Zahlungsfrist und Versicherungsbedingungen. Krisen- und Insolvenzanzeichen benötigen sofort eine eigene fachliche Prüfung. Originalunterlagen und Entscheidungsspuren sollen erhalten bleiben; nachträgliche Rechtfertigungen ersetzen keine tatsächlichen Nachweise.

01

Vorgang abgrenzen

Rolle, Pflicht und Zeitpunkt werden aufgenommen.

02

Haftung prüfen

Schaden und Zusammenhang werden konkret bewertet.

03

Reaktion vorbereiten

Einwendungen und mögliche Deckung werden getrennt.

Was die Unterstützung umfasst

Pflichten und Entscheidung erfassen

Satzung, Dienstvertrag, Zuständigkeit und Beschlüsse werden gelesen. Informationsstand zum Entscheidungszeitpunkt ist wichtig. Eine Weisung oder Ressortverteilung wird nicht pauschal als vollständige Haftungsbefreiung behandelt.

Schaden belegen

Vermögensentwicklung, Anspruchsgrund und konkrete Berechnung werden aufgenommen. Gewinnrückgang und ersatzfähiger Schaden sind nicht dasselbe. Mehrere Ursachen werden nicht stillschweigend einer Person zugerechnet.

Durchsetzung und Schutz einordnen

Anspruch, Abwehr, Vergleich und Versicherung erhalten getrennte Schritte. D&O-Deckung und Außenhaftung können andere Grundlagen haben. Insolvenzspezialfragen und Strafverfahren werden ausdrücklich abgegrenzt.

Typische Situationen

Ein Projekt verursacht hohe Verluste

Entscheidung, verfügbare Daten und Ursachen werden geprüft. Das Ergebnis allein beweist keine Pflichtverletzung.

Die Gesellschafter hatten zugestimmt

Inhalt und Grenzen des Beschlusses werden gelesen. Zustimmung beantwortet nicht automatisch jede Haftung.

Eine D&O-Versicherung besteht

Meldung und Vertragsbedingungen werden gesondert geprüft. Police bedeutet nicht garantierte Deckung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Vorgang nennen

    Beschreiben Sie Anspruch und betroffene Entscheidung.

  2. 02

    Prüfung bestimmen

    Innen-, Außen- und Deckungsfragen werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise bewerten

    Pflicht und Schaden werden verbunden.

  4. 04

    Reaktion vereinbaren

    Abwehr oder Durchsetzung wird beauftragt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Anspruchsschreiben
  • Satzung und Dienstvertrag
  • Entscheidungsunterlagen und Beschlüsse
  • Schadensberechnung mit Belegen
  • Versicherungsvertrag und Meldungsdaten

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vorgänge, Beweislage und Verfahren bestimmen das Honorar. Versicherung, Insolvenz- und Strafvertretung sind gesonderte Leistungen. Zuständigkeit wird vor Beginn geklärt. Haftungsausschluss oder Ersatz wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Haftet man für jeden Verlust?

Nein. Pflichtverletzung, Schaden und Zusammenhang brauchen Prüfung.

Befreit ein Gesellschafterbeschluss immer?

Inhalt und Grenzen werden konkret betrachtet. Ein pauschaler Schutz wird nicht zugesagt.

Ist D&O-Deckung sicher?

Bedingungen und Meldung sind entscheidend. Die Police ersetzt keine Deckungsprüfung.

Gilt die Prüfung auch gegenüber Gläubigern?

Außenansprüche werden ausdrücklich abgegrenzt und gesondert geprüft.

Wer berechnet den Schaden?

Vorliegende Berechnung wird rechtlich gelesen; weitere Bewertung kann fachlich erforderlich sein.

Sind Insolvenzsachen enthalten?

Nur bei entsprechendem Auftrag. Dringende Krisenanzeichen werden sofort benannt.

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Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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