Vertragsbestand zusammenführen
Erbbaurechtsvertrag, Nachträge und Erwerbsentwurf werden gemeinsam gelesen. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter werden unterschieden. Restlaufzeit und tatsächliche Nutzung bilden eigene Prüfungsbereiche.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Sie erwerben oder übertragen eine Immobilie im Erbbaurecht? Wir organisieren die rechtliche Prüfung der Vertrags- und Grundbuchunterlagen. Das Gebäude und der Boden stehen in einer besonderen rechtlichen Beziehung. Kaufpreis allein zeigt deshalb nicht die langfristigen Verpflichtungen und Risiken.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Abschlussdatum, Restlaufzeit und angekündigte Zinsanpassung. Vor einer Finanzierung sollten erforderliche Zustimmungen und Belastungsregeln geklärt werden. Eine Verlängerung wird nicht als sicher vorausgesetzt.
Laufzeit und Grundbuch werden geprüft.
Zins, Anpassung und Nutzung werden geordnet.
Zustimmung und Vertragsfragen werden priorisiert.
Erbbaurechtsvertrag, Nachträge und Erwerbsentwurf werden gemeinsam gelesen. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter werden unterschieden. Restlaufzeit und tatsächliche Nutzung bilden eigene Prüfungsbereiche.
Erbbauzins, Anpassungsklauseln und Zahlungsregelungen werden eingeordnet. Bau-, Versicherungs- und Unterhaltungspflichten können relevant sein. Zustimmung bei Veräußerung oder Belastung wird mit dem geplanten Geschäft abgeglichen.
Heimfall und Zeitablauf werden getrennt untersucht. Voraussetzungen, Folgen und mögliche Vergütung hängen von Regeln und Vereinbarung ab. Notarielle Tätigkeit, Finanzierung und Immobilienbewertung sind gesonderte Leistungen.
Finanzierung, Nutzungshorizont und Verlängerungsstand werden getrennt betrachtet.
Anpassungsgrundlage, Mitteilung und Berechnung werden geprüft.
Vertragsanforderungen und Abwicklung werden vor Abschluss abgestimmt.
§ 1 ErbbauRG beschreibt das Erbbaurecht als besonderes Recht an einem Grundstück.
Amtliche Grundlage: § 1 ErbbauRG ↗§ 2 ErbbauRG betrifft mögliche Vereinbarungen zum Inhalt des Erbbaurechts. Konkrete Pflichten werden im Vertrag gelesen.
Amtliche Grundlage: § 2 ErbbauRG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Erwerb oder Anpassung wird beschrieben.
Vertrag und Grundbuch werden gelesen.
Laufzeit und Verpflichtungen werden geprüft.
Fragen und Zustimmungen werden abgestimmt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Vertragsumfang, Nachträge und Anpassungsstreit bestimmen den Aufwand. Notar, Finanzierung und Bewertung sind gesondert. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Verlängerung oder bestimmter Immobilienwert wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenErbbaurecht und Grundstückseigentum werden getrennt betrachtet.
Anpassungsregeln und konkrete Vereinbarung werden geprüft.
Zustimmungs- und Vertragsregeln müssen gelesen werden.
Die Vorgänge haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Eine bestehende Zusage oder Regelung wird konkret geprüft.
Sie ist eine gesonderte Leistung.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.