Was die Unterstützung umfasst
Vorhaben und Eigentumsgrenze erfassen
Wir lesen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und vorhandene Pläne. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum werden nicht allein anhand des Zugangs zur Fläche bestimmt. Art, Umfang und Auswirkungen der Veränderung brauchen eine verständliche Beschreibung für die Gemeinschaft.
Gestattung und Bedingungen prüfen
Gesetzlich geregelte privilegierte Maßnahmen und andere Veränderungen werden unterschieden. Ein möglicher Anspruch auf Beschlussfassung ersetzt nicht jede Entscheidung über Art und Weise. Technische Anforderungen, Genehmigung und Nachweise werden durch zuständige Fachpersonen geklärt. Ein informeller Austausch mit der Verwaltung ist nicht automatisch eine ausreichende Gestattung.
Kosten und spätere Nutzung verbinden
§ 21 WEG enthält differenzierte Regeln; nicht jede Maßnahme wird immer von allen Eigentümern bezahlt. Beschluss, Abstimmung, Nutzung und Folgekosten werden konkret betrachtet. Wartung, Schäden und spätere Änderungen brauchen Zuständigkeit. Bauplanung, öffentlich-rechtliche Genehmigung und gerichtliche Durchsetzung sind gesonderte Leistungen.
Typische Situationen
Ein Eigentümer möchte eine Ladeeinrichtung errichten
Ort, Leitung, technische Anschlussfragen und Kosten werden beschrieben. Der gesetzliche Rahmen wird mit der konkreten Ausführung verbunden. Technische Machbarkeit ersetzt keine erforderliche Gemeinschaftsentscheidung.
Eine neue Anlage verändert die Außenansicht
Plan, betroffene Flächen und vorhandene Gestaltungen werden aufgenommen. Auswirkungen auf andere Eigentümer sind konkret zu betrachten. Ein Foto allein reicht nicht für jede rechtliche und technische Frage.
Die Gemeinschaft plant eine Maßnahme mit unterschiedlich großem Nutzen
Beschlussinhalt, Abstimmung und Kostenregeln werden getrennt geprüft. Nutzungsvorteil und Zahlungspflicht sind nicht pauschal identisch. Die konkrete gesetzliche Kostenfolge benötigt eine eigene Einordnung.
Worauf es fachlich ankommt
Veränderung und Gestattung prüfen
§ 20 WEG betrifft bauliche Veränderungen und bestimmte privilegierte Maßnahmen. Anspruch und konkrete Ausführung werden getrennt betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 20 WEG ↗Kosten und Nutzung differenzieren
§ 21 WEG regelt Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen. Beschlusslage und gesetzliche Voraussetzungen entscheiden über die Zuordnung.
Amtliche Grundlage: § 21 WEG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Vorhaben erklären
Nennen Sie Eingriff, Fläche und geplanten Beginn.
- 02
Prüfung vereinbaren
Rechts-, Technik- und Genehmigungsfragen werden getrennt.
- 03
Beschluss ausarbeiten
Ausführung, Kosten und Zuständigkeit werden verbunden.
- 04
Umsetzung abstimmen
Freigaben und weitere Fachaufträge werden konkret vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Beschreibung und Plan der Maßnahme
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Angebote und technische Angaben
- Bestehende Beschlüsse mit Datum
- Vorgesehene Kosten-, Wartungs- und Nutzungsregel
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Maßnahmenumfang, Beschlusslage und Zahl der betroffenen Fragen bestimmen den Aufwand. Technik, Genehmigung und gerichtliche Durchsetzung werden gesondert angeboten. Befugte Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Eine Gestattung oder erfolgreiche Bauausführung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Darf ich eine privilegierte Maßnahme sofort bauen?
Nicht automatisch. Anspruch, Beschluss und konkrete Ausführung sind zu unterscheiden. Der Weg wird vor Baubeginn geklärt.
Zahlen immer alle Eigentümer?
Nein. § 21 WEG enthält differenzierte Voraussetzungen. Maßnahme, Beschluss und Abstimmung werden konkret geprüft.
Genügt die Zustimmung der Verwaltung?
Zuständigkeit und erforderliche Entscheidung müssen geprüft werden. Eine informelle Zusage ersetzt nicht jeden Gemeinschaftsbeschluss.
Ist eine Baugenehmigung enthalten?
Öffentlich-rechtliche Anforderungen und Antrag brauchen gesonderte Fachzuständigkeit. WEG-Prüfung ersetzt sie nicht automatisch.
Wer trägt spätere Wartungskosten?
Beschluss, Vereinbarung und gesetzliche Regeln werden gelesen. Folgekosten sollten vor Umsetzung ausdrücklich geklärt sein.
Prüfen Sie auch einen bereits gefassten Beschluss?
Ja, im vereinbarten Umfang. Wegen möglicher kurzer Fristen muss das Beschlussdatum sofort genannt werden.