Was die Unterstützung umfasst
Objekt und Rechtspositionen bestimmen
Eigentümer, Miteigentum und eingetragene Belastungen werden aus Unterlagen gelesen. Kreditverpflichtung und Grundbuchrecht sind unterschiedliche Fragen. Eine Bankfreigabe oder Schuldübernahme wird nicht allein durch eine familiäre Eigentumsübertragung vorausgesetzt.
Nutzung und Familienausgleich gestalten
Weiteres Wohnen, Erträge und Kostenverteilung werden nach Ihren Zielen besprochen. Wohnrecht, Nießbrauch und schuldrechtliche Zusage haben verschiedene Wirkungen und benötigen eine konkrete Prüfung. Ausgleich an andere Angehörige und Rückforderungsbedingungen werden gesondert beschrieben.
Vertrag und Vollzug abstimmen
Entwurf wird mit Nachfolgeplanung und bestehenden Vereinbarungen abgeglichen. Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung bleiben erforderliche Aufgaben der zuständigen Stellen. Bewertung, Steuerfragen und Finanzierungszustimmung sind zusätzliche Leistungen ohne pauschale Ergebniszusage.
Typische Situationen
Eltern möchten das Haus übertragen und weiter wohnen
Nutzung und Absicherung werden abgestimmt.
Ein Geschwisterteil soll einen Ausgleich erhalten
Beträge und Verpflichtungen werden zusammen betrachtet.
Die Immobilie ist finanziert
Darlehen und dingliche Belastungen werden getrennt geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Beurkundung einplanen
§ 311b BGB betrifft Grundstücksverträge. Erforderliche notarielle Form wird in der Umsetzung berücksichtigt.
Amtliche Grundlage: § 311b BGB ↗Grundbuchvollzug unterscheiden
§ 873 BGB betrifft Erwerb von Grundstücksrechten. Vertrag und dingliche Umsetzung werden getrennt eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 873 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Vorhaben beschreiben
Objekt und Parteien werden aufgenommen.
- 02
Bestand prüfen
Eigentum und Finanzierung werden abgeglichen.
- 03
Entwurf abstimmen
Nutzung und Verpflichtungen werden konkretisiert.
- 04
Vollzug koordinieren
Notar und weitere Fachprüfung werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Aktuelle Grundbuchunterlagen
- Vertragsentwurf
- Finanzierung und Belastungen
- Nachfolge- und Familienvereinbarungen
- Ziele für Wohnnutzung und Ausgleich
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Eigentumsstruktur, Belastungen und Familienregelungen bestimmen den Aufwand. Notar, Grundbuch, Bewertung und Steuerberatung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Zustimmung einer Bank oder steuerliche Begünstigung werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht eine private Familienvereinbarung?
Gesetzliche Form und notwendiger Vollzug müssen eingehalten werden.
Geht der Kredit automatisch auf den Erwerber über?
Finanzierung und Eigentum werden getrennt geprüft.
Kann weiteres Wohnen abgesichert werden?
Geeignetes Recht und konkrete Bedingungen werden abgestimmt.
Ist Nießbrauch dasselbe wie Wohnrecht?
Reichweite und Auswirkungen unterscheiden sich.
Wer ändert das Grundbuch?
Notarielle und grundbuchliche Umsetzung erfolgen durch zuständige Stellen.
Ist Steuerberatung enthalten?
Steuerliche Fachprüfung wird ausdrücklich gesondert vereinbart.