Was die Unterstützung umfasst
Eingang und Verfahrensgegenstand klären
Wir lesen Antrag beziehungsweise Widerspruch mit dem zugehörigen Nachweis über den Eingang. Der Inhalt des noch offenen Begehrens wird genau benannt. Nachreichungen, Weiterleitungen und frühere Entscheidungen erhalten einen Abgleich. Eine telefonische Nachfrage wird nicht ohne Dokumentation als sicherer Nachweis eines vollständigen Antragseingangs behandelt.
Bearbeitungsstand prüfen
Vorhandene Nachforderungen und mitgeteilte Gründe werden auf offene Aufgaben geprüft. Wir unterscheiden eine Verzögerung trotz vollständiger Unterlagen von einem Verfahren mit noch fehlenden Informationen. Die maßgeblichen Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage werden am konkreten Stand eingeordnet. Unterschiedliche gesetzliche Wartezeiten werden nicht zu einer allgemeinen Garantie eines Entscheidungstermins verkürzt.
Vorgehen vorbereiten
Die vereinbarte Sachstandsanfrage beschreibt das konkrete Verfahren und den gewünschten nächsten Schritt. Falls ein gerichtlicher Auftrag in Betracht kommt, werden Zulässigkeit, Kosten und befugte Vertretung gesondert geklärt. Eine Klage wegen fehlender Entscheidung wird von der materiellen Berechtigung der beantragten Leistung unterschieden. Akuter Eilbedarf erhält eine eigenständige Prüfung und ist nicht automatisch durch diese Begleitung erledigt.
Typische Situationen
Ein Antrag bleibt lange unbeantwortet
Eingangsnachweis und noch offene Rückfragen werden geprüft.
Über einen Widerspruch wird nicht entschieden
Vorverfahren und weitere Schritte werden gesondert eingeordnet.
Die Behörde verweist auf fehlende Unterlagen
Nachforderung und tatsächliche Nachreichung werden miteinander abgeglichen.
Worauf es fachlich ankommt
Untätigkeitsverfahren
Antrag und Widerspruch haben unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage.
Amtliche Grundlage: § 88 SGG ↗Erwartete Entscheidung
Eine erlassene Entscheidung wird anschließend nach ihrem Inhalt und ihrer Begründung geprüft.
Amtliche Grundlage: § 35 SGB X ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Zeitverlauf schildern
Sie nennen Eingänge und das noch offene Anliegen.
- 02
Nachweise ordnen
Rückfragen, Ergänzungen und Antworten werden abgeglichen.
- 03
Verfahrensweg prüfen
Sachstand, Wartezeiten und mögliche Schritte werden eingeordnet.
- 04
Auftrag abstimmen
Eine Anfrage oder gerichtliche Begleitung wird ausdrücklich vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Antrag oder Widerspruch mit Eingangsbeleg
- Sämtliche Nachforderungen und Antworten
- Nachweise eingereichter Ergänzungen
- Bisherige Bescheide zum Verfahren
- Beschreibung konkreter Folgen der Verzögerung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Aktenumfang und vereinbarter Schritt bestimmen den Aufwand. Sachstandsanfrage, Untätigkeitsklage und eine besondere Eilprüfung werden getrennt benannt. Kostenhilfe und Erstattungsfragen können geprüft werden; eine kostenlose Vertretung oder feste Entscheidungsfrist wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gibt es für Antrag und Widerspruch dieselbe Wartezeit?
Nein. Der konkrete Verfahrensgegenstand muss eingeordnet werden. Gesetzliche Voraussetzungen und mögliche Gründe der Verzögerung werden geprüft, bevor eine Klage vorbereitet wird.
Beweist eine Klage meinen Leistungsanspruch?
Ein Verfahren wegen ausbleibender Entscheidung beantwortet nicht automatisch die materielle Anspruchsfrage. Beide Themen werden getrennt betrachtet und bei Bedarf gesondert beauftragt.
Was tun bei einer offenen Nachforderung?
Die verlangten Unterlagen und bereits eingereichten Ergänzungen werden abgeglichen. Eine unbeantwortete relevante Rückfrage kann für die Bewertung der Verzögerung wichtig sein und wird nicht verschwiegen.
Kann eine telefonische Auskunft genügen?
Datum, Inhalt und Gesprächspartner sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Für eine gezielte Prüfung sind schriftliche Eingangs- und Bearbeitungsnachweise besonders hilfreich; unbelegte Angaben werden als solche eingeordnet.
Wird automatisch Klage erhoben?
Nein. Der geeignete nächste Schritt wird nach der Prüfung besprochen. Einreichung, Vertretungsumfang und zuständiges Gericht werden nur bei ausdrücklich vereinbartem Folgeauftrag vorbereitet.
Was gilt bei einer akuten Versorgungslücke?
Die konkrete Dringlichkeit muss sofort benannt werden. Ein möglicherweise notwendiges Eilverfahren ist eine eigene Aufgabe und wird nicht allein durch eine gewöhnliche Sachstandsanfrage ersetzt.