Was die Unterstützung umfasst
Kontaktgeschichte erfassen
Häufigkeit, Betreuung und letzte Kontakte werden beschrieben. Gemeinsame Aktivitäten und tatsächliche Unterstützung können die Beziehung verdeutlichen. Aussagen über Elternkonflikte werden von belegbaren kindbezogenen Umständen getrennt.
Kindeswohl und Konflikt einordnen
Alter, Alltag und Belastung des Kindes werden aufgenommen. Eine gewünschte Kontaktmenge wird nicht automatisch zum rechtlichen Anspruch erklärt. Bestehende Entscheidungen und mögliche Loyalitätskonflikte werden für die Fachprüfung sachlich dokumentiert.
Vereinbarung oder Verfahren abstimmen
Ein praktikabler Vorschlag zu Ort, Dauer und Übergabe wird im vereinbarten Umfang vorbereitet. Beratungsmöglichkeiten und gerichtlicher Auftrag werden getrennt betrachtet. Umgang, Sorgerecht und Aufenthalt bleiben verschiedene Aufgaben; eine regelmäßige Kontaktregelung wird nicht vorab garantiert.
Typische Situationen
Frühere Betreuung ist plötzlich beendet
Beziehung und Gründe der Unterbrechung werden aufgenommen.
Eltern und Großeltern streiten stark
Auswirkungen auf das Kind werden sachlich eingeordnet.
Ein behutsamer Neustart ist möglich
Konkreter Kontaktvorschlag wird abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Umgangsvoraussetzung prüfen
§ 1685 BGB betrifft Umgang anderer Bezugspersonen, insbesondere Großeltern. Kindeswohl und Beziehung werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1685 BGB ↗Sorgebefugnisse abgrenzen
§ 1631 BGB betrifft Personensorge. Umgang wird von Entscheidungen über Betreuung und Aufenthalt getrennt betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 1631 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Beziehung erfassen
Bisheriger Kontakt wird beschrieben.
- 02
Rahmen prüfen
Entscheidungen und Kindesbelange werden aufgenommen.
- 03
Vorschlag vorbereiten
Praktische Kontaktregelung wird konkretisiert.
- 04
Vorgehen abstimmen
Einigung oder gerichtlicher Auftrag wird geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Übersicht bisheriger Kontakte
- Vorhandene Umgangsbeschlüsse
- Sachliche Familienkommunikation
- Angaben zu Alltag und Alter des Kindes
- Konkreter Kontaktvorschlag
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Familienkonflikt, vorhandene Entscheidungen und gewünschter Umfang bestimmen den Aufwand. Gerichtsvertretung und weitere Familienverfahren sind gesondert. Honorar und Auftrag werden vor Beginn bestätigt. Eine bestimmte Umgangshäufigkeit wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Besteht Umgang automatisch wegen Verwandtschaft?
Voraussetzungen und Kindeswohl müssen konkret geprüft werden.
Ist früherer Kontakt relevant?
Tatsächliche Beziehung wird nachvollziehbar aufgenommen.
Darf ich das Kind eigenmächtig abholen?
Berechtigung und bestehende Regelungen müssen zuerst geklärt werden.
Sind Elternstreitigkeiten entscheidend?
Ihre Auswirkungen auf das Kind werden sachlich betrachtet.
Kann ein Kontaktvorschlag vorbereitet werden?
Ort, Dauer und Übergabe werden konkret abgestimmt.
Ist eine Gerichtsvertretung enthalten?
Ein gesonderter Auftrag wird ausdrücklich vereinbart.