Was die Unterstützung umfasst
Anspruch und Anlass klären
Verwandtschaft, Vertretung und Art des Unterhalts werden aufgenommen. Gesetzliche Grundlage und bestehende Verfahren werden gelesen. Ein wiederholtes Verlangen wird anhand früherer Auskunft und möglicher Veränderungen geprüft, nicht pauschal als jederzeit uneingeschränkt behandelt.
Einkommen und Nachweise strukturieren
Beschäftigung, Selbstständigkeit und andere Einnahmen werden nach dem Fall unterschieden. Benötigter Zeitraum und geeignete Belege erhalten eine nachvollziehbare Liste. Steuerunterlagen und Zahlungseingänge erfüllen unterschiedliche Funktionen und werden nicht ohne Abgleich gleichgesetzt.
Unvollständigkeit und Durchsetzung prüfen
Erhaltene Antwort wird mit dem verlangten Umfang verglichen. Ergänzung, weitere rechtliche Erklärung und gerichtlicher Weg werden gesondert eingeordnet. Berechnung, Zahlungstitel und Vollstreckung bleiben eigene Leistungen; Zugang zu fremden Konten wird nicht angeboten.
Typische Situationen
Ein Elternteil gibt nur einen Nettobetrag an
Erforderliche Angaben und Belege werden geprüft.
Selbstständige Einkünfte sind unklar
Zeitraum und geeignete Nachweise werden abgestimmt.
Eine frühere Auskunft ist überholt
Veränderung und Voraussetzungen erneuter Auskunft werden eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Auskunft und Belege bestimmen
§ 1605 BGB betrifft unterhaltsrelevante Auskunft und Wiederholung. Voraussetzungen und benötigter Umfang werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1605 BGB ↗Zeitpunkt berücksichtigen
§ 1613 BGB betrifft vergangene Unterhaltszeiträume. Bedeutung einer früheren Aufforderung wird gesondert eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 1613 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anlass erfassen
Parteien und Unterhaltsart werden aufgenommen.
- 02
Umfang prüfen
Zeitraum und Unterlagen werden bestimmt.
- 03
Antwort abgleichen
Fehlende Angaben werden markiert.
- 04
Vorgehen abstimmen
Ergänzung oder Verfahren wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Angaben zum Unterhaltsanlass
- Frühere Aufforderungen und Zugang
- Vorhandene Auskunft und Belege
- Unterhaltstitel
- Hinweise auf geänderte Einkünfte
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Einkommensarten, Auskunftsbestand und Durchsetzungsbedarf bestimmen den Aufwand. Unterhaltsberechnung und Gerichtsverfahren sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Auskunftserfolg oder bestimmte Zahlung werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Auskunft bereits eine Zahlungsforderung?
Beide Schritte werden ausdrücklich unterschieden.
Reicht ein einzelner Nettobetrag?
Erforderlicher Umfang und Belege werden konkret geprüft.
Kann Auskunft beliebig oft verlangt werden?
Frühere Auskunft und gesetzliche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.
Gelten für Selbstständige dieselben Unterlagen?
Einkommensart und Zeitraum bestimmen den Bedarf.
Ist eine Berechnung mit enthalten?
Der gewünschte Leistungsumfang wird gesondert vereinbart.
Kann YUDEY fremde Konten abrufen?
Es wird rechtliche Auskunft organisiert, kein unbefugter Kontozugriff.