Was die Unterstützung umfasst
Anspruchsgrundlage und Berechtigung erfassen
Kind, Vertretung und bestehende Vereinbarung werden aufgenommen. Minderjährigkeit und Volljährigkeit können verschiedene Fragen auslösen. Titel, freiwillige Zahlung und nicht festgesetzter Anspruch werden nicht als identischer Ausgangspunkt behandelt.
Rückstand nachvollziehen
Monat, geschuldeter Betrag und tatsächlicher Zahlungseingang werden getrennt erfasst. Frühere Auskunftsverlangen, Verzug und gerichtliches Verfahren werden auf ihre Bedeutung geprüft. Änderungen der Lebenssituation und mögliche Forderungsübergänge werden zusätzlich markiert.
Verfolgung abstimmen
Bezifferung, Einigung und erforderlicher Titel werden nach dem Fall geordnet. Eine bereits titulierte Forderung kann andere Schritte benötigen als ein erstmals geltend gemachter Anspruch. Vollstreckung, Abänderung und laufender Unterhalt sind gesonderte Aufgaben; keine bestimmte Einziehungsquote wird vorausgesetzt.
Typische Situationen
Es fehlen mehrere vollständige Monatszahlungen
Titel und Zahlungskonto werden abgeglichen.
Unterhalt wurde nur teilweise gezahlt
Restbeträge werden monatsweise dokumentiert.
Bisher gibt es keinen Titel
Rückwirkende Voraussetzungen und Titulierung werden geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Vergangene Zeiträume prüfen
§ 1613 BGB betrifft Unterhalt für die Vergangenheit. Frühere Erklärungen und konkrete Voraussetzungen werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1613 BGB ↗Anspruchsgrundlage einordnen
§ 1601 BGB betrifft Unterhalt unter Verwandten gerader Linie. Berechtigung und weitere Voraussetzungen werden gesondert betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 1601 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anspruch aufnehmen
Berechtigung und Titel werden erfasst.
- 02
Zeitraum prüfen
Frühere Erklärungen werden eingeordnet.
- 03
Betrag abgleichen
Zahlungen und Monatsansprüche werden berechnet.
- 04
Vorgehen vorbereiten
Aufforderung oder Vollstreckung wird abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Unterhaltstitel oder Vereinbarung
- Monatliche Zahlungsübersicht
- Kontoauszüge
- Frühere Aufforderungen und Zugang
- Angaben zu Veränderungen und Leistungen Dritter
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zeitraum, Titelbestand und Zahl der streitigen Monate bestimmen den Aufwand. Titulierung, Abänderung und Vollstreckung sind zusätzliche Leistungen. Honorar und mögliche Fremdkosten werden vor Beginn erläutert. Vollständige Nachzahlung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann jeder frühere Monat nachgefordert werden?
Rückwirkende Voraussetzungen müssen konkret geprüft werden.
Reicht die aktuelle Höhe zur Berechnung?
Monatsbezogene Grundlage und Veränderungen werden berücksichtigt.
Was gilt bei Teilzahlungen?
Zahlung und verbleibender Betrag werden einzeln zugeordnet.
Brauche ich einen Titel?
Ausgangslage und erforderlicher Durchsetzungsweg werden geprüft.
Sind Leistungen Dritter relevant?
Mögliche Anspruchsübergänge werden gesondert eingeordnet.
Ist Vollstreckung enthalten?
Titel und konkreter Vollstreckungsauftrag werden ausdrücklich abgestimmt.