Was die Unterstützung umfasst
Schutzrecht und Nutzung erfassen
Markeninhaber, Schutzgebiet und Waren- oder Dienstleistungsumfang werden aufgenommen. Tatsächliche Verwendung auf Website, Verpackung oder Angebot wird gesichert. Ähnlicher Name allein erklärt nicht sämtliche rechtlichen Voraussetzungen des Vorwurfs.
Ansprüche und Erklärung prüfen
Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten werden einzeln eingeordnet. Eine Vertragsstrafe in der vorformulierten Erklärung begründet besondere spätere Risiken. Zahlung und Unterlassungsverpflichtung werden nicht ungeprüft als untrennbares Gesamtpaket behandelt.
Vorgehen und Betrieb abstimmen
Begründete Einwendungen oder Anpassungen werden im vereinbarten Umfang vorbereitet. Gewählte Änderungen an Shop, Werbung und Produkten müssen praktisch umsetzbar sein. Gerichtliche Verfügung, Antwort auf Klage und langfristige Umbenennung sind gesonderte Aufgaben; bloße Löschung erledigt nicht automatisch jede Forderung.
Typische Situationen
Ein Produktname wird beanstandet
Schutzrecht und konkrete Verwendung werden geprüft.
Die Erklärung erfasst mehr als den Vorwurf
Reichweite und Formulierung werden abgeglichen.
Zusätzlich werden Kosten und Auskunft verlangt
Jede Forderung erhält eine eigene Prüfung.
Worauf es fachlich ankommt
Markenrechtlichen Anspruch prüfen
§ 14 MarkenG betrifft Rechte des Markeninhabers. Nutzung und konkrete Anspruchsvoraussetzungen werden abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 14 MarkenG ↗Vertragsstrafe gesondert behandeln
§ 339 BGB betrifft Strafversprechen. Inhalt einer geforderten Unterlassungsverpflichtung wird konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 339 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Frist aufnehmen
Schreiben und Bearbeitungsstand werden erfasst.
- 02
Vorwurf prüfen
Recht und tatsächliche Nutzung werden verglichen.
- 03
Forderungen ordnen
Erklärung und Beträge werden eingeordnet.
- 04
Antwort abstimmen
Reaktion und notwendige Maßnahmen werden vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Abmahnung mit Anlagen
- Zustellungs- und Fristangaben
- Beanstandete Angebote oder Werbung
- Markenunterlagen des Abmahnenden
- Frühere Erklärungen und Verträge
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Schutzrechte, Nutzungsumfang und Zahl der Forderungen bestimmen den Aufwand. Gerichtsvertretung und technische Markenänderung sind gesondert. Honorar und Umfang werden vor Beginn bestätigt. Vollständige Abwehr oder Kostenstreichung werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Soll ich die beigefügte Erklärung sofort unterschreiben?
Inhalt und dauerhafte Folgen sollten vorher geprüft werden.
Wahrt die Kontaktanfrage meine Frist?
Nein, rechtzeitige Handlung und Auftrag müssen konkret organisiert werden.
Reicht das Löschen eines Angebots?
Weitere Ansprüche und notwendige Erklärung werden gesondert geprüft.
Ist jede ähnliche Bezeichnung eine Verletzung?
Recht, Nutzung und Schutzumfang müssen abgeglichen werden.
Sind Kosten und Unterlassung dasselbe?
Forderungen werden einzeln eingeordnet.
Ist gerichtliche Verteidigung enthalten?
Dieser Auftrag wird ausdrücklich gesondert vereinbart.