RATGEBER · Privatpersonen

Pfändbares Arbeitseinkommen berechnen

Bei einer Lohnpfändung ist der tatsächlich pfändbare Teil des Arbeitseinkommens zu bestimmen. Bruttogehalt, Auszahlung und rechtlich maßgebliches Einkommen sind nicht immer derselbe Betrag. Die Berechnung verbindet aktuelle Pfändungsgrenzen, berücksichtigungsfähige Unterhaltspflichten und den konkreten Pfändungsbeschluss.

Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland

Abrechnungszeitraum und Ausgangsbetrag feststellen

Sichern Sie vollständige Gehaltsabrechnungen und den Pfändungsbeschluss. Die Berechnung beginnt mit dem tatsächlichen Zahlungszeitraum und den einzelnen Vergütungsbestandteilen. § 850e ZPO enthält Regeln zu gesetzlichen Abzügen und zur Einordnung des maßgeblichen Einkommens. Ein Nettobetrag auf dem Konto kann bereits andere Verrechnungen enthalten und lässt sich deshalb nicht immer ungeprüft in die Tabelle einsetzen. Erfassen Sie Steuer, Sozialversicherung und gesonderte Zahlungen nachvollziehbar. Private Darlehensraten verringern den rechtlichen Ausgangsbetrag nicht automatisch. Auch Änderungen der Arbeitszeit oder rückwirkende Korrekturen werden einem konkreten Monat zugeordnet, statt aus einem älteren Durchschnitt einen unveränderten heutigen Pfändungsbetrag abzuleiten.

Aktuelle Tabelle statt alter Rechnerwerte verwenden

Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag nach der amtlichen Bekanntmachung 1.587,40 Euro. Für die erste berücksichtigte Unterhaltsperson beträgt die monatliche Erhöhung 597,42 Euro; für die zweite bis fünfte jeweils 332,83 Euro. Diese Ausgangswerte allein sind noch keine vollständige Pfändungsberechnung. Die aktuelle Tabelle und die gesetzlichen Regeln zum Mehrbetrag müssen berücksichtigt werden. Ein Gehalt oberhalb des Grundbetrags ist nicht insgesamt pfändbar. Prüfen Sie Geltungszeitraum und Tabellenfassung, insbesondere bei rückwirkender Abrechnung. Ein gespeicherter Rechner mit einem früheren Jahreswert kann eine plausible Zahl anzeigen und dennoch zur falschen Auszahlung führen.

Unterhalt und besondere Beschlusslage einbeziehen

Die Anzahl der Personen, denen aufgrund gesetzlicher Pflicht tatsächlich Unterhalt gewährt wird, kann die Berechnung verändern. Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Haushalt beweisen noch nicht jeden berücksichtigungsfähigen Unterhalt. Eigene Einkünfte einer unterstützten Person können nach § 850c Absatz 6 ZPO Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung werden. Prüfen Sie daher tatsächliche Leistungen und vorhandene Anordnungen. Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsforderungen können besondere Regeln einschlägig sein. Eine gewöhnliche Tabellenberechnung wird nicht als sichere Lösung für sämtliche Beschlussarten dargestellt. Die Akte benennt Gläubigerart, Anordnung und relevante Haushaltsangaben, damit die richtige Berechnung zur tatsächlichen Vollstreckung passt.

Vergütungsbestandteile und mehrere Zahlstellen prüfen

Eine Sonderzahlung wird nicht allein wegen ihrer Bezeichnung automatisch vollständig geschützt oder vollständig pfändbar. Ihre konkrete Einordnung und einschlägige gesetzliche Regel werden geprüft. Bei mehreren Arbeitgebern ist außerdem zu klären, ob eine gerichtliche Zusammenrechnung angeordnet wurde. § 850e ZPO enthält hierzu besondere Voraussetzungen. Für jede Zahlstelle werden Abrechnung und bekannte Beschlüsse gesichert. Ein einzelner Arbeitgeber kennt möglicherweise nicht sämtliche weiteren Einkünfte. Die Beratung verbindet die Daten und benennt offene Nachweise. Sie ersetzt keine gerichtliche Entscheidung durch eine eigene pauschale Addition und unterstellt auch nicht, dass jede Einkommensquelle dauerhaft einen eigenen vollständigen Grundbetrag erhält.

Beispiel: neuer Jahreswert bei unverändertem Gehalt

Eine Arbeitnehmerin erhält im Juli dieselbe Vergütung wie im Juni, die Abrechnung verwendet aber weiterhin die bisherige Tabelle. Die Prüfung gleicht Zeitraum, maßgebliches Einkommen und Unterhaltsspalte mit der seit Juli 2026 geltenden Fassung ab. Erst dann lässt sich der konkrete Unterschied bestimmen. Das Beispiel verspricht keinen bestimmten Rückzahlungsbetrag für jeden Fehler. Auch Sonderbestandteile und Beschlusslage bleiben relevant. Eine beanstandete Abrechnung wird mit nachvollziehbarer Berechnungsgrundlage vorgelegt. Der Vorgang sollte zeigen, welche einzelne Annahme abweicht, statt lediglich eine andere Rechnerzahl ohne Zeitraum, Eingabewerte oder rechtlichen Bezug als angeblich verbindliches Ergebnis weiterzureichen.

Berechnungsprüfung und nächsten Schritt vorbereiten

Für die Anfrage per E-Mail senden Sie Beschluss, aktuelle Abrechnungen und Unterhaltsnachweise. Ergänzen Sie weitere Einkünfte sowie bereits eingereichte Anträge oder Entscheidungen. Umfang und Honorar können die Prüfung der Berechnungsgrundlage und eines konkreten Korrekturwegs betreffen. Ein Schreiben oder gerichtlicher Antrag wird gesondert vereinbart. Pfändung der Arbeitsvergütung und Schutz des späteren Kontoguthabens sind gesonderte Fragen. Ein korrekt geschützter Lohnbetrag bleibt bei einer zusätzlichen Kontopfändung nicht allein wegen seiner Herkunft automatisch frei verfügbar. Die Beratung klärt daher den tatsächlich betroffenen Zahlungsschritt und bereitet eine nachvollziehbare, an Unterlagen und aktueller Rechtslage orientierte Entscheidung vor.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Pfändungsbeschluss und weitere gerichtliche Anordnungen
  • Vollständige Abrechnungen mit Zahlungszeiträumen
  • Gesetzliche Unterhaltspflichten und tatsächliche Leistungen
  • Weitere Einkünfte, Sonderzahlungen und Berechnungen

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Ist jeder Euro über dem Grundbetrag vollständig pfändbar?

Die gesetzlichen Mehrbetragsregeln und die passende aktuelle Tabellenspalte müssen berücksichtigt werden.

Kann jede private Rate vom Berechnungseinkommen abgezogen werden?

Private Ausgaben sind nicht automatisch gesetzliche Abzüge nach § 850e ZPO.

Schützt die Lohntabelle zugleich das gesamte Kontoguthaben?

Lohnpfändung und Kontopfändung benötigen getrennte Prüfung.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 850c ZPO; § 850e ZPO; Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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