Was die Unterstützung umfasst
Planungsgrundlagen erfassen
Vorjahreswerte, laufende Verträge und geplante Maßnahmen werden aufgenommen. Wiederkehrende Kosten und besondere Projekte erhalten getrennte Ansätze. Rechtliche Prüfung wird von einer technischen Kostenschätzung und einer vollständigen betriebswirtschaftlichen Planung abgegrenzt.
Vorschüsse und Rücklagen abgleichen
Gemeinschaftsordnung, Verteilungsschlüssel und vorgesehene Einzelbeträge werden gelesen. Rücklagenbeiträge und laufende Aufwendungen werden nicht vermischt. Erwartete Zahlungsausfälle oder Sanierungsbedarf können Fragen zur Liquidität auslösen, die ausdrücklich markiert werden.
Beschluss und Rückfragen vorbereiten
Die konkrete Entscheidung über Vorschüsse wird mit dem Plan abgeglichen. Fehlende Begründungen und nachvollziehbarer Änderungsbedarf werden geordnet. Jahresabrechnung, Sonderumlage und Anfechtung sind eigenständige Prüfaufträge und werden nicht automatisch mit dem Wirtschaftsplan erledigt.
Typische Situationen
Die monatlichen Vorschüsse steigen deutlich
Kostenansätze und Verteilung werden abgeglichen.
Eine Sanierung beeinflusst die Liquidität
Plan, Rücklagen und weitere Finanzierung werden getrennt betrachtet.
Einzelbeträge passen nicht zum Verteilungsschlüssel
Berechnungsgrundlage und Beschluss werden geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Plan und Zahlungsbeschluss unterscheiden
§ 28 WEG betrifft Wirtschaftsplan und Vorschüsse. Planung und konkrete Zahlungsentscheidung werden getrennt gelesen.
Amtliche Grundlage: § 28 WEG ↗Beschlussrahmen berücksichtigen
§ 23 WEG betrifft Beschlussfassung. Gegenstand und tatsächliche Entscheidung werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 23 WEG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Plan aufnehmen
Zeitraum und Entscheidungsstand werden erfasst.
- 02
Ansätze vergleichen
Kosten und Grundlagen werden abgeglichen.
- 03
Verteilung prüfen
Vorschüsse und Rücklagen werden untersucht.
- 04
Fragen abstimmen
Änderungsbedarf oder weiterer Auftrag wird geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Wirtschaftsplan und Einzelpläne
- Gemeinschaftsordnung
- Vorjahresabrechnung
- Vertrags- und Projektunterlagen
- Einladung oder gefasster Beschluss
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Planumfang, Zahl der Verteilungsschlüssel und zusätzliche Projekte bestimmen den Aufwand. Technische Kostenschätzung und Beschlussanfechtung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Hausgeldbetrag wird nicht als Prüfergebnis vorab zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Wirtschaftsplan dasselbe wie Jahresabrechnung?
Zukunftsplanung und vergangene Zahlungen werden getrennt geprüft.
Sind steigende Vorschüsse automatisch unzulässig?
Ansätze, Verteilung und Beschluss werden konkret eingeordnet.
Werden Rücklagen separat betrachtet?
Rücklagenbeiträge werden von laufenden Aufwendungen unterschieden.
Ist die Sanierung technisch bewertet?
Technische Kostenprüfung ist ein gesonderter Fachauftrag.
Kann ein bereits beschlossener Plan geprüft werden?
Beschlussstand und mögliche Frist werden zuerst aufgenommen.
Ist eine Anfechtung enthalten?
Rechtsbehelf und Vertretung brauchen einen gesonderten Auftrag.