Was die Unterstützung umfasst
Verträge und Zahlungslage aufnehmen
Wir lesen Kredit, Nachträge, Bürgschaften und Sicherheiten. Eine gemeinsame Haushaltsnutzung bedeutet nicht automatisch, dass beide jeden Vertrag abgeschlossen haben. Für jede Verbindlichkeit werden Unterschrift, Zweck und bisherige Tilgung festgehalten.
Interne Verteilung prüfen
Bei gemeinsamer Haftung kann ein Ausgleich zwischen den Beteiligten relevant sein. Frühere Abreden, eheliche Handhabung und tatsächliche Nutzung werden berücksichtigt. Ein starrer Halbierungssatz beantwortet nicht jeden Zeitraum und jede Schuldposition.
Regelung und Anschlussfragen verbinden
Entlassung aus dem Kredit, Umschuldung und Sicherheitenänderung benötigen gegebenenfalls Zustimmung des Gläubigers. Unterhalt und Zugewinn können zusätzlich berührt sein. Doppelberücksichtigungen und widersprüchliche Vereinbarungen werden im vereinbarten Prüfbereich kenntlich gemacht.
Typische Situationen
Ein Ehegatte bleibt im finanzierten Haus
Nutzung, Eigentum und Kreditbindung werden auseinandergehalten. Eine interne Ratenübernahme befreit den ausziehenden Mitdarlehensnehmer nicht automatisch. Eine mögliche Bankzustimmung wird als eigener Umsetzungsschritt erfasst.
Sie haben seit der Trennung alle Raten bezahlt
Zahlungsbelege, Zeitraum und bisherige Abreden werden geordnet. Ob und in welchem Umfang Ausgleich verlangt werden kann, wird konkret geprüft. Nicht jede Zahlung führt ohne weitere Voraussetzungen zum gleichen Anspruch.
Es gibt mehrere Kredite und offene Haushaltsrechnungen
Die Schulden werden einzeln erfasst statt zu einer Gesamtsumme zusammengezogen. Unterschiedliche Schuldnerrollen und Sicherheiten können unterschiedliche Lösungen erfordern. Der Entwurf soll diese Unterschiede nachvollziehbar abbilden.
Worauf es fachlich ankommt
Haftung gegenüber dem Gläubiger unterscheiden
§ 421 BGB beschreibt die Gesamtschuld. Bei entsprechender Bindung kann der Gläubiger eine Leistung von einzelnen Schuldnern verlangen.
Amtliche Grundlage: § 421 BGB ↗Ausgleich zwischen Beteiligten prüfen
§ 426 BGB betrifft internen Ausgleich und Forderungsübergang. Abweichende Bestimmungen und der konkrete eheliche Zusammenhang werden berücksichtigt.
Amtliche Grundlage: § 426 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Schuldenliste nennen
Erfassen Sie Gläubiger, Vertragsrollen und offene Beträge.
- 02
Prüfumfang vereinbaren
Vertragsanalyse, Ausgleich und Verhandlung werden getrennt.
- 03
Verpflichtungen abgleichen
Innenverhältnis, Außenhaftung und Zahlungen werden verbunden.
- 04
Regelung vorbereiten
Zustimmung und weitere Umsetzung werden gezielt abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Kreditverträge und sämtliche Nachträge
- Bürgschaften und Sicherheiten
- Aktuelle Salden und Tilgungspläne
- Zahlungsbelege seit der Trennung
- Absprachen, Eigentumsangaben und Gläubigerbriefe
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Verträge, Sicherheiten und streitigen Zahlungen bestimmt den Aufwand. Eine Bankverhandlung, gerichtliche Forderung oder steuerliche Prüfung ist nicht automatisch enthalten. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Eine Entlassung aus einem Kredit hängt auch vom Gläubiger ab.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Beendet die Trennung unsere gemeinsame Bankhaftung?
Nicht automatisch. Vertragsbindung und interne Kostenverteilung sind unterschiedliche Ebenen.
Muss jede Schuld hälftig geteilt werden?
Rolle, Vereinbarungen und tatsächliche Handhabung werden geprüft. Eine pauschale Halbierung kann den konkreten Fall verfehlen.
Kann ich gezahlte Raten zurückfordern?
Ein möglicher Ausgleich wird nach Zeitraum und Voraussetzungen bewertet. Zahlungsbelege allein beantworten nicht alle rechtlichen Fragen.
Bindet unsere Trennungsvereinbarung die Bank?
Eine interne Absprache ersetzt nicht ohne Weiteres die Gläubigerzustimmung. Erforderliche Entlassung oder Umschuldung wird gesondert vorbereitet.
Werden Schulden auch im Unterhalt berücksichtigt?
Das kann eine zusätzliche Frage sein. Die Behandlung wird abgestimmt, um widersprüchliche oder doppelte Ansätze zu vermeiden.
Sind Bürgschaften Teil der Prüfung?
Bei entsprechendem Auftrag ja. Bürgschaft und Mitdarlehensnehmerschaft werden dabei nicht gleichgesetzt.