Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland
Den damaligen Bedarf konkret rekonstruieren
Beschreiben Sie Situation und Ziel zum Zeitpunkt der Beratung. Bestehende Policen, berufliche Tätigkeit, familiäre Umstände oder ein bestimmtes Vorhaben können wichtig sein. Zeitnahe E-Mails und Angebotsanfragen helfen, mündliche Erinnerungen zu ergänzen. Ein heute neu entstandenes Risiko darf nicht rückwirkend als damals bekannter Bedarf behandelt werden. Die Prüfung soll erkennen lassen, welche Informationen die beratende Person hatte oder nach den Umständen hätte erfragen müssen. Allgemeine Wünsche nach vollständiger Absicherung brauchen eine konkrete Einordnung.
Empfohlenen Vertrag mit dem Bedarf abgleichen
Legen Sie Police, Bedingungen, Ausschlüsse und Nachträge neben die Beratungsdokumentation. Ein Vertrag kann Teile des Bedarfs abdecken und andere Risiken offenlassen. Auch die bewusste Auswahl eines geringeren Umfangs wegen Kosten oder Annahmebedingungen kann relevant sein. Eine Ablehnung im aktuellen Schaden beweist nicht automatisch, dass das Produkt insgesamt ungeeignet war. Der Prüfungsauftrag benennt deshalb den genau fehlenden Baustein und die Information, die zu einer anderen Vertragsentscheidung hätte führen sollen.
Marktgrundlage und Vermittlerrolle berücksichtigen
Makler und Vertreter arbeiten nicht in jeder Hinsicht auf derselben Beratungsgrundlage. § 60 VVG enthält Regeln zur Auswahl und Information; ausdrücklich mitgeteilte Einschränkungen sind mitzulesen. Eine Empfehlung ist nicht schon deshalb fehlerhaft, weil später ein anderes Produkt gefunden wird. Entscheidend ist die damalige Beratung unter den relevanten Bedingungen. Erstinformation, benannte Versicherer und der Umfang eines vereinbarten Auftrags helfen, Erwartungen und tatsächliche Pflichten nachvollziehbar abzugrenzen.
Verfügbare Alternative und Entscheidung nachweisen
Für einen behaupteten Schaden ist zu prüfen, ob eine passende Alternative damals tatsächlich erhältlich gewesen wäre. Annahmevoraussetzungen, Gesundheitsangaben, Wartezeiten oder besondere Risiken können wichtig sein. Ein heutiger Onlinepreis ersetzt diesen Nachweis nicht. Beschreiben Sie außerdem, welche Entscheidung bei richtiger Information getroffen worden wäre. Zusätzliche Prämien und andere Gegenpositionen können die Berechnung beeinflussen. Die Prüfung braucht einen realistischen Vergleich, statt pauschal die volle abgelehnte Versicherungssumme als Vermittlerschaden anzusetzen.
Beispiel: Tätigkeit nicht im Antrag erfasst
Eine selbstständige Person wollte ihre konkrete Tätigkeit absichern; im Antrag steht eine andere allgemeine Beschreibung. Angebote, Beratungsnotizen und damalige Tätigkeitsunterlagen können klären, wie die Angabe zustande kam und welcher Schutz verfügbar gewesen wäre. Der aktuelle Versicherer kann zugleich einen eigenen Deckungsgrund nennen. Das Beispiel zeigt, warum Vertragsdeckung und Beratungsfehler getrennt geprüft werden, obwohl sie sich auf denselben wirtschaftlichen Nachteil beziehen.
Anspruchsprüfung mit dokumentiertem Vergleich vorbereiten
Ordnen Sie Bedarf, Empfehlung, tatsächlich abgeschlossenen Schutz und behauptete Alternative in einer Übersicht. Fügen Sie Ablehnung und konkrete Schadenberechnung hinzu. Eine Anfrage an den Vermittler kann zunächst eine sachliche Stellungnahme verlangen, ohne bereits jede Haftungsfrage zu entscheiden. Vor einer Beauftragung werden mögliche Deckungsprüfung und Ersatzanspruch als eigene Aufgaben benannt. Verjährung und notwendige Sicherungsschritte sind gesondert zu prüfen; eine fortgesetzte Korrespondenz wahrt nicht automatisch jeden Anspruch.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Zeitnahe Beschreibung des gewünschten Schutzes
- Erstinformation und Beratungsdokumentation
- Police, Antrag und aktuelle Leistungsablehnung
- Belege zur damaligen Alternative und Schadenberechnung
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Ist jede Deckungslücke ein Beratungsfehler?
Bedarf, Auftrag, Information und damalige Möglichkeiten müssen geprüft werden. Ein aktueller Schaden allein genügt nicht.
Beweist ein heutiges Angebot die damalige Alternative?
Verfügbarkeit und Annahmebedingungen zum Beratungszeitpunkt sind eigenständig zu belegen.
Ist der Ersatz immer die volle Versicherungssumme?
Schaden und hypothetischer Vertragsverlauf benötigen eine konkrete Berechnung. Gegenpositionen können relevant sein.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 60 VVG; § 61 VVG; § 63 VVG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.