Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Personalabbau planen

Sie müssen Stellen reduzieren oder einen Betriebsteil schließen? Wir organisieren die rechtliche Vorbereitung des Personalabbaus anhand Ihrer Organisationsentscheidung. Einzelne Kündigungen, Beteiligungsverfahren und mögliche Anzeigen müssen zeitlich zusammenpassen. Ziel ist ein nachvollziehbarer Ablauf vor der ersten Erklärung, mit klarer Verantwortung für Personalunterlagen und Entscheidungen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Beschäftigtenzahl, betroffene Betriebe und geplante Beendigungen einschließlich Aufhebungsangebote. Eine Aufteilung auf mehrere Termine beseitigt nicht automatisch kollektivrechtliche Pflichten. Laufende Beratungen und bereits versandte Erklärungen sind sofort offenzulegen.

01

Ausgangslage dokumentieren

Betrieb, Stellen und Entscheidungsgründe werden erfasst.

02

Verfahrensbedarf bestimmen

Auswahl, Beteiligung und Anzeige werden abgegrenzt.

03

Zeitplan vorbereiten

Erklärungen und Freigaben erhalten eine konkrete Reihenfolge.

Was die Unterstützung umfasst

Organisationsentscheidung aufnehmen

Welche Aufgaben entfallen und welche künftig bleiben, wird anhand des tatsächlichen Betriebs beschrieben. Ein Sparziel allein ersetzt diese Darstellung nicht. Offene Stellen, Weiterbeschäftigung und betroffene Arbeitnehmergruppen werden als Prüfpunkte erfasst.

Auswahl und Schutz prüfen

Vergleichbarkeit, soziale Gesichtspunkte und besonderer Schutz werden konkret eingeordnet. Der Betriebsrat benötigt die jeweils erforderlichen Informationen. Größere Maßnahmen können zusätzliche Verhandlungen verlangen; diese werden nicht als bloße Unterschrift am Ende behandelt.

Verfahren zeitlich verbinden

Anzeige- und Konsultationspflichten werden vor Umsetzung geprüft. Kündigung, Angebot und Kommunikation müssen zum bestätigten Ablauf passen. Sozialplanverhandlung, Behördenverfahren und Prozessvertretung sind gesondert zu beauftragen.

Typische Situationen

Ein Standort wird geschlossen

Standortbezug und verbleibende Beschäftigungsmöglichkeiten werden aufgenommen. Ein Gruppenorganigramm ersetzt keine konkrete Betriebseinordnung.

Mehrere Beschäftigte sollen freiwillig ausscheiden

Angebote und geplante Beendigungen werden zusammen betrachtet. Freiwilligkeit beantwortet nicht jede Anzeigefrage.

Einzelne Stellen werden neu zugeschnitten

Aufgaben vor und nach der Änderung werden verglichen. Eine bloße neue Stellenbezeichnung belegt keinen Wegfall.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Maßnahme schildern

    Nennen Sie Betrieb und geplante Stellenänderung.

  2. 02

    Prüfauftrag bestimmen

    Einzel- und Kollektivfragen werden getrennt.

  3. 03

    Ablauf ausarbeiten

    Daten, Beteiligung und Anzeigen werden verbunden.

  4. 04

    Umsetzung abstimmen

    Erklärungen folgen bestätigten Freigaben.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Organisationsplan vor und nach Änderung
  • Personalübersicht und Vertragsdaten
  • Freie Stellen und Schutzstatus
  • Betriebsratskorrespondenz
  • Geplanter Ablauf und bereits erklärte Beendigungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Beschäftigtenzahl, Betriebe und Verfahrensumfang bestimmen das Honorar. Einzelprozesse und Sozialplanverhandlungen werden gesondert angeboten. Fachzuständigkeit und Kosten werden vor Beginn bestätigt. Ein rechtssicherer Personalabbau wird ohne vollständige Prüfung nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht eine wirtschaftliche Krise als Begründung?

Organisationsentscheidung und konkrete Auswirkungen müssen nachvollziehbar sein. Eine Überschrift ersetzt keine Tatsachen.

Werden Aufhebungsverträge mitgezählt?

Manche vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungen können relevant sein. Der gesamte Ablauf wird geprüft.

Kann zuerst gekündigt und später angehört werden?

Erforderliche Beteiligung wird vor der Erklärung eingeordnet. Nachholen ist keine pauschale Lösung.

Muss jedem eine Abfindung angeboten werden?

Anspruch, Verhandlung und mögliche kollektivrechtliche Regelung werden unterschieden. Kein allgemeiner Automatismus wird unterstellt.

Sind geschützte Personen ausgeschlossen?

Besonderer Schutz braucht eigene Voraussetzungen und Verfahren. Die Personalliste wird entsprechend geprüft.

Ist die Vertretung bei Klagen enthalten?

Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag. Planung und einzelne Verfahren sind getrennte Leistungen.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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