Was die Unterstützung umfasst
Meldebedarf und Zuständigkeit feststellen
Unternehmensgröße und besondere Branchenregeln werden aufgenommen. Interner und externer Meldeweg werden nicht gleichgesetzt. Ein allgemeines Beschwerdepostfach ist nicht automatisch eine gesetzlich geeignete Meldestelle.
Vertraulichen Ablauf gestalten
Zugriff, Dokumentation und Interessenkonflikte erhalten klare Regeln. Hinweise werden als Aussagen mit konkreten Nachweisen erfasst. Die Rechte betroffener Personen bleiben relevant. Anonyme Meldung, Identitätskenntnis und zugesicherte Vertraulichkeit sind unterschiedliche Punkte.
Prüfung und Reaktion abstimmen
Folgemaßnahmen und Rückmeldungen werden zugeordnet. Maßnahmen gegenüber Hinweisgebenden dürfen Schutz vor Repressalien nicht unbeachtet lassen. Interne Untersuchung, Strafanzeige und technische Meldeplattform sind gesonderte Leistungen; Betrieb einer Meldestelle wird ausdrücklich beauftragt.
Typische Situationen
Ein Hinweis betrifft eine Führungskraft
Unabhängigkeit und Interessenkonflikt werden vor Bearbeitung geklärt. Die betroffene Führungskraft erhält nicht automatisch Zugriff auf den gesamten Eingang.
Die Meldung enthält nur Vermutungen
Konkrete Angaben und überprüfbare Tatsachen werden getrennt aufgenommen. Unklarheit ist Anlass für geordnete Rückfragen.
Eine Personalmaßnahme folgt kurz nach der Meldung
Zeitablauf und sachliche Gründe werden dokumentiert. Schutzfragen benötigen eine eigene Prüfung.
Worauf es fachlich ankommt
Meldestellenpflicht prüfen
§ 12 HinSchG betrifft interne Meldestellen und bestimmte Größen- sowie Branchenregeln. Die Pflicht wird für den konkreten Beschäftigungsgeber geprüft.
Amtliche Grundlage: § 12 HinSchG ↗Schutz vor Repressalien beachten
§ 36 HinSchG betrifft verbotene Repressalien und Beweisfragen. Meldung und spätere Personalentscheidung werden getrennt dokumentiert.
Amtliche Grundlage: § 36 HinSchG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bedarf nennen
Beschreiben Sie Unternehmen und vorhandenen Meldeweg.
- 02
Auftrag bestimmen
Prozessgestaltung und Einzelfallprüfung werden getrennt.
- 03
Verfahren vorbereiten
Rollen, Schutz und Dokumentation werden abgestimmt.
- 04
Nachlauf organisieren
Rückmeldung und Folgemaßnahmen werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Unternehmens- und Beschäftigtenangaben
- Vorhandene Meldekanäle
- Verfahrensregeln und Zugriffsrollen
- Hinweis mit Eingangsdatum
- Bisherige Reaktionen und mögliche Interessenkonflikte
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Unternehmensstruktur, Kanalzahl und Meldungsumfang bestimmen den Aufwand. Laufender Meldestellenbetrieb, Untersuchung und Strafverfahren sind gesonderte Aufträge. Fachzuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Ein bestimmtes Untersuchungsergebnis wird nicht versprochen.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Braucht jeder Betrieb eine interne Meldestelle?
Größen- und Sonderregeln werden konkret geprüft. Ein pauschaler Automatismus wird nicht unterstellt.
Ist jede Beschwerde ein geschützter Hinweis?
Sachbereich und Schutzvoraussetzungen sind zu prüfen. Begriffe werden nicht gleichgesetzt.
Muss die Geschäftsführung jeden Namen erfahren?
Vertraulichkeit und notwendiger Zugriff werden gesondert bestimmt. Vollständige Weitergabe ist kein Standard.
Beweist eine Meldung den Verstoß?
Nein. Aussagen und vorhandene Tatsachen benötigen eine geordnete Prüfung.
Ist eine spätere Kündigung immer verboten?
Schutz und konkrete Gründe werden geprüft. Der zeitliche Zusammenhang allein ersetzt nicht die vollständige Bewertung.
Betreiben Sie die Meldestelle dauerhaft?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag und geklärter Rolle. Prozessvorbereitung umfasst keinen automatischen Dauerbetrieb.