Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Abwehr von Kündigungsschutzklagen

Ihr Unternehmen hat eine Kündigungsschutzklage erhalten? Wir organisieren die Prüfung der Arbeitgeberposition und die Vorbereitung des weiteren Verfahrens. Kündigung, Zugang, Gründe und Beteiligung werden als zusammenhängender Zeitablauf aufgenommen. Ziel ist eine belegbare Darstellung und eine bewusste Entscheidung über Prozessführung oder Einigung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Übermitteln Sie Klage, gerichtliche Verfügung und Termin sofort vollständig. Fristen ergeben sich aus dem Verfahren und müssen konkret erfasst werden. Eine interne Besprechung oder Anfrage bei uns ersetzt keine erforderliche gerichtliche Erklärung; Vertretung bedarf bestätigtem Auftrag.

01

Prozessstand erfassen

Anträge, Termine und Zustellungen werden aufgenommen.

02

Verteidigung vorbereiten

Kündigungsgrund und Verfahren werden mit Belegen verbunden.

03

Entscheidung unterstützen

Prozessrisiken und Einigungsoptionen werden abgegrenzt.

Was die Unterstützung umfasst

Klage und Kündigung zusammen lesen

Wir erfassen angegriffene Erklärung, Zusatzanträge und gewünschtes Ergebnis. Mehrere Kündigungen werden getrennt behandelt. Zugang und Unterschrift sind ebenso relevant wie ein behaupteter Sachgrund.

Tatsachen belegen

Anhörung, Abmahnung, Organisationsentscheidung oder Fehlzeiten werden passend zum Grund ausgewertet. Zeugenwissen wird von bloßen Annahmen getrennt. Nachträgliche Unterlagen dürfen den tatsächlichen Ablauf nicht rückdatieren oder verschleiern.

Verfahren und Einigung planen

Schriftsatz, Terminvorbereitung und Vergleich werden als eigene Schritte vereinbart. Vergütung, Zeugnis, Freistellung und Rückgabe brauchen bei einer Einigung klare Regelungen. Berufung und Vollstreckung sind keine automatische Erweiterung des ersten Auftrags.

Typische Situationen

Der Betriebsrat wurde angehört

Inhalt, Zugang und zeitlicher Verlauf werden geprüft. Die Existenz eines Formulars belegt noch keine vollständige Anhörung.

Die Klage enthält auch Lohnforderungen

Forderungszeiträume und Abrechnungen werden gesondert gelesen. Kündigungsschutz und Zahlung sind unterschiedliche Streitpunkte.

Ein Vergleich scheint wirtschaftlich sinnvoll

Gesamtfolgen und Nebenpflichten werden aufgenommen. Eine einzelne Abfindungssumme beantwortet nicht alle offenen Themen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Gerichtspost nennen

    Teilen Sie Zustellung und Termine mit.

  2. 02

    Vertretung bestätigen

    Verantwortung und Leistungsumfang werden geklärt.

  3. 03

    Position vorbereiten

    Tatsachen und Nachweise werden abgeglichen.

  4. 04

    Verfahren abstimmen

    Schriftsätze und Einigung folgen dem Auftrag.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Klage und gerichtliche Verfügungen
  • Kündigung mit Zugangsnachweis
  • Arbeitsvertrag und Personalchronologie
  • Anhörungsunterlagen und Belege zum Grund
  • Abrechnungen und Einigungsvorschläge

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Streitpunkte, Belegumfang und Instanz bestimmen das Honorar. Gerichtskosten und weitere Verfahren werden gesondert erläutert. Befugte Vertretung wird vor Beginn geklärt. Klageabweisung oder eine bestimmte Vergleichssumme werden nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist jede verspätete Klage erledigt?

Zeitablauf und mögliche Besonderheiten werden konkret geprüft. Eine pauschale Aussage ohne Zustellungen wäre unzuverlässig.

Kann ich die Gerichtspost intern liegenlassen?

Termine und Fristen müssen sofort zugeordnet werden. Interne Zuständigkeit ersetzt keine Reaktion.

Ist ein Vergleich ein Schuldeingeständnis?

Inhalt und rechtliche Wirkung werden konkret gestaltet. Eine wirtschaftliche Einigung hat nicht in jedem Fall dieselbe Bedeutung.

Dürfen Gründe nachträglich ergänzt werden?

Zulässigkeit und tatsächliche Grundlage werden geprüft. Vorgänge dürfen nicht erfunden oder rückdatiert werden.

Sind Lohnforderungen eingeschlossen?

Nur im bestätigten Umfang. Zusätzliche Anträge werden bereits bei Auftragserteilung benannt.

Ist eine Berufung enthalten?

Sie braucht eine gesonderte Vereinbarung und eigene Fristprüfung. Der Erstauftrag umfasst nicht automatisch jede Instanz.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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