Was die Unterstützung umfasst
Daten und Zugriffswege aufnehmen
Hosting, Unterauftragnehmer und Fernzugriffe werden im tatsächlichen Ablauf erfasst. Vertragsadresse und tatsächlicher Datenzugriff werden unterschieden. Ein Serverstandort in Europa beantwortet nicht automatisch jede Frage zum Zugriff aus einem Drittstaat.
Übermittlungsgrundlage abgleichen
Angemessenheitsentscheidung, passende Vertragsinstrumente und weitere Voraussetzungen werden nach Empfänger und Verarbeitung geprüft. Bei Standardvertragsklauseln werden Rollen und erforderliche Ergänzungen konkret zugeordnet. Ein unterschriebener Standardtext ersetzt nicht jede zusätzliche Risikoprüfung.
Maßnahmen und Dokumentation vorbereiten
Technische Schutzmöglichkeiten, offene Anbieterangaben und weitere Aufgaben werden dokumentiert. Verarbeitungserlaubnis und Übermittlungsgrundlage erhalten getrennte Prüfung. Ein bestimmter Anbieter wird nicht pauschal als dauerhaft zulässig freigegeben; Änderungen des Datenflusses benötigen erneuten Abgleich.
Typische Situationen
Übermittlung in einen Drittstaat
Ein Anbieter verarbeitet Daten über mehrere Länder. Empfänger, Unterauftragnehmer und tatsächlicher Zugriff werden dokumentiert.
Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen
Standardvertragsklauseln liegen ohne passende Anlagen vor. Modulwahl und konkrete Ergänzungen werden geprüft.
Zugriff durch ausländische Dienstleister
Supportkräfte greifen aus einem Drittstaat auf europäische Server zu. Zugriff und zusätzliche Schutzmöglichkeiten werden gesondert erfasst.
Worauf es fachlich ankommt
Grundsätze der Drittstaatenübermittlung
Datenfluss und konkreter Empfänger werden im Rahmen der Übermittlungsvoraussetzungen geprüft.
Fachliche Grundlage: Art. 44 DSGVO
Geeignete Garantien
Passende Garantien und weitere Voraussetzungen werden auf die einzelne Übermittlung abgestimmt.
Fachliche Grundlage: Art. 46 DSGVO
Standardvertragsklauseln
Rollen, Modulwahl und erforderliche Ergänzungen werden anhand des tatsächlichen Datenflusses eingeordnet.
Fachliche Grundlage: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel und Unterlagen aufnehmen
Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.
- 02
Daten und Zugriffswege aufnehmen
Ausgangsdokumente und tatsächliche Angaben werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.
- 03
Übermittlungsgrundlage abgleichen
Die entscheidenden Voraussetzungen und offenen Tatsachen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.
- 04
Maßnahmen und Dokumentation vorbereiten
Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Datenflussübersicht
- Anbieter- und Auftragsverträge
- Unterauftragnehmerliste
- Angaben zu Ländern und Fernzugriff
- Technische Schutzbeschreibung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht ein europäischer Serverstandort?
Fernzugriff und weitere Empfänger müssen ebenfalls geprüft werden.
Ersetzen Standardvertragsklauseln jede Risikoprüfung?
Rollen, konkrete Übermittlung und erforderliche zusätzliche Maßnahmen bleiben eigene Aufgaben.
Gilt die Prüfung unbegrenzt bei Anbieterwechsel?
Geänderte Empfänger oder Zugriffswege erfordern einen erneuten Abgleich.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Beginnen Sie mit Datenflussübersicht, Anbieter- und Auftragsverträge, Unterauftragnehmerliste. Weitere Anlagen und unklare Angaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: daten und zugriffswege aufnehmen, übermittlungsgrundlage abgleichen, maßnahmen und dokumentation vorbereiten. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.