Was die Unterstützung umfasst
Bedarfsposition konkret beschreiben
Betreuung, Ausbildung oder gesundheitsbezogene Zusatzkosten werden nach Anlass und Umfang erfasst. Regelmäßigkeit und Vorhersehbarkeit helfen bei der Einordnung. Eine Sammelsumme ohne einzelne Belege ersetzt keine nachvollziehbare Bedarfsdarstellung.
Notwendigkeit und vorhandene Deckung prüfen
Bestehender Titel, Zuschüsse und bereits berücksichtigte Kosten werden abgeglichen. Freiwillige Ausgabe und rechtlich relevanter Bedarf werden nicht ungeprüft gleichgesetzt. Medizinische oder pädagogische Einschätzung bleibt Aufgabe der entsprechenden Fachpersonen.
Finanzielle Beteiligung berechnen
Einkommensdaten und rechtlicher Rahmen werden für die konkrete Verteilung aufgenommen. Eine automatische Halbteilung wird nicht angenommen. Frühere Zustimmung, zeitlicher Beginn und rückwirkende Geltendmachung werden getrennt geprüft; Vereinbarung oder gerichtliche Verfolgung werden ausdrücklich abgestimmt.
Typische Situationen
Es entstehen regelmäßige Betreuungskosten
Bestandteile und bestehende Unterhaltsregelung werden abgeglichen.
Eine zusätzliche Behandlung verursacht Kosten
Nachweise, Deckung und Bedarf werden eingeordnet.
Eltern streiten über die Verteilung
Einkommensgrundlagen und mögliche Beteiligung werden geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Bedarfsrahmen prüfen
§ 1610 BGB betrifft Maß und Umfang des Unterhalts. Konkrete Zusatzkosten werden darin eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 1610 BGB ↗Einkommensgrundlage klären
§ 1605 BGB betrifft unterhaltsrelevante Auskunft. Erforderliche Angaben für die Beteiligung werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1605 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Kosten erfassen
Anlass und zeitlicher Verlauf werden aufgenommen.
- 02
Bedarf einordnen
Grundunterhalt und Zusatzposition werden verglichen.
- 03
Beteiligung prüfen
Daten und Verteilungsgrundlage werden geklärt.
- 04
Regelung vorbereiten
Vereinbarung oder Forderung wird abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Kostenaufstellung und Belege
- Unterhaltstitel oder Vereinbarung
- Zuschuss- und Erstattungsnachweise
- Elternkommunikation
- Vorhandene Einkommensunterlagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Positionen, Einkommensprüfung und Streitstand bestimmen den Aufwand. Medizinische Begutachtung und gerichtliche Vertretung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Erstattung oder bestimmte Quote werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jede Extraausgabe Mehrbedarf?
Bedarf, Regelmäßigkeit und vorhandene Deckung werden geprüft.
Müssen Eltern immer zur Hälfte zahlen?
Finanzielle Beteiligung wird konkret eingeordnet.
Sind Zuschüsse zu berücksichtigen?
Drittleistungen und verbleibender Bedarf werden abgeglichen.
Ist Sonderbedarf dasselbe?
Unterschiedliche Bedarfsarten werden getrennt betrachtet.
Kann ich alte Kosten nachfordern?
Zeitraum und rückwirkende Voraussetzungen brauchen gesonderte Prüfung.
Ist gerichtliche Durchsetzung enthalten?
Dieser Auftrag wird ausdrücklich separat vereinbart.