Klage und Kündigung zusammen lesen
Wir erfassen angegriffene Erklärung, Zusatzanträge und gewünschtes Ergebnis. Mehrere Kündigungen werden getrennt behandelt. Zugang und Unterschrift sind ebenso relevant wie ein behaupteter Sachgrund.
Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND
Ihr Unternehmen hat eine Kündigungsschutzklage erhalten? Wir organisieren die Prüfung der Arbeitgeberposition und die Vorbereitung des weiteren Verfahrens. Kündigung, Zugang, Gründe und Beteiligung werden als zusammenhängender Zeitablauf aufgenommen. Ziel ist eine belegbare Darstellung und eine bewusste Entscheidung über Prozessführung oder Einigung.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Übermitteln Sie Klage, gerichtliche Verfügung und Termin sofort vollständig. Fristen ergeben sich aus dem Verfahren und müssen konkret erfasst werden. Eine interne Besprechung oder Anfrage bei uns ersetzt keine erforderliche gerichtliche Erklärung; Vertretung bedarf bestätigtem Auftrag.
Anträge, Termine und Zustellungen werden aufgenommen.
Kündigungsgrund und Verfahren werden mit Belegen verbunden.
Prozessrisiken und Einigungsoptionen werden abgegrenzt.
Wir erfassen angegriffene Erklärung, Zusatzanträge und gewünschtes Ergebnis. Mehrere Kündigungen werden getrennt behandelt. Zugang und Unterschrift sind ebenso relevant wie ein behaupteter Sachgrund.
Anhörung, Abmahnung, Organisationsentscheidung oder Fehlzeiten werden passend zum Grund ausgewertet. Zeugenwissen wird von bloßen Annahmen getrennt. Nachträgliche Unterlagen dürfen den tatsächlichen Ablauf nicht rückdatieren oder verschleiern.
Schriftsatz, Terminvorbereitung und Vergleich werden als eigene Schritte vereinbart. Vergütung, Zeugnis, Freistellung und Rückgabe brauchen bei einer Einigung klare Regelungen. Berufung und Vollstreckung sind keine automatische Erweiterung des ersten Auftrags.
Inhalt, Zugang und zeitlicher Verlauf werden geprüft. Die Existenz eines Formulars belegt noch keine vollständige Anhörung.
Forderungszeiträume und Abrechnungen werden gesondert gelesen. Kündigungsschutz und Zahlung sind unterschiedliche Streitpunkte.
Gesamtfolgen und Nebenpflichten werden aufgenommen. Eine einzelne Abfindungssumme beantwortet nicht alle offenen Themen.
§ 4 KSchG betrifft die gerichtliche Anfechtung einer Kündigung. Klagegegenstand und Zeitablauf werden aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 4 KSchG ↗§ 102 BetrVG betrifft die Betriebsratsanhörung vor Kündigungen. Verfahrensnachweise sind aus Arbeitgebersicht gesondert zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 102 BetrVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Teilen Sie Zustellung und Termine mit.
Verantwortung und Leistungsumfang werden geklärt.
Tatsachen und Nachweise werden abgeglichen.
Schriftsätze und Einigung folgen dem Auftrag.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Streitpunkte, Belegumfang und Instanz bestimmen das Honorar. Gerichtskosten und weitere Verfahren werden gesondert erläutert. Befugte Vertretung wird vor Beginn geklärt. Klageabweisung oder eine bestimmte Vergleichssumme werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenZeitablauf und mögliche Besonderheiten werden konkret geprüft. Eine pauschale Aussage ohne Zustellungen wäre unzuverlässig.
Termine und Fristen müssen sofort zugeordnet werden. Interne Zuständigkeit ersetzt keine Reaktion.
Inhalt und rechtliche Wirkung werden konkret gestaltet. Eine wirtschaftliche Einigung hat nicht in jedem Fall dieselbe Bedeutung.
Zulässigkeit und tatsächliche Grundlage werden geprüft. Vorgänge dürfen nicht erfunden oder rückdatiert werden.
Nur im bestätigten Umfang. Zusätzliche Anträge werden bereits bei Auftragserteilung benannt.
Sie braucht eine gesonderte Vereinbarung und eigene Fristprüfung. Der Erstauftrag umfasst nicht automatisch jede Instanz.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.