Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND

Wirtschaftsplan prüfen

Sie möchten den Wirtschaftsplan Ihrer Eigentümergemeinschaft vor einer Entscheidung verstehen? Wir organisieren die rechtliche Prüfung der Planung und der vorgesehenen Vorschüsse. Erwartete Einnahmen und Ausgaben, Verteilung und Rücklagenbeiträge werden nachvollziehbar abgeglichen. Eine Planung für das kommende Jahr ist von der Abrechnung vergangener Zahlungen zu unterscheiden.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Versammlungstermin oder das Datum eines bereits gefassten Beschlusses. Sichern Sie den vollständigen Plan und die zugehörigen Unterlagen. Bei bereits erfolgter Beschlussfassung wird ein möglicher Rechtsbehelf mit eigener Frist gesondert geprüft.

01

Plan nachvollziehen

Kostenansätze und Einnahmen werden geordnet.

02

Verteilung prüfen

Einzelvorschüsse und Grundlagen werden abgeglichen.

03

Entscheidung vorbereiten

Offene Fragen und Änderungsbedarf werden benannt.

Was die Unterstützung umfasst

Planungsgrundlagen erfassen

Vorjahreswerte, laufende Verträge und geplante Maßnahmen werden aufgenommen. Wiederkehrende Kosten und besondere Projekte erhalten getrennte Ansätze. Rechtliche Prüfung wird von einer technischen Kostenschätzung und einer vollständigen betriebswirtschaftlichen Planung abgegrenzt.

Vorschüsse und Rücklagen abgleichen

Gemeinschaftsordnung, Verteilungsschlüssel und vorgesehene Einzelbeträge werden gelesen. Rücklagenbeiträge und laufende Aufwendungen werden nicht vermischt. Erwartete Zahlungsausfälle oder Sanierungsbedarf können Fragen zur Liquidität auslösen, die ausdrücklich markiert werden.

Beschluss und Rückfragen vorbereiten

Die konkrete Entscheidung über Vorschüsse wird mit dem Plan abgeglichen. Fehlende Begründungen und nachvollziehbarer Änderungsbedarf werden geordnet. Jahresabrechnung, Sonderumlage und Anfechtung sind eigenständige Prüfaufträge und werden nicht automatisch mit dem Wirtschaftsplan erledigt.

Typische Situationen

Die monatlichen Vorschüsse steigen deutlich

Kostenansätze und Verteilung werden abgeglichen.

Eine Sanierung beeinflusst die Liquidität

Plan, Rücklagen und weitere Finanzierung werden getrennt betrachtet.

Einzelbeträge passen nicht zum Verteilungsschlüssel

Berechnungsgrundlage und Beschluss werden geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Plan aufnehmen

    Zeitraum und Entscheidungsstand werden erfasst.

  2. 02

    Ansätze vergleichen

    Kosten und Grundlagen werden abgeglichen.

  3. 03

    Verteilung prüfen

    Vorschüsse und Rücklagen werden untersucht.

  4. 04

    Fragen abstimmen

    Änderungsbedarf oder weiterer Auftrag wird geklärt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Wirtschaftsplan und Einzelpläne
  • Gemeinschaftsordnung
  • Vorjahresabrechnung
  • Vertrags- und Projektunterlagen
  • Einladung oder gefasster Beschluss

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Planumfang, Zahl der Verteilungsschlüssel und zusätzliche Projekte bestimmen den Aufwand. Technische Kostenschätzung und Beschlussanfechtung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Hausgeldbetrag wird nicht als Prüfergebnis vorab zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist Wirtschaftsplan dasselbe wie Jahresabrechnung?

Zukunftsplanung und vergangene Zahlungen werden getrennt geprüft.

Sind steigende Vorschüsse automatisch unzulässig?

Ansätze, Verteilung und Beschluss werden konkret eingeordnet.

Werden Rücklagen separat betrachtet?

Rücklagenbeiträge werden von laufenden Aufwendungen unterschieden.

Ist die Sanierung technisch bewertet?

Technische Kostenprüfung ist ein gesonderter Fachauftrag.

Kann ein bereits beschlossener Plan geprüft werden?

Beschlussstand und mögliche Frist werden zuerst aufgenommen.

Ist eine Anfechtung enthalten?

Rechtsbehelf und Vertretung brauchen einen gesonderten Auftrag.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Wohnungseigentumsrecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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