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Holdingstruktur aufbauen

Sie möchten Beteiligungen und operatives Geschäft in einer Holdingstruktur organisieren? Wir erfassen Ihre Gesellschaften, Ziele und geplanten Zahlungswege. Daraus entsteht eine abgestimmte Struktur- und Aufgabenübersicht für die konkrete Gründung oder Beteiligungsänderung, mit getrennten gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Prüfpunkten.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie bereits vereinbarte Anteilskäufe und geplante Beurkundungstermine. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform und bewirkt nicht automatisch eine bestimmte Steuerersparnis oder vollständige Risikotrennung.

01

Struktur beschreiben

Holding, Tochter und Beteiligungsquoten werden nachvollziehbar zugeordnet.

02

Aufgaben abstimmen

Geschäftsführung, Finanzierung und Entscheidungsrechte erhalten klare Prüfpunkte.

03

Umsetzung vorbereiten

Gründungsschritte und notwendige weitere Zuständigkeiten werden dokumentiert.

Was die Unterstützung umfasst

Ziele und Bestand aufnehmen

Wir erfassen bestehende Unternehmen, Eigentümer und das gewünschte Verhältnis zwischen Beteiligung und Geschäftsbetrieb. Neugründung und Einbringung vorhandener Anteile sind unterschiedliche Ausgangslagen. Verträge, Finanzierung und Genehmigungsbedarf werden aufgenommen. Ein einfaches Beteiligungsbild wird nicht als bereits vollzogene Übertragung ausgegeben; jeder notwendige Schritt braucht eigene Unterlagen und passende Zuständigkeit.

Rechte und Zahlungswege gestalten

Beteiligungsquoten, Geschäftsführung und Zustimmungsvorbehalte werden auf das Geschäftsmodell abgestimmt. Darlehen, Dienstleistungen und Ausschüttungen zwischen Gesellschaften werden getrennt beschrieben. Persönliche Bürgschaften und gemeinsame Verpflichtungen können zusätzliche Risiken begründen und werden nicht durch die Bezeichnung Holding als erledigt behandelt. Laufende Verwaltung und Kosten mehrerer Rechtsträger erhalten einen eigenen Platz in der Entscheidungsgrundlage.

Gründung und Fachprüfung koordinieren

Wir bereiten die vereinbarte Strukturübersicht oder Vertragsabstimmung vor. Notar, Register, Bank und steuerlich befugte Beratung werden mit konkreten Aufgaben benannt. Steuerliche Bewertung einer Einbringung oder späteren Ausschüttung ist kein automatischer Bestandteil einer allgemeinen Gründungsplanung. Tatsächliche Anteilstransfers und laufende Betreuung werden ausdrücklich beauftragt; eine bestimmte Ersparnis oder Finanzierung wird nicht zugesagt.

Typische Situationen

Eine operative Tochter soll neu gegründet werden

Rechtsträger und Gründungsreihenfolge werden abgestimmt.

Vorhandene Anteile sollen eingebracht werden

Bestand und zusätzlicher Prüfbedarf werden aufgenommen.

Mehrere Beteiligungen sollen zentral geführt werden

Entscheidungsrechte und laufende Pflichten werden geordnet.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziel erläutern

    Sie nennen Unternehmen und gewünschte Struktur.

  2. 02

    Bestand ordnen

    Beteiligungen und bestehende Verpflichtungen werden aufgenommen.

  3. 03

    Modell abstimmen

    Rechte, Finanzierung und laufende Aufgaben werden beschrieben.

  4. 04

    Umsetzung klären

    Vertrags- und Fachprüfungsaufträge werden konkret vorbereitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Übersicht bestehender Gesellschaften und Beteiligungen
  • Gesellschaftsverträge und Registerauszüge
  • Geplante Beteiligungsquoten
  • Finanzierungs- und Sicherheitenunterlagen
  • Ziele für Geschäftsführung und Zahlungswege

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zahl der Gesellschaften, bestehende Beteiligungen und Umfang der Vertragsabstimmung bestimmen die Vergütung. Notar, Register, Steuerprüfung und laufende Buchhaltung werden gesondert geklärt. Steuerersparnis, Risikofreiheit und Bankzustimmung werden nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist eine Holding eine eigene Rechtsform?

Die gewünschte Beteiligungsfunktion und gewählte Rechtsträger werden getrennt beschrieben. Eine Holdingbezeichnung ersetzt keine Auswahl der konkreten Gesellschaftsform und ihrer Pflichten.

Entsteht dadurch automatisch eine Steuerersparnis?

Das wird nicht zugesagt. Konkrete Beteiligung, Zahlungsweg und Vorgeschichte benötigen steuerliche Prüfung durch hierfür befugte Beratung. Die Strukturplanung allein beantwortet diese Fragen nicht.

Können vorhandene Anteile einfach verschoben werden?

Übertragung, mögliche Einbringung und erforderliche Formen werden konkret geprüft. Ein Organigramm oder interne Absicht ersetzt keinen tatsächlichen Anteilstransfer.

Sind operative Risiken vollständig getrennt?

Verpflichtungen und Sicherheiten werden aufgenommen. Persönliche Bürgschaften, gemeinsame Verträge oder andere Verbindungen können relevant sein; vollständige Risikotrennung wird nicht pauschal versprochen.

Wie werden laufende Kosten berücksichtigt?

Zahl der Rechtsträger und notwendige Verwaltungsaufgaben werden beschrieben. Notar, Register und laufende Betreuung werden getrennt eingeordnet, ohne unbekannte Gesamtkosten als festen Paketpreis darzustellen.

Ist die gesamte Gründung enthalten?

Der Auftrag benennt Strukturplanung und konkrete weitere Leistungen. Beurkundung, Eintragung, Bankvorgänge und steuerliche Umsetzung werden ausdrücklich mit Zuständigkeiten abgestimmt.

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Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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