Was die Unterstützung umfasst
Versicherung und Objekt bestimmen
Wir lesen Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge. Gebäude- und Hausratfragen werden getrennt aufgenommen. Ein Elementarbaustein wird nicht allein aus einer allgemeinen Wohngebäudepolice abgeleitet. Versicherter Ort, betroffene Sachen und vorhandener Selbstbehalt werden erfasst, damit ein Schaden nicht versehentlich dem falschen Vertrag oder Beteiligten zugeordnet wird.
Schadensablauf dokumentieren
Fotos, Meldungen und vorhandene Fachberichte werden zeitlich geordnet. Wasserquelle und Eintrittsweg werden soweit belegt beschrieben. Starkregen allein beantwortet nicht jede Frage zur vertraglichen Ursache. Überschwemmung, Rückstau und andere Ereignisse erhalten eigene Prüfpunkte. Wo technische Ursachenklärung nötig ist, wird dies ausdrücklich benannt; eine Fotoprüfung wird nicht als abschließendes Gutachten dargestellt.
Bedingungen und Antwort abgleichen
Ausschlüsse, Obliegenheiten und die konkrete Begründung des Versicherers werden zusammen gelesen. Bereits erfolgte Maßnahmen und Rechnungen werden aufgenommen. Wir bereiten die vereinbarte Anfrage oder Stellungnahme mit Belegübersicht vor. Technische Sicherung, Sanierungsplanung, Gutachterbeauftragung und gerichtliche Durchsetzung sind eigene Aufgaben. Die Prüfung garantiert weder vollständige Deckung noch Erstattung sämtlicher Sanierungskosten.
Typische Situationen
Wasser trat nach Starkregen ein
Eintrittsweg und definierte Versicherungsursache werden abgeglichen.
Die Ablehnung verweist auf Rückstau
Vertragsbaustein und vorhandene technische Belege werden geprüft.
Gebäude und Hausrat sind betroffen
Schäden und zuständige Verträge werden getrennt zugeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Vereinbartes Risiko
Die konkrete Police bestimmt den Ausgangspunkt der Deckungsprüfung.
Amtliche Grundlage: § 1 VVG ↗Leistungsprüfung
Meldung, Ermittlungsstand und benötigte Unterlagen werden aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 14 VVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ereignis schildern
Sie nennen Datum und betroffene Sachen.
- 02
Vertrag zuordnen
Police und Baustein werden gelesen.
- 03
Ursache prüfen
Ablauf und Belege werden mit Bedingungen verglichen.
- 04
Antwort vorbereiten
Offene Nachweise und Erklärung werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Police und Elementarschadenbedingungen
- Schadenmeldung und Versichererantwort
- Datierte Fotos zum Eintrittsweg
- Vorhandene Fachberichte und Reparaturbelege
- Aufstellung betroffener Gebäude- oder Hausratspositionen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Verträge, Schadenspositionen und Umfang der Ursachenfrage bestimmen die Vergütung. Sachverständige, Sanierung und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Eine allgemeine Zusage von Elementarschutz für jedes Unwetter erfolgt nicht.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht Starkregen als Deckungsnachweis?
Ereignis und vertraglich definierte Ursache werden konkret geprüft. Regenmenge allein beantwortet nicht, wie Wasser eingetreten ist und welcher Baustein den Schaden erfasst.
Ist Rückstau immer versichert?
Das hängt von den Bedingungen ab. Deckung, technische Voraussetzungen und vorhandene Nachweise werden abgeglichen, statt jede Wasserbewegung als denselben Versicherungsfall einzuordnen.
Deckt die Gebäudeversicherung auch Möbel?
Betroffene Sachen und Vertragsart werden getrennt aufgenommen. Gebäude und Hausrat können unterschiedliche Verträge betreffen; eine einheitliche Schadenliste ersetzt diese Zuordnung nicht.
Soll ich vor einer Reparatur dokumentieren?
Der vorhandene Zustand und Maßnahmen sollten nachvollziehbar festgehalten werden, soweit dies möglich ist. Notwendige Gefahrenabwehr bleibt bei den zuständigen Fachstellen und darf nicht auf eine Vertragsprüfung warten.
Ist die technische Ursachenklärung enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Umfang. Wo ein Fachbericht oder Gutachten nötig ist, wird dies benannt; aus Fotos allein wird keine sichere technische Schlussfolgerung zugesagt.
Werden alle Sanierungskosten erstattet?
Das wird nicht garantiert. Deckung, Schadensumfang, Selbstbehalt und einzelne Positionen werden konkret geprüft. Eine beauftragte Sanierung ist noch keine Erstattungszusage des Versicherers.