Was die Unterstützung umfasst
Titelbestand und Schuldner prüfen
Urteil, Vollstreckungsbescheid oder anderer Titel werden nach ihrer konkreten Art gelesen. Der bezeichnete Schuldner muss zu der Person passen, gegen die vorgegangen werden soll. Rechtsnachfolge, Firmenänderung und fehlende Ausfertigungen können zusätzliche Schritte erfordern.
Voraussetzungen und Betrag abstimmen
Je nach Titel sind Klausel, Zustellung und weitere Voraussetzungen zu beachten. Zahlungen und frühere Kosten werden zugeordnet. Der Vollstreckungsauftrag soll einen nachvollziehbaren Restbetrag enthalten und keine bereits erledigten Positionen wiederholen.
Weg und Grenzen auswählen
Gerichtsvollzieherauftrag und Forderungspfändung sind unterschiedliche Maßnahmen. Vorhandene Vermögensangaben und frühere Ergebnisse werden berücksichtigt. Schutzvorschriften, Insolvenz und ausländische Vollstreckung können den Weg begrenzen oder eigene Prüfung erfordern.
Typische Situationen
Der Schuldner zahlt nach dem Urteil nur einen Teil
Zahlungsdatum und Zuordnung werden dokumentiert. Nebenforderungen müssen mit dem Titel und tatsächlichen Verlauf übereinstimmen. Eine alte unbereinigte Forderungsaufstellung wird nicht ungeprüft weiterverwendet.
Eine frühere Vollstreckung blieb erfolglos
Protokolle und Angaben zur Vermögenslage werden ausgewertet. Eine identische Maßnahme ohne neue Grundlage kann weitere Kosten verursachen. Mögliche Alternativen werden anhand konkreter Informationen bewertet.
Sie kennen eine Bankverbindung des Schuldners
Richtigkeit und aktuelle Grundlage werden eingeordnet. Eine Forderungspfändung hat eigene Anforderungen und Schutzgrenzen. Das Wissen um ein Konto garantiert kein verfügbares pfändbares Guthaben.
Worauf es fachlich ankommt
Vollstreckbaren Titel einordnen
§ 704 ZPO betrifft vollstreckbare Endurteile. Andere Titelarten und ihre jeweiligen Voraussetzungen werden konkret getrennt geprüft.
Amtliche Grundlage: § 704 ZPO ↗Parteien und Zustellung beachten
§ 750 ZPO regelt Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Titelbezeichnung und Zustellung sind mit der beabsichtigten Maßnahme abzugleichen.
Amtliche Grundlage: § 750 ZPO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Titel vorlegen
Nennen Sie Art, Schuldner und bisherige Maßnahmen.
- 02
Auftrag abgrenzen
Prüfung, einzelne Maßnahme und weitere Versuche werden vereinbart.
- 03
Voraussetzungen prüfen
Dokumente und Restforderung werden konkret verbunden.
- 04
Maßnahme abstimmen
Weiteres Vorgehen erfolgt mit geklärtem Kostenrahmen.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Titel und vollstreckbare Ausfertigung
- Klausel- und Zustellnachweise
- Aktuelle Forderungsaufstellung
- Zahlungen und frühere Vollstreckungsprotokolle
- Bekannte Schuldner- und Vermögensangaben
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Titelart, fehlende Voraussetzungen und gewählte Maßnahme bestimmen den Aufwand. Gerichtsvollzieher, Gericht und weitere Auskünfte können gesonderte Kosten verursachen. Wiederholte Maßnahmen sind nicht automatisch eingeschlossen. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt; tatsächlicher Zahlungserfolg wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann aus jeder Rechnung vollstreckt werden?
Eine Rechnung allein ist kein Vollstreckungstitel. Geeigneter Titel und weitere Voraussetzungen werden zuerst geprüft.
Genügt eine einfache Kopie des Urteils?
Erforderliche Ausfertigung, Klausel und Zustellung hängen vom konkreten Titel ab. Der vorhandene Dokumentenbestand wird kontrolliert.
Sind Bankpfändung und Gerichtsvollzieher dasselbe?
Nein. Die Maßnahmen haben unterschiedliche Ziele, Anforderungen und Kosten und werden gezielt gewählt.
Was gilt bei Teilzahlungen?
Sie müssen in den Forderungsstand einfließen. Ein Auftrag auf Grundlage einer überhöhten alten Summe kann zusätzliche Probleme auslösen.
Was passiert bei Insolvenz?
Insolvenz kann den Einzelvollstreckungsweg beeinflussen. Die aktuelle Situation benötigt eigene Prüfung und gegebenenfalls einen anderen Verfahrensschritt.
Garantiert ein Titel die Beitreibung?
Nein. Rechtlicher Titel und tatsächlich verfügbares pfändbares Vermögen sind unterschiedliche Voraussetzungen.