Was die Unterstützung umfasst
Praxis vor Vertragsüberschrift prüfen
Wir erfassen, wer Aufgaben verteilt, Arbeitszeit bestimmt und Ergebnisse verantwortet. Eingliederung in die Organisation wird konkret beschrieben. Einkauf und Personalbereich müssen denselben tatsächlichen Einsatz kennen.
Dokumente und Einsatzdauer abgleichen
Überlassungs- und Arbeitsverträge, Erlaubnis sowie frühere Einsätze werden gelesen. Gesetzliche Grenzen und mögliche tarifliche Besonderheiten werden nach konkretem Betrieb geprüft. Ein Wechsel des Verleihers setzt nicht automatisch jeden relevanten Zeitraum zurück.
Folgen und Alternativen einordnen
Werkleistung, Dienstleistung und Überlassung werden getrennt gestaltet. Vergütung, Beteiligung und Statusfolgen können Zusatzprüfung verlangen. Erlaubnisverfahren, Behördenvertretung und Vertragsumstellung gehören nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang dazu.
Typische Situationen
Externe Mitarbeitende erhalten tägliche Anweisungen
Tatsächliche Befugnisse und Eingliederung werden aufgenommen. Eine Rechnung über Projektleistung beantwortet die Einordnung nicht.
Eine Person kehrt über einen anderen Anbieter zurück
Alle bekannten Einsatzzeiten werden zusammengestellt. Der neue Anbieter allein beseitigt keinen historischen Prüfbedarf.
Konzernunternehmen tauschen Personal aus
Zweck und tatsächliche Voraussetzungen einer Ausnahme werden geprüft. Gemeinsame Eigentümer genügen nicht für jede Ausnahme.
Worauf es fachlich ankommt
Überlassung und Voraussetzungen prüfen
§ 1 AÜG betrifft Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis, Bezeichnung und Dauer. Tatsächlicher Einsatz und mögliche Ausnahmen werden konkret betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 1 AÜG ↗Arbeitsorganisation einordnen
§ 611a BGB betrifft die tatsächliche persönliche Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis. Vertragsbezeichnung und Durchführung werden verbunden.
Amtliche Grundlage: § 611a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Einsatz beschreiben
Nennen Sie Beteiligte und tatsächliche Tätigkeit.
- 02
Prüfung festlegen
Status, Vertrags- und Behördenfragen werden getrennt.
- 03
Voraussetzungen abgleichen
Unterlagen und Zeiträume werden geprüft.
- 04
Weitere Schritte planen
Änderungen und Fachverfahren werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Überlassungs- oder Projektvertrag
- Erlaubnisnachweis
- Beschreibung von Weisungswegen
- Einsatzchronologie einschließlich Anbieterwechsel
- Tarifbezug und Betriebsratsunterlagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Einsatzmodelle, Anbieter und Beschäftigtenzahl bestimmen den Aufwand. Erlaubnisverfahren und Behördenvertretung sind gesonderte Leistungen. Fachzuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Keine Ausnahme wird ohne Prüfung pauschal zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Entscheidet die Bezeichnung Werkvertrag?
Nein. Die tatsächliche Durchführung ist wesentlich. Weisungen und Eingliederung werden aufgenommen.
Ist im Konzern keine Erlaubnis nötig?
Ausnahmen haben eigene Voraussetzungen. Die Konzernzugehörigkeit beantwortet die Frage nicht allein.
Setzt ein Anbieterwechsel Einsatzzeiten zurück?
Frühere Zeiträume sind konkret zu prüfen. Ein automatischer Neustart wird nicht unterstellt.
Kann der Vertrag später umbenannt werden?
Vorherige Anforderungen und Folgen bleiben zu prüfen. Eine neue Überschrift heilt nicht jede Abweichung.
Prüfen Sie auch Vergütung?
Entgeltfragen können ausdrücklich einbezogen werden. Der Statusauftrag enthält keine vollständige Lohnprüfung.
Beantragen Sie eine Erlaubnis?
Das kann gesondert vereinbart werden. Zuständigkeit und erforderliche Unterlagen werden vorher geklärt.