Was die Unterstützung umfasst
Ausgangslage und Beschäftigung erfassen
Wir nehmen Arbeitgebergesellschaft, frühere Einsätze und bisherigen Vertrag auf. Eine Beschäftigung unter anderer Gruppenfirma oder über einen Verleiher wird nicht ohne Prüfung gleichgesetzt. Für sachgrundlose Befristung werden Vorbeschäftigung und besondere Konstellationen gesondert eingeordnet.
Grund und Vertragsende gestalten
Vertretung, vorübergehender Bedarf und andere angegebene Gründe brauchen einen konkreten Sachverhalt. Kalendermäßiges Ende und Zweckbefristung werden unterschieden. Dokumentation, Abschlussform und Beginn werden verbunden. Kündigung während der Laufzeit sowie Rückkehr- oder Weiterbeschäftigungszusagen sind eigene Regelungspunkte.
Verlängerung und Änderung trennen
Eine Verlängerung wird nicht mit jeder beliebigen Neufassung gleichgesetzt. Änderungen an Vergütung, Arbeitszeit oder Tätigkeit können eine gesonderte Bewertung verlangen. Mehrere aufeinanderfolgende Befristungen benötigen eine Gesamtsicht. Bei einem bereits streitigen Vertragsende sind Reaktionsfristen und gerichtliche Vertretung zusätzlich zu klären.
Typische Situationen
Eine Elternzeitvertretung hat kein genaues Rückkehrdatum
Vertretungsbedarf und gewünschter Endmechanismus werden beschrieben. Zweck und mögliches Kalenderdatum brauchen passende Regeln. Eine unerwartete frühere Rückkehr beendet nicht jedes Vertragsmodell auf dieselbe Weise.
Der Vertrag soll kurz vor Ablauf verlängert werden
Unterzeichnung, Frist und weitere Änderungen werden zuerst aufgenommen. Ein neues Gehalt wird nicht beiläufig in eine vermeintlich reine Verlängerung aufgenommen. Die konkrete Gestaltung erhält vor Abschluss eine eigene Prüfung.
Die Person war früher schon im Unternehmen tätig
Zeitraum, Gesellschaft und Art der Tätigkeit werden dokumentiert. Ein bloßer Abstand von einigen Jahren beantwortet nicht automatisch jede Vorbeschäftigungsfrage. Der passende Befristungsweg wird vor einer Zusage bestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Zulässigkeit und Form prüfen
§ 14 TzBfG regelt Befristungsgründe, sachgrundlose Befristung, besondere Konstellationen und Form. Die Voraussetzungen werden auf den konkreten Ablauf bezogen.
Amtliche Grundlage: § 14 TzBfG ↗Arbeitsvertrag vollständig betrachten
§ 611a BGB beschreibt das Arbeitsverhältnis. Tätigkeit und tatsächliche Durchführung bleiben neben dem gewünschten Enddatum relevant.
Amtliche Grundlage: § 611a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Zeitplan nennen
Geben Sie Beginn, Ende und bisherige Beschäftigung an.
- 02
Befristungsweg prüfen
Grund und gesetzliche Voraussetzungen werden eingeordnet.
- 03
Vertrag vorbereiten
Endmechanismus und Abschluss werden abgestimmt.
- 04
Änderungen kontrollieren
Verlängerung und spätere Anpassungen erhalten klare Zuständigkeit.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Geplanter Vertrag und Arbeitsbeginn
- Frühere Verträge und Einsatzzeiten
- Beschreibung des Befristungsgrunds
- Verlängerungsentwurf mit Änderungen
- Tarifbezug und bekannte Personalzusagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Aufwand hängt von Vorbeschäftigung, Befristungsgrund und Anzahl der Vertragsstände ab. Streit über eine bestehende Befristung oder Prozessvertretung wird gesondert vereinbart. Befugte Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Die Prüfung garantiert keine wirksame Befristung bei unvollständigen oder abweichend umgesetzten Angaben.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gilt für jede Befristung dieselbe Höchstdauer?
Nein. Sachgrundlose und begründete Befristung sowie besondere Regeln werden getrennt geprüft. Eine pauschale Dauerangabe wäre unzuverlässig.
Kann nach Arbeitsbeginn unterschrieben werden?
Form und Abschlusszeitpunkt sind vorher zu klären. Eine spätere Unterschrift heilt nicht automatisch jede fehlende Voraussetzung.
Ist eine Verlängerung immer ein neuer Vertrag?
Verlängerung und Neuabschluss werden nach tatsächlicher Gestaltung unterschieden. Gleichzeitig geänderte Bedingungen sind besonders zu prüfen.
Darf während der Befristung gekündigt werden?
Vertragliche und tarifliche Grundlagen sind relevant. Ein festes Enddatum allein beantwortet die ordentliche Kündbarkeit nicht.
Reicht der Wunsch nach flexibler Personalplanung als Sachgrund?
Ein gesetzlich tragfähiger Grund muss konkret eingeordnet werden. Ein allgemeines Unternehmensinteresse genügt nicht als ungeprüfte Begründung.
Bearbeiten Sie auch eine Entfristungsklage?
Das kann gesondert vereinbart werden. Laufende Streitigkeiten und Fristen werden bereits bei der Anfrage genannt.