Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND

Hausgeldrückstände durchsetzen

Ein Eigentümer zahlt beschlossene Hausgeldbeträge nicht und die Gemeinschaft möchte geordnet vorgehen? Wir organisieren die Prüfung der Rückstände und der Anspruchsverfolgung. Beschlussgrundlage, Fälligkeit und Zahlungskonto werden abgeglichen. Anspruchsinhaber und Vertretung der Gemeinschaft werden vor einer Zahlungsaufforderung geklärt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Liquiditätsbedarf, bestehende Fristen und einen möglichen Eigentümerwechsel. Sichern Sie Beschlüsse und Kontobelege. Ein Beschluss über neue Finanzierung ersetzt nicht die Prüfung älterer Rückstände oder eine erforderliche fristwahrende Maßnahme.

01

Rückstand ermitteln

Beschlossene Beträge und Zahlungen werden verglichen.

02

Zuständigkeit prüfen

Gemeinschaft und Vertretung werden eingeordnet.

03

Verfolgung abstimmen

Aufforderung, Einigung oder Verfahren werden vorbereitet.

Was die Unterstützung umfasst

Forderungsgrundlage erfassen

Vorschüsse, Nachschüsse und andere beschlossene Zahlungen werden getrennt aufgenommen. Beschlusswortlaut, Fälligkeit und Abrechnung sind maßgeblich. Eine rechnerische Differenz allein ersetzt keine tragfähige Forderungsgrundlage.

Konto und Eigentümerzuordnung prüfen

Teilzahlungen, Gutschriften und streitige Zuordnung werden nachvollzogen. Bei Verkauf werden Eigentumswechsel und konkrete Forderung getrennt betrachtet. Einwendungen und mögliche Gegenansprüche werden erfasst, ohne sie ungeprüft anzuerkennen.

Vorgehen der Gemeinschaft organisieren

Vertretungsbefugnis, notwendige Entscheidung und Beweismittel werden geklärt. Mahnung, Zahlungsvereinbarung und gerichtliche Verfolgung werden nach Streitstand unterschieden. Vollstreckung setzt einen eigenen geeigneten Titel und einen gesonderten Auftrag voraus; Zahlungserfolg wird nicht aus dem Beschluss abgeleitet.

Typische Situationen

Ein Eigentümer zahlt mehrere Vorschüsse nicht

Konto und Fälligkeit werden monatsweise abgeglichen.

Ein Nachschuss wird bestritten

Beschluss und konkrete Grundlage werden gelesen.

Die Wohnung wurde verkauft

Zuordnung der einzelnen Rückstände wird gesondert geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Bestand erfassen

    Rückstände und Beschlüsse werden aufgenommen.

  2. 02

    Konto abgleichen

    Zahlungen und Fälligkeit werden geprüft.

  3. 03

    Befugnis klären

    Anspruchsinhaber und Vertretung werden bestätigt.

  4. 04

    Vorgehen vorbereiten

    Aufforderung oder Verfahren wird abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Zahlungsbeschlüsse
  • Wirtschaftsplan und Abrechnung
  • Eigentümer- und Kontenübersicht
  • Zahlungseingänge und Mahnungen
  • Unterlagen zur Vertretung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zahl der Eigentümer, Zahlungszeiträume und streitige Beschlüsse bestimmen den Aufwand. Gericht und Vollstreckung sind zusätzliche Leistungen. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Einziehung oder Kostenersatz werden nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht ein Kontosaldo als Forderungsnachweis?

Beschlussgrundlage und Fälligkeit müssen ebenfalls nachvollziehbar sein.

Wer fordert das Hausgeld ein?

Anspruchsinhaber und Vertretung der Gemeinschaft werden konkret geprüft.

Sind Vorschuss und Nachschuss dasselbe?

Unterschiedliche Zahlungsgrundlagen werden getrennt erfasst.

Was gilt beim Eigentümerwechsel?

Forderung und Zeitpunkt werden individuell zugeordnet.

Kann eine Ratenzahlung vorbereitet werden?

Umfang und Voraussetzungen einer Vereinbarung werden abgestimmt.

Ist die Vollstreckung enthalten?

Titel und Vollstreckungsauftrag werden gesondert geklärt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Wohnungseigentumsrecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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