RATGEBER · Arbeitsrecht

Kündigung während Krankheit

Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert nicht automatisch den Zugang oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Entscheidend ist, ob während der Erkrankung oder gerade wegen ihrer Folgen gekündigt wurde.

Redaktioneller Stand: 04.10.2026 · Deutschland

Zeitlicher Zusammenhang und Kündigungsgrund

Ein Brief kann während einer Krankheitsphase zugehen, ohne dass die Krankheit der Kündigungsgrund ist. Umgekehrt kann ein Arbeitgeber krankheitsbedingte Folgen als Grund anführen. Die Prüfung muss diese Konstellationen unterscheiden. Weder eine Krankmeldung allein noch ein zeitlicher Zusammenhang beweist die konkrete Begründung. Bewahren Sie deshalb das vollständige Schreiben und vorangegangene Kommunikation auf. Die medizinische Diagnose gehört nicht ungeschützt in die erste Kontaktaufnahme.

Den anwendbaren Kündigungsschutz bestimmen

Zunächst werden Dauer des Arbeitsverhältnisses und betrieblicher Anwendungsbereich geprüft. Wenn der allgemeine Kündigungsschutz greift, ist eine krankheitsbedingte Kündigung als personenbedingte Kündigung anhand der konkreten Voraussetzungen zu bewerten. Prognose, Auswirkungen und Interessenabwägung dürfen nicht durch eine bloße Summe von Fehltagen ersetzt werden. Art und Verlauf der Ausfälle sowie mögliche Änderungen der Situation sind relevant. Eine feste Zahl von Krankheitstagen, die jede Kündigung erlaubt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Wiedereingliederung und bisherige Maßnahmen ordnen

Dokumentieren Sie Angebote, Gespräche und mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX ist von der bloßen Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterscheiden. Ob ein solches Verfahren erforderlich war und welche Bedeutung sein Verlauf hat, muss im konkreten Fall geprüft werden. Ein fehlendes Verfahren führt nicht ohne weitere Prüfung zu jeder gewünschten Rechtsfolge. Gesprächseinladungen und eigene Antworten gehören daher ebenso in die Übersicht wie eine mögliche stufenweise Wiedereingliederung.

Frist und Gesundheitsdaten praktisch behandeln

Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann eine gerichtliche Frist laufen. Halten Sie Zugang und bekannte Termine fest und klären Sie kurzfristig die ausdrücklich übernommene Handlung. Für die erste Anfrage reichen Beschäftigungsdauer, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und eine kurze Beschreibung. Ausführliche medizinische Unterlagen werden erst über einen abgestimmten Übertragungsweg geteilt. Ziel der Prüfung ist eine begründete Entscheidung über den nächsten Schritt, keine Zusage einer Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Kündigung und tatsächlicher Zugang
  • Beschäftigungsbeginn und Arbeitsvertrag
  • Zeitübersicht der Arbeitsunfähigkeit ohne unnötige Diagnosen
  • Einladungen und Ergebnisse zu Wiedereingliederungsmaßnahmen

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Darf während einer Krankheit gekündigt werden?

Eine Erkrankung sperrt eine Kündigung nicht automatisch. Grund und weitere Voraussetzungen müssen geprüft werden.

Stoppt die Krankschreibung die Klagefrist?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Zugang und erforderliche gerichtliche Handlung sind gesondert zu klären.

Soll ich Diagnosen im ersten Formular senden?

Nein. Für sensible medizinische Unterlagen wird erst ein geeigneter Übertragungsweg abgestimmt.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 1 KSchG; § 4 KSchG; § 167 SGB IX. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

Wissen für Ihre nächste Entscheidung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen