Was die Unterstützung umfasst
Arbeitsverhältnis und Abrechnung aufnehmen
Vertrag, Beginn und die betroffenen Lohnabrechnungen werden gelesen. Wir unterscheiden Arbeitgeberzahlung von Krankengeld oder anderen Leistungen. Eine nicht ausgezahlte Gesamtsumme wird in die tatsächlich strittigen Tage und Bestandteile zerlegt.
Anzeige und Nachweise vergleichen
Mitteilungen, ärztliche Feststellungen und elektronische Abrufprobleme werden erfasst. Versicherungsstatus und besondere Abläufe können relevant sein. Vollständige Gesundheitsdaten werden erst über einen abgestimmten geeigneten Weg übermittelt.
Anspruch und weitere Stellen zuordnen
Wiederholte Erkrankungen und zeitliche Grenzen werden fachlich geprüft. Medizinischer Befund und juristische Einordnung sind unterschiedliche Aufgaben. Forderungsschreiben, Krankenkassenkontakt und Prozessvertretung werden gesondert vereinbart; die Aufnahme garantiert keine Zahlung.
Typische Situationen
Der Arbeitgeber konnte die eAU nicht abrufen
Wir sammeln Feststellungsdaten und bisherige Nachrichten. Ein technischer Abruffehler und fehlende Krankmeldung sind unterschiedliche Tatsachen. Der Ablauf sollte ohne unnötige Übermittlung sämtlicher Diagnosen dokumentiert werden.
Mehrere Erkrankungsphasen folgen aufeinander
Beginn, Ende und vorhandene Nachweise werden geordnet. Eine neue Bescheinigung bedeutet nicht automatisch einen vollständig neuen Anspruchszeitraum. Die konkrete Erkrankungsfolge benötigt individuelle Prüfung.
Sie sind erst kurz beschäftigt
Beschäftigungsbeginn und tatsächlicher Ausfall werden abgeglichen. Wartezeit und alternative Zuständigkeiten dürfen nicht übergangen werden. Eine pauschale Sechs-Wochen-Aussage reicht dafür nicht aus.
Worauf es fachlich ankommt
Dauer und Voraussetzungen prüfen
§ 3 EntgFG regelt Entgeltfortzahlung mit Voraussetzungen und zeitlichen Grenzen. Beschäftigungsdauer und wiederholte Arbeitsunfähigkeit sind konkret einzuordnen.
Amtliche Grundlage: § 3 EntgFG ↗Anzeige und Nachweis unterscheiden
§ 5 EntgFG betrifft Mitteilung und Nachweise einschließlich besonderer elektronischer Abläufe. Der jeweilige Versicherungs- und Feststellungsweg wird berücksichtigt.
Amtliche Grundlage: § 5 EntgFG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Fehlende Zahlung nennen
Teilen Sie Monat, Krankheitstage und Beginn der Beschäftigung mit.
- 02
Prüfung abstimmen
Anspruch, Nachweise und Kommunikation werden mit Zuständigkeit und Honorar vereinbart.
- 03
Zeiträume abgleichen
Sie erhalten eine Einordnung von Zahlungspflicht und offenen Informationen.
- 04
Forderung vorbereiten
Weitere Kommunikation oder Vertretung beginnt im bestätigten Auftragsumfang.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertrag und Beschäftigungsbeginn
- Strittige Abrechnungen
- AU-Zeiträume und Feststellungsnachweise
- Meldungen an den Arbeitgeber
- Arbeitgeber- und Krankenkassenantworten
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Mehrere Erkrankungsphasen und strittige Nachweise erhöhen den Aufwand. Medizinische Zusatzbewertungen und eine Krankengeldprüfung sind nicht automatisch enthalten. Honorar, Ergebnis und befugter Leistungserbringer werden vor Beginn festgelegt. Eine mögliche Kostenerstattung oder ein vollständiger Ausgleich sämtlicher Ausfälle wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gibt es immer sechs Wochen Arbeitgeberzahlung?
Die Voraussetzungen und konkrete Erkrankungsfolge sind relevant. Beschäftigungsbeginn und wiederholte Arbeitsunfähigkeit müssen geprüft werden; die Höchstdauer ist keine pauschale Zusage für jeden Ausfall.
Ersetzt die eAU meine Krankmeldung?
Anzeige und ärztliche Feststellung sind zu unterscheiden. Prüfen Sie den konkreten Ablauf und vorhandene Nachrichten. Ein elektronisches Verfahren beseitigt nicht automatisch jede Mitteilungspflicht.
Muss ich alle Diagnosen mailen?
Sensible Informationen werden nur nach geklärtem Bedarf und geeignetem Übermittlungsweg aufgenommen. Für den Erstkontakt genügen Zeitraum, Abrechnung und der konkrete Einwand.
Ist Krankengeld dasselbe?
Nein. Zuständige Stelle und Anspruchsgrundlage unterscheiden sich. Eine Krankengeldprüfung wird ausdrücklich als eigener Leistungsumfang festgelegt.
Hilft eine neue Bescheinigung?
Sie dokumentiert einen Zeitraum, beantwortet aber nicht allein alle Fragen zur Anspruchsdauer. Die gesamten Erkrankungsphasen müssen nachvollziehbar geordnet werden.
Welche Summe soll ich nennen?
Geben Sie fehlenden Betrag und betroffene Abrechnung an. Eine Tageszuordnung hilft, Zahlungen und Einwendungen zu prüfen statt nur die aktuelle Kontodifferenz zu betrachten.