Was die Unterstützung umfasst
Finanzbedarf und Beschluss lesen
Wir erfassen Sonderumlage, Wirtschaftsplan und konkrete Maßnahme. Fehlende Liquidität und endgültige Kostenbelastung sind nicht dieselbe Frage. Der Beschlusswortlaut muss Betrag, Grundlage und Umsetzung nachvollziehbar machen. Eine Rechnung des Handwerkers ersetzt nicht automatisch den nötigen Gemeinschaftsbeschluss.
Eigene Belastung prüfen
Verteilungsschlüssel, Gemeinschaftsordnung und relevante Beschlüsse werden zusammen betrachtet. Bereits geleistete Beträge und Fälligkeit werden dokumentiert. Bei Eigentümerwechsel werden Gemeinschaftsforderung und interne Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer getrennt eingeordnet; eine pauschale Zahlungspflicht nur nach Rechnungsdatum wäre unzuverlässig.
Zahlung und Rechtsbehelf verbinden
Forderungsprüfung und Beschlussanfechtung werden nach ihrem eigenen Ablauf behandelt. Laufende Vollstreckung oder drohende zusätzliche Kosten werden sofort aufgenommen. Ein gewünschter Ratenplan ist eine Verhandlungsfrage, kein automatisch bestehender Anspruch. Technische Bewertung der Sanierung und vollständige Prüfung der Jahresabrechnung sind zusätzliche Leistungen.
Typische Situationen
Eine Sanierung kostet deutlich mehr als erwartet
Beschluss, Angebote und bisherige Finanzierung werden verglichen. Mehrkosten brauchen eine nachvollziehbare Grundlage. Technische Notwendigkeit und rechtliche Kostenverteilung werden getrennt fachlich bewertet.
Die Wohnung wurde zwischen Beschluss und Zahlung verkauft
Eigentumszeitpunkt, Fälligkeit und Kaufvertrag werden aufgenommen. Forderung der Gemeinschaft und Ausgleich zwischen Vertragsparteien sind eigene Fragen. Eine einfache Regel nach dem Datum der Aufforderung wird nicht unterstellt.
Ihr Anteil weicht vom üblichen Hausgeldschlüssel ab
Beschluss und maßgebliche Verteilungsregel werden gelesen. Unterschiedliche Kosten können unterschiedliche Schlüssel haben. Eine Abweichung wird konkret begründet oder als Prüfpunkt markiert.
Worauf es fachlich ankommt
Finanzierung der Gemeinschaft einordnen
§ 28 WEG betrifft Wirtschaftsplan, Vorschüsse und Abrechnung. Beschlussgrundlage und Zahlungsanforderung werden im konkreten Zusammenhang geprüft.
Amtliche Grundlage: § 28 WEG ↗Beschlussklage gesondert betrachten
§ 44 WEG regelt Beschlussklagen. Eine Zahlungsrückfrage ersetzt keine notwendige gerichtliche Reaktion.
Amtliche Grundlage: § 44 WEG ↗Beschlussdatum sofort erfassen
§ 45 WEG enthält kurze Fristen für Anfechtung und Begründung. Zahlungsfälligkeit und Klagefrist sind verschiedene Zeitpunkte.
Amtliche Grundlage: § 45 WEG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Daten mitteilen
Nennen Sie Beschluss, Betrag und Fälligkeit.
- 02
Auftrag abgrenzen
Forderung, Klage und Verhandlung werden getrennt.
- 03
Anteil prüfen
Grundlage und Verteilung werden nachvollzogen.
- 04
Reaktion vereinbaren
Zahlung oder weiterer Rechtsweg wird konkret abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Sonderumlagebeschluss mit Datum
- Zahlungsaufforderung und Berechnung
- Wirtschaftsplan und Finanzierungsunterlagen
- Gemeinschaftsordnung und Verteilungsschlüssel
- Bei Verkauf: Kaufvertrag und Eigentumsdaten
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beschlussumfang, Kostenarten und Eigentümerwechsel bestimmen den Aufwand. Beschlussklage, technische Prüfung und Ratenverhandlung werden gesondert vereinbart. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine Kürzung oder vollständige Befreiung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist eine hohe Sonderumlage automatisch unwirksam?
Nein. Grundlage, Finanzbedarf und Verteilung müssen konkret geprüft werden. Die Höhe allein beantwortet die Wirksamkeit nicht.
Kann ich bis zur Antwort der Verwaltung warten?
Laufende Fristen und Fälligkeit bleiben gesondert zu beachten. Eine Rückfrage wahrt nicht automatisch eine Klagefrist.
Wer zahlt beim Wohnungsverkauf?
Gemeinschaftsforderung, Eigentumszeitpunkt, Fälligkeit und Kaufvertrag werden zusammen betrachtet. Eine universelle Käufer-oder-Verkäufer-Regel wird nicht unterstellt.
Gilt immer derselbe Schlüssel wie beim Hausgeld?
Nicht zwangsläufig. Maßgebliche Regelungen und konkrete Kostenart werden geprüft.
Habe ich einen Anspruch auf Ratenzahlung?
Das wird nicht automatisch vorausgesetzt. Vereinbarung und konkrete Situation sind zu prüfen.
Ist die Sanierungsprüfung enthalten?
Technische Bewertung benötigt eine gesonderte Fachzuständigkeit. Die rechtliche Umlageprüfung ersetzt kein Baugutachten.