Vertraglichen Maßstab bestimmen
Exakte Angabe, ungefähre Angabe und weitere Erklärungen werden aufgenommen. Ein bloßer Marketingwert kann anders zu bewerten sein als eine Vereinbarung. Die verwendete Berechnungsgrundlage ist konkret festzustellen.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Die Wohnung scheint kleiner als im Vertrag angegeben? Wir organisieren die rechtliche Prüfung von Flächenangabe und geeigneten Nachweisen. Vertragsinhalt, Berechnungsmethode und tatsächliche Messung müssen zusammen betrachtet werden. Ein Grundriss allein beantwortet nicht jede Anspruchsvoraussetzung.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Entdeckungszeitpunkt und bisherige Zahlungen oder Abrechnungen. Dokumentieren Sie Messmethode und Bauteile. Eine eigenständige Kürzung wird nicht auf einen ungesicherten Schätzwert gestützt.
Vertrag und Zusage werden gelesen.
Berechnungsgrundlage und Nachweise werden abgeglichen.
Miete, Rückforderung und Kostenverteilung werden geprüft.
Exakte Angabe, ungefähre Angabe und weitere Erklärungen werden aufgenommen. Ein bloßer Marketingwert kann anders zu bewerten sein als eine Vereinbarung. Die verwendete Berechnungsgrundlage ist konkret festzustellen.
Räume, Schrägen und Außenflächen werden mit geeigneten Unterlagen abgeglichen. Verschiedene Berechnungsregeln können unterschiedliche Werte ergeben. Fachliche Vermessung wird bei Bedarf gesondert beauftragt.
Mängelrechte, mögliche Rückforderung und Abrechnungsfragen werden getrennt untersucht. Eine pauschale Prozentgrenze wird nicht auf alle Ansprüche übertragen. Verjährung und bereits erklärte Rechte sind zusätzliche Prüfungspunkte.
Methode und Anrechnung werden geklärt.
Verbindliche Angabe und weitere Zusagen werden geprüft.
Verteilungsgrundlage und Mietfrage werden getrennt gelesen.
§ 535 BGB betrifft den vertragsgemäßen Gebrauch. Flächenvereinbarung und Zustand werden konkret abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 535 BGB ↗§ 536 BGB betrifft Mietminderung bei Mängeln. Art und Bedeutung einer Abweichung werden individuell geprüft.
Amtliche Grundlage: § 536 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Angabe und vermutete Fläche werden aufgenommen.
Vertrag und Berechnung werden gelesen.
Fachliche Messung wird bei Bedarf abgestimmt.
Rechtsfolge und Zeitraum werden geprüft.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Vertragsangaben, Messbedarf und Anspruchsarten bestimmen den Aufwand. Vermessung, Gutachten und Durchsetzung sind gesondert. Honorar wird vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Flächenwert oder Erstattungsbetrag wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenEignung und Berechnungsgrundlage werden geprüft.
Methode und konkrete Fläche sind maßgeblich.
Miet- und Abrechnungsfragen werden getrennt behandelt.
Anspruch und gesicherte Nachweise brauchen konkrete Prüfung.
Sie wird gesondert beauftragt.
Zeitraum, Anspruch und Verjährung werden geprüft.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.