Was die Unterstützung umfasst
Gesellschaften und Beiträge erfassen
Wir nehmen auf, ob eine Komplementär-GmbH bereits besteht oder neu gegründet werden soll. Eigentümer, Kommanditisten und gewünschte Beteiligungsquoten werden geordnet. Kapitalbeiträge und vorgesehene Haftsumme werden getrennt beschrieben. Eine allgemeine Aussage zur beschränkten Haftung ersetzt nicht die Prüfung tatsächlicher Einzahlungen, Rückzahlungen und bereits eingegangener Verpflichtungen.
Vertragsregeln aufeinander abstimmen
KG-Vertrag und Gesellschaftsvertrag der GmbH werden mit Geschäftsführung und Vertretung abgeglichen. Gewinnverteilung, Informationsrechte und zustimmungspflichtige Entscheidungen erhalten konkrete Regelungsfragen. Unterschiedliche Beteiligung an GmbH und KG wird ausdrücklich aufgenommen. Eine Änderung in einem Vertrag wird nicht ohne Abgleich mit der anderen Gesellschaft als vollständig umgesetzte Governance-Lösung dargestellt.
Anmeldung und Start vorbereiten
Wir erstellen die vereinbarte Unterlagen- und Aufgabenübersicht für Notar, Register und Betriebseröffnung. Steuerliche Einordnung und laufende Buchführung werden mit befugten Stellen separat geklärt. Eintragungen und notwendige Erklärungen bleiben Aufgaben der zuständigen Beteiligten und Stellen. Die Planung ersetzt keine Registerentscheidung; laufende Geschäftsführung, Bilanzierung und spätere Gesellschafteränderungen brauchen eigene Aufträge.
Typische Situationen
GmbH und KG werden gemeinsam gegründet
Reihenfolge und Entwürfe werden aufeinander abgestimmt.
Eine bestehende GmbH soll Komplementärin werden
Bestehender Vertrag und neue Rolle werden geprüft.
Beteiligungen sind unterschiedlich verteilt
Stimmrechte und wirtschaftliche Interessen werden konkret beschrieben.
Worauf es fachlich ankommt
KG-Struktur
Rollen von Komplementär und Kommanditisten werden konkret abgegrenzt.
Amtliche Grundlage: § 161 HGB ↗Haftsumme und Einlage
Eintragung, Leistung und Rückzahlungen werden getrennt betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 172 HGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Modell schildern
Sie nennen Gesellschaften und Beteiligte.
- 02
Beiträge ordnen
Einlagen und Rollen werden aufgenommen.
- 03
Verträge vergleichen
Führung und Beteiligungsrechte werden abgestimmt.
- 04
Start vorbereiten
Erforderliche Anmeldungen und weitere Fachaufgaben werden benannt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Beteiligtenliste und geplante Quoten
- GmbH-Vertrag und Registerauszug, soweit vorhanden
- KG-Vertragsentwurf
- Angaben zu Einlage und Haftsumme
- Geschäftsmodell und gewünschte Vertretung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vorhandene GmbH, Zahl der Beteiligten und Vertragsumfang bestimmen das Honorar. Notar, Register, steuerliche Beratung und laufende Rechnungslegung werden gesondert geklärt. Ein bestimmter Eintragungstermin oder pauschal steuerlicher Vorteil wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Brauche ich zwei aufeinander abgestimmte Verträge?
Die GmbH und die KG haben eigene Grundlagen. Ihre Rollen und Entscheidungswege werden gemeinsam betrachtet, damit Regeln nicht widersprüchlich nebeneinanderstehen.
Kann eine vorhandene GmbH verwendet werden?
Bestehender Vertrag, Tätigkeit und Verpflichtungen werden geprüft. Eine neue Rolle wird nicht allein durch Umbenennung ohne Abgleich der erforderlichen Schritte als erledigt behandelt.
Sind Einlage und Haftsumme identisch?
Beide Angaben werden getrennt aufgenommen. Tatsächliche Leistung und mögliche Rückzahlungen sind zusätzlich relevant; eine Zahl im Entwurf ersetzt diesen Abgleich nicht.
Müssen die Beteiligungen gleich verteilt sein?
Das gewünschte Modell wird konkret geprüft. Unterschiedliche Quoten können eigene Fragen zu Kontrolle und Interessen auslösen und werden deshalb ausdrücklich beschrieben.
Ist die steuerliche Behandlung automatisch enthalten?
Nur bei entsprechendem Auftrag und klarer Zuständigkeit. Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung und steuerliche Bewertung werden getrennt abgestimmt.
Wird ein sicherer Registertermin zugesagt?
Nein. Vollständigkeit, Erklärungen und zuständige Stellen beeinflussen den Ablauf. Die Vorbereitung benennt Schritte, ersetzt aber keine Eintragungsentscheidung.