RATGEBER · Privatpersonen

Doppelte Gebühren in einer Forderung

Eine Inkassoforderung enthält mehrere Gebühren für scheinbar denselben Vorgang. Unterschiedliche Bezeichnungen beweisen noch keine doppelte Berechnung, rechtfertigen aber eine genaue Aufschlüsselung. Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten und gegebenenfalls Anwaltskosten werden mit Auftrag, Verzug und tatsächlicher Tätigkeit abgeglichen.

Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland

Alle Kostenpositionen in einer Übersicht erfassen

Listen Sie jede Position mit Betrag, Bezeichnung, Datum und behauptetem Anlass auf. Ergänzen Sie ältere Schreiben, damit ein bereits verlangter Betrag nicht nur unter einem neuen Namen erneut erscheint. Pauschalen, Auslagen, Umsatzsteuer und Zinsen werden getrennt aufgenommen. Die Gesamtsumme allein zeigt keine mögliche Doppelberechnung. Notieren Sie auch, ob der Gläubiger, ein Inkassodienstleister oder ein Rechtsanwalt die Position verlangt. Eine neue Aktennummer bedeutet nicht automatisch eine neue erstattungsfähige Tätigkeit. Entscheidend bleiben konkreter Auftrag, Tätigkeit und Zusammenhang der Forderung.

Hauptforderung und Verzug vor Kosten prüfen

Inkassokosten werden nicht allein durch das Versenden eines Schreibens zur berechtigten Forderung gegen den Empfänger. Ursprung, Fälligkeit, Verzug und weitere Voraussetzungen sind zu klären. Sichern Sie Vertrag, Rechnung und relevante Zahlungseingänge. Eine bestrittene Hauptforderung ist als eigener Punkt zu kennzeichnen. Bereits bezahlte Beträge können den weiteren Ablauf beeinflussen. Die rechtliche Kostenprüfung setzt deshalb nicht nur bei einem Gebührensatz an, sondern bei dem Grund, aus dem überhaupt Kostenersatz verlangt wird. Fehlende Tatsachen werden gezielt angefordert statt durch Vermutungen ersetzt.

Aufschlüsselung und gesetzliche Grenze anfordern

Für gegenüber Privatpersonen geltend gemachte Inkassoforderungen bestehen Informationspflichten zu Art, Höhe und Entstehungsgrund der Kosten. Fragen Sie nach der Berechnung und der konkret zugrunde liegenden Tätigkeit. § 13e RDG begrenzt den ersatzfähigen Betrag grundsätzlich auf eine entsprechende anwaltliche Vergütung nach dem RVG. Die Grenze begründet den Anspruch nicht selbst. Weitere Voraussetzungen und tatsächlich entstandene Kosten bleiben zu prüfen. Eine auf den ersten Blick niedrige Gebühr ist deshalb nicht automatisch richtig, ebenso wenig ist jede höhere Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung vollständig unzulässig.

Inkasso und anschließenden Anwalt gemeinsam betrachten

Werden Inkassodienstleister und Rechtsanwalt für die Einziehung derselben Forderung eingesetzt, enthält § 13f RDG eine besondere Begrenzung. Die gesetzliche Ausnahme bei erst später bestrittenem Anspruch und dadurch veranlasstem Anwaltsauftrag muss ebenfalls betrachtet werden. Außergerichtliche und gerichtliche Schritte werden mit ihren Zeitpunkten dokumentiert. Zwei Rechnungen dürfen daher weder blind addiert noch pauschal vollständig gestrichen werden. Bewahren Sie Ihr erstes Bestreiten und den späteren Auftragshinweis auf. So lässt sich prüfen, ob eine behauptete weitere Tätigkeit und eine einschlägige Ausnahme tatsächlich zum Ablauf passen.

Beispiel: Gebühren werden im zweiten Schreiben erneut summiert

Im ersten Schreiben stehen Hauptforderung und Inkassogebühr. Das zweite nennt zusätzlich Bearbeitung und anwaltliche Kosten. Die Akte zeigt, welche Tätigkeit jede Position abdecken soll und wann ein Anspruch erstmals bestritten wurde. Die Prüfung untersucht Überschneidung, Verzug und gesetzliche Begrenzung. Das Beispiel garantiert keine vollständige Streichung der Nebenkosten. Es zeigt, warum eine Forderungshistorie nötig ist. Eine spätere Zahlung oder Gutschrift wird ergänzt, damit bereits ausgeglichene Kosten nicht erneut in der Summe verbleiben.

Gezielte Beanstandung mit aktuellem Saldo vorbereiten

Markieren Sie widersprüchliche oder nicht erklärte Positionen und bitten Sie um korrigierte Aufstellung. Unstreitige Beträge und bestrittene Nebenkosten werden ausdrücklich benannt. Gerichtliche Mahnbescheide haben eigene Fristen; eine normale Nachfrage ersetzt dort keinen erforderlichen Verfahrensschritt. Für die E-Mail-Anfrage genügen vollständige Forderungsschreiben und eine Zahlungsliste. Umfang und Honorar können zunächst eine Kostenprüfung und begründete Beanstandung betreffen. Weitere Vertretung wird abgestimmt. Eine allgemeine Beschwerde über hohe Gebühren ändert selbst keine Fälligkeit und beendet kein gerichtliches Verfahren.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Alle Forderungsschreiben mit Kostenaufschlüsselung
  • Vertrag, Rechnung, Fälligkeit und bisherige Zahlungen
  • Nachweis des ersten Bestreitens und weiterer Beauftragung
  • Aktueller Saldo mit Gutschriften und einzelnen Gebühren

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Sind zwei unterschiedliche Gebührennamen immer eine Doppelberechnung?

Nein. Tätigkeit, Anlass und Überschneidung müssen anhand der vollständigen Aufstellung geprüft werden.

Dürfen Inkasso und Anwalt stets beide voll berechnet werden?

§ 13f RDG enthält eine Begrenzung und eine gesetzliche Ausnahme. Ablauf und Beauftragungsgrund sind entscheidend.

Begründet eine Gebühr innerhalb der gesetzlichen Grenze den Anspruch?

Nein. Hauptforderung, Verzug und weitere Voraussetzungen des Kostenersatzes bleiben zu prüfen.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 13a RDG; § 13e RDG; § 13f RDG; § 286 BGB. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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