Was die Unterstützung umfasst
Vertrag und Reise erfassen
Wir lesen Einzelpolice, Jahresvertrag oder mögliche Kartenbedingungen. Versicherte Personen, Reisepreis und Buchungszeitpunkt werden aufgenommen. Ein Kartenbesitz allein wird nicht als sichere Deckung dargestellt; relevante Voraussetzungen müssen zum Vertrag passen. Rücktritt und Abbruch werden getrennt betrachtet, damit Kosten nach Reisebeginn nicht ungeprüft in dieselbe Leistung eingeordnet werden.
Ereignis und Chronologie abgleichen
Stornogrund, Kenntniszeitpunkt und tatsächliche Erklärung werden dokumentiert. Erkrankung, weitere Ereignisse und mögliche Ausschlüsse werden anhand der konkreten Bedingungen geprüft. Erforderliche fachliche Nachweise werden gezielt benannt. Eine Erkrankung wird nicht automatisch als versicherter unerwarteter Grund behandelt; die Unterlagenprüfung ersetzt keine medizinische Beurteilung.
Kosten und Kommunikation vorbereiten
Stornorechnung, Rückerstattungen und bereits erhaltene Beträge werden verglichen. Versichererantwort und fehlende Nachweise erhalten einen konkreten Anlagenbezug. Wir erstellen die vereinbarte Rückfrage oder Stellungnahme. Ansprüche gegen den Reiseanbieter, Umbuchung und eine gesonderte Reiseabbruchleistung sind eigene Aufgaben. Weder Reisevertrag noch Versicherungsvertrag werden ohne ausdrückliche Abstimmung geändert oder beendet.
Typische Situationen
Eine Erkrankung verhindert die Reise
Zeitpunkt und tarifliche Voraussetzungen werden geprüft.
Der Versicherer verlangt weitere Belege
Benötigte Nachweise werden konkret zugeordnet.
Die Reise wurde erst unterwegs beendet
Reiseabbruch und Rücktritt werden getrennt eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Versicherter Anlass
Versicherte Reise und vertragliche Gründe bilden den Ausgangspunkt.
Amtliche Grundlage: § 1 VVG ↗Leistungsstand
Erforderliche Erhebungen und konkrete Versichererantwort werden aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 14 VVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ablauf schildern
Sie nennen Reisebeginn und Stornogrund.
- 02
Deckung zuordnen
Vertrag und versicherte Personen werden gelesen.
- 03
Kosten prüfen
Zeitpunkt, Nachweise und Rechnungen werden verglichen.
- 04
Antwort abstimmen
Rückfrage oder Stellungnahme wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Versicherungsvertrag mit Bedingungen
- Reisebuchung und Reisepreisnachweise
- Stornoerklärung und Kostenrechnung
- Relevante Nachweise zum Ereignis
- Versichererantwort und bereits erhaltene Erstattungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Reiseumfang, Vertragsart und streitige Nachweise bestimmen das Honorar. Medizinische Gutachten, Ansprüche gegen Reiseanbieter und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Die vollständige Erstattung der Stornokosten wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jede Erkrankung ein versicherter Grund?
Bedingungen, zeitlicher Ablauf und fachliche Nachweise werden geprüft. Eine pauschale Zusage allein aus der Bezeichnung Erkrankung würde die konkrete Vertragsfrage nicht beantworten.
Reicht die Versicherung über eine Kreditkarte?
Die einschlägigen Kartenbedingungen und Reisebuchung werden gelesen. Zahlungsvoraussetzungen, Personen und Grenzen werden nicht allein aus dem Kartenbesitz als erfüllt angenommen.
Gilt dasselbe bei Reiseabbruch?
Rücktritt und Abbruch sind unterschiedliche Anliegen. Zeitpunkt und betroffene Kosten werden getrennt zugeordnet, damit die Anfrage auf die passende Leistung gerichtet wird.
Prüfen Sie die Stornorechnung mit?
Die dokumentierten Kosten und erhaltenen Rückzahlungen werden abgeglichen. Ein Streit über den Reisevertrag selbst wird bei Bedarf als eigener Auftrag geklärt.
Muss ich weitere medizinische Unterlagen liefern?
Die konkrete Versichererfrage und erforderlicher Umfang werden eingegrenzt. Fachliche Nachweise werden gezielt benannt; eine vollständige Gesundheitsakte wird nicht automatisch angefordert.
Wird die Schadenmeldung von Ihnen erledigt?
Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Unterlagenprüfung und tatsächliche Kommunikation werden getrennt festgelegt; eine Nachricht an uns ersetzt keine Meldung an den Versicherer.