Was die Unterstützung umfasst
Organisationsentscheidung aufnehmen
Welche Aufgaben entfallen und welche künftig bleiben, wird anhand des tatsächlichen Betriebs beschrieben. Ein Sparziel allein ersetzt diese Darstellung nicht. Offene Stellen, Weiterbeschäftigung und betroffene Arbeitnehmergruppen werden als Prüfpunkte erfasst.
Auswahl und Schutz prüfen
Vergleichbarkeit, soziale Gesichtspunkte und besonderer Schutz werden konkret eingeordnet. Der Betriebsrat benötigt die jeweils erforderlichen Informationen. Größere Maßnahmen können zusätzliche Verhandlungen verlangen; diese werden nicht als bloße Unterschrift am Ende behandelt.
Verfahren zeitlich verbinden
Anzeige- und Konsultationspflichten werden vor Umsetzung geprüft. Kündigung, Angebot und Kommunikation müssen zum bestätigten Ablauf passen. Sozialplanverhandlung, Behördenverfahren und Prozessvertretung sind gesondert zu beauftragen.
Typische Situationen
Ein Standort wird geschlossen
Standortbezug und verbleibende Beschäftigungsmöglichkeiten werden aufgenommen. Ein Gruppenorganigramm ersetzt keine konkrete Betriebseinordnung.
Mehrere Beschäftigte sollen freiwillig ausscheiden
Angebote und geplante Beendigungen werden zusammen betrachtet. Freiwilligkeit beantwortet nicht jede Anzeigefrage.
Einzelne Stellen werden neu zugeschnitten
Aufgaben vor und nach der Änderung werden verglichen. Eine bloße neue Stellenbezeichnung belegt keinen Wegfall.
Worauf es fachlich ankommt
Anzeigeverfahren prüfen
§ 17 KSchG betrifft bestimmte Entlassungen und die vorherige Beteiligung. Betriebsgröße und Zeitfenster sind konkret zu erfassen.
Amtliche Grundlage: § 17 KSchG ↗Anhörung vorbereiten
§ 102 BetrVG betrifft die Anhörung vor Kündigungen. Erforderliche Informationen und Zeitpunkt werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 102 BetrVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Maßnahme schildern
Nennen Sie Betrieb und geplante Stellenänderung.
- 02
Prüfauftrag bestimmen
Einzel- und Kollektivfragen werden getrennt.
- 03
Ablauf ausarbeiten
Daten, Beteiligung und Anzeigen werden verbunden.
- 04
Umsetzung abstimmen
Erklärungen folgen bestätigten Freigaben.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Organisationsplan vor und nach Änderung
- Personalübersicht und Vertragsdaten
- Freie Stellen und Schutzstatus
- Betriebsratskorrespondenz
- Geplanter Ablauf und bereits erklärte Beendigungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beschäftigtenzahl, Betriebe und Verfahrensumfang bestimmen das Honorar. Einzelprozesse und Sozialplanverhandlungen werden gesondert angeboten. Fachzuständigkeit und Kosten werden vor Beginn bestätigt. Ein rechtssicherer Personalabbau wird ohne vollständige Prüfung nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht eine wirtschaftliche Krise als Begründung?
Organisationsentscheidung und konkrete Auswirkungen müssen nachvollziehbar sein. Eine Überschrift ersetzt keine Tatsachen.
Werden Aufhebungsverträge mitgezählt?
Manche vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungen können relevant sein. Der gesamte Ablauf wird geprüft.
Kann zuerst gekündigt und später angehört werden?
Erforderliche Beteiligung wird vor der Erklärung eingeordnet. Nachholen ist keine pauschale Lösung.
Muss jedem eine Abfindung angeboten werden?
Anspruch, Verhandlung und mögliche kollektivrechtliche Regelung werden unterschieden. Kein allgemeiner Automatismus wird unterstellt.
Sind geschützte Personen ausgeschlossen?
Besonderer Schutz braucht eigene Voraussetzungen und Verfahren. Die Personalliste wird entsprechend geprüft.
Ist die Vertretung bei Klagen enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag. Planung und einzelne Verfahren sind getrennte Leistungen.