Was die Unterstützung umfasst
Konflikt und bestehende Bindung erfassen
Marken-, Wettbewerbs- oder anderer Vorwurf wird nach seiner Grundlage aufgenommen. Frühere Erklärungen und gerichtliche Titel können zusätzliche Verpflichtungen enthalten. Eine neue Fassung ersetzt bestehende Bindung nicht automatisch.
Verbot und Strafregelung prüfen
Betroffene Produkte, Aussagen und Handlungen werden konkret beschrieben. Reichweite, Wiederholungsfälle und Bestimmung einer Vertragsstrafe werden eingeordnet. Anerkenntnis, Zahlung oder Auskunft können im selben Dokument stehen, bleiben aber rechtlich getrennte Fragen.
Praktische Erfüllung abstimmen
Website, Plattformangebote, Materialien und interne Abläufe werden auf erforderliche Änderungen untersucht. Eine passende Erklärung muss rechtlich geeignet und tatsächlich umsetzbar sein. Vertragsstrafenforderung nach späterem Verstoß und gerichtliche Vertretung sind eigenständige Aufträge; Nullrisiko wird nicht versprochen.
Typische Situationen
Das Verbot erfasst mehr als die beanstandete Werbung
Formulierung und Vorwurf werden abgeglichen.
Eine feste Vertragsstrafe steht im Entwurf
Regelung und mögliche Folgen werden geprüft.
Ein Unternehmen hat bereits früher unterschrieben
Vorbindung und neue Erklärung werden gemeinsam gelesen.
Worauf es fachlich ankommt
Strafversprechen einordnen
§ 339 BGB betrifft Vertragsstrafe. Konkrete Verpflichtung und Auslöser werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 339 BGB ↗Wettbewerbliche Erklärung prüfen
§ 13 UWG betrifft Unterlassungsverpflichtung bei Abmahnung. Andere Rechtsgrundlagen werden gesondert eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 13 UWG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Grundlage aufnehmen
Konflikt und frühere Bindung werden erfasst.
- 02
Inhalt prüfen
Verbot und weitere Pflichten werden gelesen.
- 03
Folgen abgleichen
Strafregel und Umsetzung werden untersucht.
- 04
Abgabe abstimmen
Geeignete Fassung und weiterer Auftrag werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Erklärungsentwurf
- Abmahnung oder gerichtlicher Titel
- Frühere Unterlassungserklärungen
- Beanstandete Angebote
- Übersicht notwendiger betrieblicher Änderungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Rechtsgrund, Reichweite und Zahl bestehender Verpflichtungen bestimmen den Aufwand. Verhandlung, technische Umsetzung und spätere Vertragsstrafenabwehr sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Ausschluss jedes späteren Verstoßes wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Soll ich nur wegen einer kurzen Frist unterschreiben?
Inhalt und dauerhafte Folgen sollten vorher fachlich geprüft werden.
Ist Unterlassung gleich Anerkennung aller Forderungen?
Einzelne Verpflichtungen im Dokument werden getrennt gelesen.
Kann die Reichweite angepasst werden?
Geeignete Fassung und rechtliche Anforderungen werden konkret geprüft.
Ist eine Vertragsstrafe automatisch ausgeschlossen?
Strafregelung und Rechtsgrund werden individuell eingeordnet.
Ersetzt eine neue Erklärung die alte immer?
Bestehende Bindung muss gesondert geprüft werden.
Ist betriebliche Umsetzung enthalten?
Rechtlicher Auftrag und technische Änderungen werden ausdrücklich abgegrenzt.