RATGEBER · Privatpersonen

Neubemessung einer Invalidität

Nach der ersten Invaliditätsbewertung verändern sich die Unfallfolgen oder es bestehen Zweifel an ihrer dauerhaften Ausprägung. Eine Neubemessung ist ein eigenständiger Schritt mit zeitlichen Voraussetzungen. Sie darf nicht mit der erstmaligen Anmeldung der Invaliditätsleistung oder einer bloßen Beschwerde über den überwiesenen Betrag verwechselt werden.

Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland

Erstfeststellung und Neubemessung trennen

Sammeln Sie ursprüngliche Anmeldung, medizinische Feststellung und Leistungsentscheidung. Halten Sie fest, ob bereits ein Grad anerkannt wurde oder die Voraussetzungen einer Invaliditätsleistung insgesamt bestritten sind. Eine Neubemessung überprüft einen Grad innerhalb des dafür vorgesehenen Rahmens; sie ersetzt nicht automatisch versäumte Anforderungen der Erstgeltendmachung. Der Wortlaut der Police und die Korrespondenz werden gemeinsam gelesen. Eine neue Diagnose allein zeigt noch nicht, welche verfahrensrechtliche Erklärung gegenüber der Versicherung erforderlich ist.

Zeitfenster aus Unfalltag und Vertrag berechnen

§ 188 VVG sieht eine jährliche Neubemessung längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall vor; für Kinder kann der Zeitraum vertraglich verlängert sein. Erfassen Sie deshalb Unfalltag, Alter und bisherige Bewertungszeitpunkte. Übernehmen Sie keine Frist aus einem fremden Tarif. Das tatsächliche Ende und die notwendigen Schritte werden anhand der konkreten Unterlagen geprüft. Ein vereinbarter Untersuchungstermin ist nicht ohne Weiteres gleichbedeutend mit einem rechtzeitig erklärten Neubemessungsverlangen. Bewahren Sie dessen Zugangsbeleg auf.

Hinweis der Versicherung und eigene Erklärung dokumentieren

Die Mitteilung über die Leistungspflicht sollte auf das Recht zur Neubemessung hinweisen. Das Gesetz regelt Folgen eines unterbliebenen Hinweises für den Einwand einer verspäteten Forderung. Prüfen Sie deshalb die vollständige damalige Erklärung einschließlich Anlagen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine telefonische Erinnerung. Eine eigene schriftliche Erklärung benennt Unfall, Versicherungsnummer und Neubemessungswunsch. Ob ein konkretes Schreiben ausreicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Medizinische Unterlagen und rechtzeitige Erklärung erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen.

Aktuellen Verlauf mit früherer Bewertung vergleichen

Eine Veränderung wird anhand derselben betroffenen Funktionen und zeitlich zugeordneten Befunde beschrieben. Neue Messwerte, Behandlungsverlauf und Prognose können relevant sein. Die rechtliche Beratung bewertet selbst keine körperliche Einschränkung. Sie kann die Fragestellung und den Bezug zur Taxe überprüfen. Eine Neubemessung ist nicht ausschließlich eine Möglichkeit zur Erhöhung: Auch eine Verbesserung kann für den Grad bedeutsam sein. Welche Folgen sich für bereits gezahlte Beträge ergeben, wird anhand der Vertrags- und Rechtslage gesondert untersucht.

Beispiel: weitere Operation nach der Erstbewertung

Nach einer ersten Leistungsentscheidung findet eine weitere Operation statt. Für die Prüfung werden Anlass, Zeitpunkt und fachlich festgestellter Funktionsverlauf benötigt. Ein weiterer Eingriff bedeutet nicht automatisch einen höheren Invaliditätsgrad. Ebenso kann das Abwarten des Behandlungsergebnisses zeitliche Risiken für eine notwendige Erklärung schaffen. Das Beispiel zeigt, warum Fristenübersicht und medizinische Dokumentation parallel geführt werden. Welche Begutachtung sinnvoll und notwendig ist, wird mit den zuständigen Fachpersonen und dem konkreten Versicherungsverfahren abgestimmt.

Prüfungsumfang und nächste Schritte festlegen

Benennen Sie, ob die Neubemessung erstmals verlangt, ein neues Gutachten bewertet oder eine ablehnende Antwort geprüft werden soll. Für eine E-Mail-Anfrage genügen Unfalltag, Datum der ersten Entscheidung und aktueller Verfahrensstand. Übermitteln Sie medizinische Akten erst über den abgestimmten Weg. Vor einem eigenen Gutachten werden Kosten und Zweck festgelegt. Eine Anfrage an die Beratung ersetzt keine erforderliche Erklärung an den Versicherer. Dokumentieren Sie daher, wer welchen fristgebundenen Schritt ausdrücklich übernommen hat.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Unfalltag, Police und ursprüngliche Invaliditätsanmeldung
  • Erste Leistungsentscheidung mit Neubemessungshinweis
  • Bisherige Neubemessungsverlangen mit Zugangsnachweis
  • Aktuelle Befunde und Verlauf zur betroffenen Funktion

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Ist eine Neubemessung unbegrenzt möglich?

Nein. Gesetzlicher Zeitraum, mögliche vertragliche Besonderheiten und erforderliche Erklärungen werden anhand des Unfalltags geprüft.

Kann der Grad auch geringer werden?

Eine Neubemessung betrachtet den aktuellen relevanten Zustand. Verbesserungen können ebenso bedeutsam sein; Folgen für Zahlungen werden gesondert eingeordnet.

Ersetzt ein Arzttermin das Verlangen gegenüber dem Versicherer?

Ein Untersuchungstermin und die notwendige Erklärung sind unterschiedliche Vorgänge. Zugang und Inhalt der Erklärung sollten dokumentiert werden.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 188 VVG; § 180 VVG; § 187 VVG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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