Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Grad der Behinderung prüfen

Sie möchten einen Behinderungsgrad beantragen oder einen vorhandenen Bescheid überprüfen? Wir ordnen die gesundheitlichen Auswirkungen und vorhandenen Befunde für das konkrete Feststellungsverfahren. Eine nachvollziehbare Unterlagenübersicht zeigt, welche Gesichtspunkte noch belegt oder bei einer Entscheidung geprüft werden müssen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Zugang und Inhalt eines vorhandenen Bescheids sowie konkrete Veränderungen seit der letzten Feststellung. Eine neue Prüfung kann auch bereits bewertete Umstände berühren; Antrag und Rechtsbehelf werden deshalb bewusst gewählt.

01

Anliegen abgrenzen

Erstantrag, Neufeststellung und Bescheidprüfung werden unterschieden.

02

Befunde strukturieren

Auswirkungen auf die Teilhabe werden den vorhandenen Nachweisen zugeordnet.

03

Prüffragen vorbereiten

Gesamtbewertung, Merkzeichen und mögliche Einwendungen werden konkret benannt.

Was die Unterstützung umfasst

Verfahrensziel und Unterlagen aufnehmen

Wir klären, welche Feststellung beantragt oder beanstandet wird. Diagnosen, Befunde und tatsächlich geschilderte Einschränkungen werden zeitlich geordnet. Ein früherer Bescheid und neu hinzugekommene Umstände erhalten einen direkten Abgleich. Die bloße Anzahl von Diagnosen wird nicht als belastbare Aussage über einen bestimmten Grad ausgegeben.

Bewertungsfragen herausarbeiten

Die Auswirkungen mehrerer Beeinträchtigungen werden in ihrem Zusammenhang betrachtet. Eine einfache Addition einzelner Werte wird nicht zugrunde gelegt. Bei gewünschten Merkzeichen wird gesondert geklärt, welche konkreten Voraussetzungen und Nachweise relevant sind. Medizinische Rückfragen werden benannt; eine rechtliche Unterlagenprüfung ersetzt keine fachärztliche Bewertung.

Weiteres Verfahren vorbereiten

Sie erhalten die vereinbarte Einordnung oder Unterlagenfassung für Antrag beziehungsweise Rechtsbehelf. Zuständige Behörde, Einreichungsweg und mögliche ergänzende Befunde werden geklärt. Arbeitsrechtliche Folgen, steuerliche Nachteilsausgleiche und andere Ansprüche können separate Beratungsaufträge erfordern. Eine bestimmte Einstufung oder die Anerkennung eines Merkzeichens wird nicht zugesagt.

Typische Situationen

Ein Erstantrag soll gestellt werden

Befunde und konkrete Alltagsauswirkungen werden nachvollziehbar gesammelt.

Eine Erkrankung hat sich verändert

Neue Umstände werden mit dem bisherigen Bescheid abgeglichen.

Der festgestellte Grad wird beanstandet

Begründung und medizinische Unterlagen erhalten eine gezielte Prüfung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziel benennen

    Sie nennen gewünschte Feststellung und vorhandenen Bescheid.

  2. 02

    Befunde ordnen

    Auswirkungen und medizinische Nachweise werden zugeordnet.

  3. 03

    Bewertungsfragen prüfen

    Gesamtbild und mögliche Einwendungen werden herausgearbeitet.

  4. 04

    Fassung vorbereiten

    Der vereinbarte Antragsschritt oder Rechtsbehelf wird abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vollständiger Feststellungsbescheid
  • Antrag und bisherige Begründungen
  • Aktuelle Facharztbefunde und Entlassungsberichte
  • Beschreibung konkreter Teilhabeeinschränkungen
  • Frühere Feststellungen und Zugangsnachweise

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Befundumfang, frühere Feststellungen und gewünschte Verfahrensschritte bestimmen die Vergütung. Medizinische Gutachten, Antragseinreichung und spätere gerichtliche Vertretung werden gesondert geklärt. Ein bestimmter Grad wird weder verkauft noch als Ergebnis garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Werden einzelne Werte einfach addiert?

Eine solche Rechnung wird nicht zugrunde gelegt. Das Gesamtbild und die Wechselwirkungen der Beeinträchtigungen müssen konkret bewertet werden; mehrere Diagnosen allein bestimmen das Ergebnis nicht.

Sind Merkzeichen automatisch im GdB enthalten?

Gewünschte oder vorhandene Merkzeichen werden gesondert betrachtet. Der jeweilige Bedarf und passende Nachweise werden im konkreten Verfahren geprüft und nicht nur aus dem Behinderungsgrad abgeleitet.

Brauche ich für jede Erkrankung neue Unterlagen?

Vorhandene Befunde werden zuerst gesichtet. Ergänzungen werden gezielt für relevante Lücken benannt, statt ohne Anlass sämtliche medizinischen Unterlagen erneut anzufordern.

Ist ein Änderungsantrag immer sinnvoll?

Eine neue Bewertung wird mit der bisherigen Feststellung und den Veränderungen abgeglichen. Mögliche Auswirkungen werden vor dem Antrag besprochen; eine ausschließlich günstigere Neubewertung wird nicht vorausgesetzt.

Prüfen Sie die arbeitsrechtlichen Folgen mit?

Nur im vereinbarten Umfang. Der Feststellungsbescheid und arbeitsrechtliche Ansprüche oder Schutzfragen sind verbundene, aber eigenständig zu klärende Themen.

Reicht eine kurze Nachricht für den Widerspruch?

Der zulässige Weg und die erforderliche Form werden konkret geprüft. Eine Nachricht an uns ist keine Einreichung bei der zuständigen Stelle und wahrt allein keine Rechtsbehelfsfrist.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Sozialrecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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