Redaktioneller Stand: 04.10.2026 · Deutschland
Zeitverlauf lückenlos erfassen
Stellen Sie Beginn und Ende jedes Ausfalls, tatsächliche Arbeitsphasen und Bescheinigungen zusammen. Ein Wochenende zwischen zwei Dokumenten beweist nicht automatisch vollständige Genesung. Auch ein anderes Ausstellungsdatum bedeutet nicht ohne Weiteres eine neue Erkrankung. Die Beurteilung benötigt tatsächlichen Verlauf und relevante Nachweise. Fehlende Angaben werden als offen markiert, ohne private medizinische Akten wahllos zu sammeln.
Wiederholung derselben Krankheit prüfen
§ 3 EntgFG enthält besondere Voraussetzungen für wiederholte Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit. Maßgebliche Zwischenzeiten und der Beginn früherer Ausfälle können entscheidend sein. Eine pauschale Rechnung von jeweils sechs Wochen pro neuer Bescheinigung ist dafür ungeeignet. Ebenso darf die bloße Wiederholung eines Symptoms nicht ohne medizinische Einordnung als identischer rechtlicher Fall ausgegeben werden. Benötigte Nachweise werden konkret benannt.
Überlappende Ausfälle unterscheiden
Eine neue Erkrankung während eines bereits bestehenden Verhinderungsfalls kann andere Folgen haben als eine Erkrankung nach tatsächlicher Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die Einheit des Verhinderungsfalls ist eine eigenständige Prüffrage. Attestfolgen und tatsächliche Arbeitsfähigkeit werden nicht einfach gleichgesetzt. Krankenkasseninformationen können den Verlauf ergänzen, ersetzen aber nicht automatisch jede Darlegung gegenüber dem Arbeitgeber. Umfang und geschützter Zugang zu erforderlichen Angaben werden abgestimmt.
Lohnfortzahlung und weitere Leistung koordinieren
Wenn der Arbeitgeber Zahlung beendet, werden betroffener Zeitraum und Begründung gelesen. Entgeltfortzahlung und Krankengeld sind unterschiedliche Leistungen mit verschiedenen Zuständigkeiten. Die Annahme, ein Zahlungsträger werde schon zuständig sein, kann offene Antrags- oder Nachweisfragen verdecken. Erfassen Sie tatsächliche Zahlung, Krankenkassenschreiben und Meldungen getrennt. Eine eigene Kündigung oder Beendigung während Krankheit benötigt zusätzlich gesonderte Prüfung.
Beispiel: Neuer Ausfall nach kurzem Einsatz
Nach wenigen tatsächlichen Arbeitstagen folgt erneut eine Bescheinigung. Halten Sie fest, ob Arbeit vollständig aufgenommen wurde und welche zeitlichen Angaben vorhanden sind. Die kurze Arbeitsphase entscheidet nicht allein über den neuen Zahlungsanspruch. Gleiche Krankheit und möglicher neuer Verhinderungsfall werden getrennt eingeordnet.
Eine Übersicht für Arbeitgeber und Kasse erstellen
Nutzen Sie eine Tabelle nach Kalenderdatum mit Ausfall, tatsächlicher Arbeit, vorhandenem Nachweis und Zahlung. Die rechtliche Zuordnung einer Erkrankung gehört nicht als eigene Vermutung in jede Zeile. Kennzeichnen Sie, welche Angaben ärztlich oder durch die Krankenkasse bestätigt und welche noch unbekannt sind. Schreiben des Arbeitgebers werden vollständig mit Zugang gesichert. Bei einer offenen Lohnforderung werden Betrag und Anspruchsfristen konkret bestimmt, während mögliche Krankengeldfragen separat verfolgt werden. Der Prüfauftrag soll benennen, welche Zeiträume bearbeitet werden und welche weiteren Dokumente benötigt sind. So bleibt ein möglicher Übergang zwischen Zahlungswegen sichtbar, ohne sich auf automatisch angenommene Zuständigkeit oder eine aus Attestanzahl errechnete Zahlungsdauer zu verlassen.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Chronologie aller Ausfälle und Arbeitsphasen
- Erst- und Folgebescheinigungen
- Schreiben von Arbeitgeber und Krankenkasse
- Abrechnungen und konkrete Zahlungszeiträume
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Beginnen mit jedem Attest neue sechs Wochen?
Nein. Krankheit, Verhinderungsfall und gesetzliche Voraussetzungen werden konkret geprüft.
Ist Krankengeld dasselbe wie Lohnfortzahlung?
Es handelt sich um unterschiedliche Leistungswege.
Beweist ein Wochenende die Genesung?
Kalenderlücke und tatsächliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sind getrennt zu betrachten.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 3 EntgFG; § 5 EntgFG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.