Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Arbeitnehmerüberlassung prüfen

Ihr Betrieb setzt externe Arbeitskräfte ein oder möchte Personal an andere Unternehmen überlassen? Wir organisieren eine Prüfung des tatsächlichen Einsatzes. Vertrag, Weisungswege und Eingliederung müssen zusammen betrachtet werden. Ein als Werkvertrag bezeichnetes Dokument entscheidet nicht allein, ob tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Einsatzbeginn, frühere Einsätze und vorhandene Erlaubnisunterlagen. Vor Tätigkeitsbeginn können ausdrückliche Bezeichnung und Konkretisierung erforderlich sein. Eine nachträgliche Umbenennung wird nicht als sichere Heilung des bisherigen Einsatzes dargestellt.

01

Einsatzmodell feststellen

Beteiligte, Tätigkeit und Weisungen werden erfasst.

02

Voraussetzungen prüfen

Vertrag, Erlaubnis und Zeiträume werden abgeglichen.

03

Umsetzung korrigieren

Zuständigkeiten und weitere Fachfragen werden benannt.

Was die Unterstützung umfasst

Praxis vor Vertragsüberschrift prüfen

Wir erfassen, wer Aufgaben verteilt, Arbeitszeit bestimmt und Ergebnisse verantwortet. Eingliederung in die Organisation wird konkret beschrieben. Einkauf und Personalbereich müssen denselben tatsächlichen Einsatz kennen.

Dokumente und Einsatzdauer abgleichen

Überlassungs- und Arbeitsverträge, Erlaubnis sowie frühere Einsätze werden gelesen. Gesetzliche Grenzen und mögliche tarifliche Besonderheiten werden nach konkretem Betrieb geprüft. Ein Wechsel des Verleihers setzt nicht automatisch jeden relevanten Zeitraum zurück.

Folgen und Alternativen einordnen

Werkleistung, Dienstleistung und Überlassung werden getrennt gestaltet. Vergütung, Beteiligung und Statusfolgen können Zusatzprüfung verlangen. Erlaubnisverfahren, Behördenvertretung und Vertragsumstellung gehören nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang dazu.

Typische Situationen

Externe Mitarbeitende erhalten tägliche Anweisungen

Tatsächliche Befugnisse und Eingliederung werden aufgenommen. Eine Rechnung über Projektleistung beantwortet die Einordnung nicht.

Eine Person kehrt über einen anderen Anbieter zurück

Alle bekannten Einsatzzeiten werden zusammengestellt. Der neue Anbieter allein beseitigt keinen historischen Prüfbedarf.

Konzernunternehmen tauschen Personal aus

Zweck und tatsächliche Voraussetzungen einer Ausnahme werden geprüft. Gemeinsame Eigentümer genügen nicht für jede Ausnahme.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Einsatz beschreiben

    Nennen Sie Beteiligte und tatsächliche Tätigkeit.

  2. 02

    Prüfung festlegen

    Status, Vertrags- und Behördenfragen werden getrennt.

  3. 03

    Voraussetzungen abgleichen

    Unterlagen und Zeiträume werden geprüft.

  4. 04

    Weitere Schritte planen

    Änderungen und Fachverfahren werden zugeordnet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Überlassungs- oder Projektvertrag
  • Erlaubnisnachweis
  • Beschreibung von Weisungswegen
  • Einsatzchronologie einschließlich Anbieterwechsel
  • Tarifbezug und Betriebsratsunterlagen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Einsatzmodelle, Anbieter und Beschäftigtenzahl bestimmen den Aufwand. Erlaubnisverfahren und Behördenvertretung sind gesonderte Leistungen. Fachzuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Keine Ausnahme wird ohne Prüfung pauschal zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Entscheidet die Bezeichnung Werkvertrag?

Nein. Die tatsächliche Durchführung ist wesentlich. Weisungen und Eingliederung werden aufgenommen.

Ist im Konzern keine Erlaubnis nötig?

Ausnahmen haben eigene Voraussetzungen. Die Konzernzugehörigkeit beantwortet die Frage nicht allein.

Setzt ein Anbieterwechsel Einsatzzeiten zurück?

Frühere Zeiträume sind konkret zu prüfen. Ein automatischer Neustart wird nicht unterstellt.

Kann der Vertrag später umbenannt werden?

Vorherige Anforderungen und Folgen bleiben zu prüfen. Eine neue Überschrift heilt nicht jede Abweichung.

Prüfen Sie auch Vergütung?

Entgeltfragen können ausdrücklich einbezogen werden. Der Statusauftrag enthält keine vollständige Lohnprüfung.

Beantragen Sie eine Erlaubnis?

Das kann gesondert vereinbart werden. Zuständigkeit und erforderliche Unterlagen werden vorher geklärt.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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