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Internationale Datenübermittlung prüfen

Ein Cloudanbieter oder Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten außerhalb des EWR? Wir ordnen Datenfluss, Rollen und die passende Grundlage einer Drittstaatenübermittlung. Wir klären den vereinbarten Prüfauftrag und dokumentieren offene Punkte sowie die nächsten Aufgaben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen, laufende Fristen und bereits vereinbarte Termine. Eine Anfrage oder ein Entwurf ersetzt weder einen erforderlichen Abschluss noch einen ausdrücklich beauftragten Rechtsbehelf.

01

Dokumentierter Drittstaaten-Datenfluss

Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation zu diesem Ergebnis mit konkreten offenen Punkten, benötigten Nachweisen und Zuständigkeiten für die weitere Bearbeitung.

02

Prüfübersicht zur Übermittlungsgrundlage

Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation zu diesem Ergebnis mit konkreten offenen Punkten, benötigten Nachweisen und Zuständigkeiten für die weitere Bearbeitung.

03

Maßnahmen- und Ergänzungsliste für den Anbieter

Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation zu diesem Ergebnis mit konkreten offenen Punkten, benötigten Nachweisen und Zuständigkeiten für die weitere Bearbeitung.

Was die Unterstützung umfasst

Daten und Zugriffswege aufnehmen

Hosting, Unterauftragnehmer und Fernzugriffe werden im tatsächlichen Ablauf erfasst. Vertragsadresse und tatsächlicher Datenzugriff werden unterschieden. Ein Serverstandort in Europa beantwortet nicht automatisch jede Frage zum Zugriff aus einem Drittstaat.

Übermittlungsgrundlage abgleichen

Angemessenheitsentscheidung, passende Vertragsinstrumente und weitere Voraussetzungen werden nach Empfänger und Verarbeitung geprüft. Bei Standardvertragsklauseln werden Rollen und erforderliche Ergänzungen konkret zugeordnet. Ein unterschriebener Standardtext ersetzt nicht jede zusätzliche Risikoprüfung.

Maßnahmen und Dokumentation vorbereiten

Technische Schutzmöglichkeiten, offene Anbieterangaben und weitere Aufgaben werden dokumentiert. Verarbeitungserlaubnis und Übermittlungsgrundlage erhalten getrennte Prüfung. Ein bestimmter Anbieter wird nicht pauschal als dauerhaft zulässig freigegeben; Änderungen des Datenflusses benötigen erneuten Abgleich.

Typische Situationen

Übermittlung in einen Drittstaat

Ein Anbieter verarbeitet Daten über mehrere Länder. Empfänger, Unterauftragnehmer und tatsächlicher Zugriff werden dokumentiert.

Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen

Standardvertragsklauseln liegen ohne passende Anlagen vor. Modulwahl und konkrete Ergänzungen werden geprüft.

Zugriff durch ausländische Dienstleister

Supportkräfte greifen aus einem Drittstaat auf europäische Server zu. Zugriff und zusätzliche Schutzmöglichkeiten werden gesondert erfasst.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziel und Unterlagen aufnehmen

    Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.

  2. 02

    Daten und Zugriffswege aufnehmen

    Ausgangsdokumente und tatsächliche Angaben werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.

  3. 03

    Übermittlungsgrundlage abgleichen

    Die entscheidenden Voraussetzungen und offenen Tatsachen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.

  4. 04

    Maßnahmen und Dokumentation vorbereiten

    Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Datenflussübersicht
  • Anbieter- und Auftragsverträge
  • Unterauftragnehmerliste
  • Angaben zu Ländern und Fernzugriff
  • Technische Schutzbeschreibung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht ein europäischer Serverstandort?

Fernzugriff und weitere Empfänger müssen ebenfalls geprüft werden.

Ersetzen Standardvertragsklauseln jede Risikoprüfung?

Rollen, konkrete Übermittlung und erforderliche zusätzliche Maßnahmen bleiben eigene Aufgaben.

Gilt die Prüfung unbegrenzt bei Anbieterwechsel?

Geänderte Empfänger oder Zugriffswege erfordern einen erneuten Abgleich.

Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?

Beginnen Sie mit Datenflussübersicht, Anbieter- und Auftragsverträge, Unterauftragnehmerliste. Weitere Anlagen und unklare Angaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.

Was erhalten Sie nach der Prüfung?

Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: daten und zugriffswege aufnehmen, übermittlungsgrundlage abgleichen, maßnahmen und dokumentation vorbereiten. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.

Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Datenschutz und IT-Recht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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