Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Unterhaltsrückstände einfordern

Unterhalt wurde über mehrere Monate nicht oder nur teilweise gezahlt? Wir organisieren die rechtliche Prüfung der Rückstände. Berechnung, bestehender Titel und tatsächliche Zahlungen werden monatsweise abgeglichen. Unterhalt für die Vergangenheit kann besondere Voraussetzungen haben und wird nicht allein aus einer aktuellen Monatsforderung hochgerechnet.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Legen Sie vorhandenen Titel und frühere Auskunfts- oder Zahlungsaufforderungen vor. Nennen Sie Fristen und bereits laufende Vollstreckung. Eine Anfrage sichert keinen rückwirkenden Anspruch; notwendige Erklärungen oder Maßnahmen werden konkret abgestimmt.

01

Zeitraum feststellen

Anspruch und frühere Aufforderungen werden eingeordnet.

02

Saldo berechnen

Monatsbeträge und Zahlungen werden abgeglichen.

03

Durchsetzung wählen

Titel und weiteres Vorgehen werden getrennt geprüft.

Was die Unterstützung umfasst

Anspruchsgrundlage und Berechtigung erfassen

Kind, Vertretung und bestehende Vereinbarung werden aufgenommen. Minderjährigkeit und Volljährigkeit können verschiedene Fragen auslösen. Titel, freiwillige Zahlung und nicht festgesetzter Anspruch werden nicht als identischer Ausgangspunkt behandelt.

Rückstand nachvollziehen

Monat, geschuldeter Betrag und tatsächlicher Zahlungseingang werden getrennt erfasst. Frühere Auskunftsverlangen, Verzug und gerichtliches Verfahren werden auf ihre Bedeutung geprüft. Änderungen der Lebenssituation und mögliche Forderungsübergänge werden zusätzlich markiert.

Verfolgung abstimmen

Bezifferung, Einigung und erforderlicher Titel werden nach dem Fall geordnet. Eine bereits titulierte Forderung kann andere Schritte benötigen als ein erstmals geltend gemachter Anspruch. Vollstreckung, Abänderung und laufender Unterhalt sind gesonderte Aufgaben; keine bestimmte Einziehungsquote wird vorausgesetzt.

Typische Situationen

Es fehlen mehrere vollständige Monatszahlungen

Titel und Zahlungskonto werden abgeglichen.

Unterhalt wurde nur teilweise gezahlt

Restbeträge werden monatsweise dokumentiert.

Bisher gibt es keinen Titel

Rückwirkende Voraussetzungen und Titulierung werden geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Anspruch aufnehmen

    Berechtigung und Titel werden erfasst.

  2. 02

    Zeitraum prüfen

    Frühere Erklärungen werden eingeordnet.

  3. 03

    Betrag abgleichen

    Zahlungen und Monatsansprüche werden berechnet.

  4. 04

    Vorgehen vorbereiten

    Aufforderung oder Vollstreckung wird abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Unterhaltstitel oder Vereinbarung
  • Monatliche Zahlungsübersicht
  • Kontoauszüge
  • Frühere Aufforderungen und Zugang
  • Angaben zu Veränderungen und Leistungen Dritter

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zeitraum, Titelbestand und Zahl der streitigen Monate bestimmen den Aufwand. Titulierung, Abänderung und Vollstreckung sind zusätzliche Leistungen. Honorar und mögliche Fremdkosten werden vor Beginn erläutert. Vollständige Nachzahlung wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann jeder frühere Monat nachgefordert werden?

Rückwirkende Voraussetzungen müssen konkret geprüft werden.

Reicht die aktuelle Höhe zur Berechnung?

Monatsbezogene Grundlage und Veränderungen werden berücksichtigt.

Was gilt bei Teilzahlungen?

Zahlung und verbleibender Betrag werden einzeln zugeordnet.

Brauche ich einen Titel?

Ausgangslage und erforderlicher Durchsetzungsweg werden geprüft.

Sind Leistungen Dritter relevant?

Mögliche Anspruchsübergänge werden gesondert eingeordnet.

Ist Vollstreckung enthalten?

Titel und konkreter Vollstreckungsauftrag werden ausdrücklich abgestimmt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Kinder, Sorge und Unterhalt

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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