Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland
Den betroffenen Beruf konkret bestimmen
Prüfen Sie, ob der digitale Dienst in Ausübung eines von § 5 DDG erfassten reglementierten Berufs angeboten wird. Eine fachliche Dienstleistung oder selbst gewählte Berufsbezeichnung genügt nicht automatisch für dieselben Anforderungen. Klären Sie die tatsächliche Befugnis und die anbietende Person oder Gesellschaft. Die Bewertung braucht den rechtlichen Berufsstatus, damit eine Vorlage für Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Berufe nicht ungeprüft auf ein anders organisiertes Angebot übertragen wird.
Kammer und zuständige Aufsicht unterscheiden
Ermitteln Sie die Kammerzugehörigkeit und gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde. Beide Angaben können unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sollten nicht allein anhand eines bekannten Verbandsnamens ersetzt werden. Prüfen Sie aktuelle Zuständigkeit und Anschrift oder Zugang zur Stelle. Bei mehreren Niederlassungen und Berufsträgern wird die Zuordnung nachvollziehbar gehalten. Die Angaben sollen Nutzer zur zuständigen Einrichtung führen und nicht nur eine allgemeine Branchenorganisation als scheinbare Aufsicht darstellen.
Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat prüfen
Nennen Sie die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, soweit die betreffende Pflicht greift. Werbliche Formulierungen wie Experte ersetzen die rechtliche Bezeichnung nicht. Prüfen Sie besondere Konstellationen mit ausländischer Qualifikation oder mehreren Berufsträgern anhand der tatsächlich bestehenden Berechtigungen. Die Darstellung soll verständlich sein und keine zusätzliche Zulassung suggerieren, nur weil ein Dienst in deutscher Sprache angeboten oder in Deutschland beworben wird.
Berufsrechtliche Regeln zugänglich machen
§ 5 DDG verlangt die Bezeichnung einschlägiger berufsrechtlicher Regelungen und Angaben zu deren Zugänglichkeit. Prüfen Sie verwendete Namen und Links auf Aktualität. Eine allgemeine Gesetzesdatenbank ohne erkennbare Zuordnung kann für Nutzer schwer verständlich bleiben. Berücksichtigen Sie zusätzliche Anforderungen des jeweiligen Berufs und Angebots. Die Liste wird nach tatsächlicher Relevanz zusammengestellt, damit sie erforderliche Regeln verständlich vermittelt und nicht lediglich historische Abkürzungen aus einer fremden Website übernimmt.
Beispiel: übernommene fremde Kammerangabe
Eine Berufspraxis übernimmt eine Impressumsvorlage und nennt die Kammer eines anderen Bundeslands. Auch die verlinkte Berufsordnung passt nicht zum angegebenen Anbieter. Die Prüfung klärt die tatsächliche Zugehörigkeit und korrigiert Bezeichnung sowie Zugriff auf die relevanten Regeln. Das Beispiel zeigt, weshalb richtige Gestaltung allein keine korrekten Pflichtinformationen sicherstellt und insbesondere personenbezogene Berufsangaben mit aktuellen eigenen Unterlagen statt mit der Vorlage abgeglichen werden müssen.
Änderungen im Angebot nachführen
Kontrollieren Sie die Angaben bei neuen Berufsträgern, Standortwechseln und geänderter Gesellschaftsform. Prüfen Sie den Auftritt auf widersprüchliche Bezeichnungen in Impressum, Profilen und Angebotsseiten. Ergebnis ist eine nachvollziehbare berufsrechtliche Kennzeichnung. Die Prüfung berücksichtigt außerdem weitere einschlägige Informationspflichten, soweit sie das konkrete Angebot betreffen. Eine einmal zusammengestellte Regelungsliste wird deshalb nicht als dauerhafte Zusicherung für jede später hinzugefügte Dienstleistung oder jede neue Qualifikation verwendet.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Berufsstatus und aktuelle Berechtigungen
- Kammerzugehörigkeit und zuständige Aufsicht
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat
- Relevante Regeln und funktionierende Zugänge
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Reicht eine werbliche Expertenbezeichnung?
Die gesetzliche Berufsbezeichnung muss im einschlägigen Anwendungsfall korrekt angegeben werden.
Ist jeder Verband eine zuständige Kammer?
Die tatsächliche rechtliche Zuständigkeit wird geprüft.
Dürfen alte Regelungslinks übernommen werden?
Bezeichnungen und Zugänglichkeit sollten anhand aktueller Quellen kontrolliert werden.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 5 DDG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.