Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland
Standort- und Gebietsschutz genau beschreiben
Definieren Sie, ob der Franchisegeber weitere Standorte im Gebiet eröffnen darf und welche Vertriebskanäle er sich vorbehält. Karte, Produkte und Kundengruppen werden eindeutig bezeichnet. Ein geschützter Standort bedeutet nicht automatisch Schutz vor jedem Onlinegeschäft. Klären Sie deshalb auch zentrale Bestellungen, Plattformverkäufe und nationale Kunden. Der Vertrag soll zeigen, welche konkrete Zusage der Franchisegeber gegenüber dem einzelnen Franchisenehmer übernimmt.
Onlinekanäle und Zuständigkeiten erfassen
Bestimmen Sie, wer Website, Bestellsystem, Werbung und Kundenbetreuung betreibt. Ordnen Sie Umsätze, Lieferaufgaben und Retouren einem nachvollziehbaren Ablauf zu. Ein zentraler Onlineshop kann unterschiedliche Auswirkungen auf lokale Standorte haben. Vergütung und Aufwand werden ausdrücklich abgestimmt. Technische Weiterleitung nach Postleitzahl ist dabei nur eine organisatorische Maßnahme und ersetzt keine Prüfung des vertraglich zugesagten Schutzes und der rechtlichen Grenzen.
Kartellrechtliche Grenzen berücksichtigen
Gebiets- und Onlinebeschränkungen müssen am konkreten Vertriebssystem geprüft werden. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/720 behandelt unter anderem Beschränkungen aktiver und passiver Verkäufe sowie die Verhinderung wirksamer Internetnutzung. Eine Vereinbarung ist nicht allein durch das Wort Franchise freigestellt. Prüfen Sie Voraussetzungen, konkrete Beschränkung und mögliche Ausnahmen. Ein vollständiges pauschales Onlineverbot wird deshalb nicht als selbstverständlicher Bestandteil eines Gebietsschutzes behandelt.
Qualitätsregeln von Verkaufsverboten unterscheiden
Vorgaben für Darstellung, Beratung und Markenauftritt können einen anderen Inhalt haben als ein vollständiger Ausschluss des Internets. Formulieren Sie Standards anhand der tatsächlichen Anforderungen und lassen Sie ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen. Die wirtschaftliche Absicht, stationäre Investitionen zu schützen, entscheidet nicht allein. Regeln und technische Umsetzung müssen zusammen bewertet werden, damit eine scheinbare Qualitätsanforderung nicht ungeprüft eine ganz andere Vertriebsbeschränkung bewirkt.
Beispiel: zentrale Bestellung aus geschütztem Gebiet
Ein Kunde aus dem Gebiet eines Franchisenehmers bestellt im zentralen Shop. Der Standort beansprucht den Umsatz aufgrund seiner Gebietsklausel. Die Beteiligten prüfen konkrete Zusage, Kanalregel und Leistungszuordnung. Anschließend klären sie Vergütung und Abwicklung anhand des Vertrags. Eine Karte allein zeigt weder den Anspruch auf jede Onlinebestellung noch die Zulässigkeit einer pauschalen Sperre für Kunden außerhalb des eigenen Standorts.
Gebietsmodell bei Änderungen überprüfen
Neue Shops, Plattformen oder Standorte werden vor dem Start mit bestehenden Zusagen abgeglichen. Dokumentieren Sie Rechte, Ausnahmen und vertraglich passende Anpassungen. Der operative Ablauf benennt Zuständige für Bestellung, Betreuung und Beschwerde. Eine regelmäßige Auswertung zeigt, ob tatsächliche Verteilung und Vereinbarung übereinstimmen. Konflikte werden anhand konkreter Geschäfte und Kanäle bearbeitet, statt den Begriff Gebietsschutz als pauschale Antwort auf sämtliche Onlinefragen zu verwenden.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Gebietsanlage und Standortschutzklausel
- Onlinekanäle mit Bestell- und Umsatzzuordnung
- Qualitätsvorgaben und konkrete Vertriebsbeschränkungen
- Vertriebssystem, Marktangaben und Änderungsnachweise
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Umfasst Gebietsschutz automatisch jede Onlinebestellung?
Der vereinbarte Kanalumfang und die tatsächliche Zuordnung sind maßgeblich.
Ist ein vollständiges Onlineverbot immer zulässig?
Die konkrete Beschränkung und kartellrechtliche Voraussetzungen müssen geprüft werden.
Sind Qualitätsstandards dasselbe wie ein Verkaufsverbot?
Inhalt, Wirkung und rechtliche Zulässigkeit werden getrennt bewertet.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: Art. 3–5 Verordnung (EU) 2022/720; § 1 GWB; § 30 MarkenG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.