Was die Unterstützung umfasst
Vermögensgegenstand bestimmen
Geld, Wertpapiere, Beteiligungen oder andere Werte werden nach Eigentum und Belastung aufgenommen. Schenkung und entgeltliche Übertragung werden getrennt betrachtet. Bereits erfolgte Zuwendungen können für die weitere Planung relevant sein und erhalten eine eigene Übersicht.
Interessen und Risiken gestalten
Eigener Finanzbedarf, Rechtevorbehalt und gewünschte Bedingungen werden konkret besprochen. Rückforderung und Verteilung zwischen mehreren Begünstigten brauchen passende Formulierungen. Ein pauschales Recht, alles jederzeit zurückzunehmen, wird nicht aus dem Familienverhältnis abgeleitet.
Nachfolge und Vollzug koordinieren
Testament, Erbvertrag und andere Übertragungen werden auf Widersprüche geprüft. Erforderliche Beurkundung und Übergabe werden konkret zugeordnet. Pflichtteils-, Sozialleistungs- und Steuerfragen können zusätzliche Fachprüfung erfordern; eine bestimmte Steuerersparnis wird nicht zugesagt.
Typische Situationen
Ein Kind soll vorab finanziell unterstützt werden
Anlass und Ausgleich werden eingeordnet.
Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens behalten
Versorgung und Absicherung werden abgestimmt.
Mehrere Zuwendungen sind bereits erfolgt
Vorübertragungen und Nachfolgeplanung werden zusammen betrachtet.
Worauf es fachlich ankommt
Schenkung einordnen
§ 516 BGB betrifft unentgeltliche Zuwendung. Tatsächliches Übertragungsmodell wird konkret bestimmt.
Amtliche Grundlage: § 516 BGB ↗Form und Vollzug unterscheiden
§ 518 BGB betrifft Schenkungsversprechen und Form. Gegenstand und tatsächlicher Vollzug werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 518 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziele aufnehmen
Zuwendung und Eigenbedarf werden beschrieben.
- 02
Bestand prüfen
Eigentum und Vorübertragungen werden erfasst.
- 03
Gestaltung abstimmen
Bedingungen und Form werden konkretisiert.
- 04
Vollzug planen
Zuständigkeit und Fachfragen werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vermögens- und Belastungsübersicht
- Angaben zu Begünstigten
- Frühere Schenkungsunterlagen
- Testamente und Erbverträge
- Ziele für Versorgung und Absicherung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vermögensart, Zahl der Begünstigten und Absicherung bestimmen den Aufwand. Notar, Bewertung und Steuerberatung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Steuerfreiheit oder spätere Rückforderung werden nicht pauschal garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Schenkung immer steuerfrei?
Steuerliche Folgen brauchen eine konkrete befugte Prüfung.
Kann ich jede Zuwendung einfach zurücknehmen?
Rechte und Voraussetzungen werden ausdrücklich gestaltet oder geprüft.
Ist ein Notar immer erforderlich?
Gegenstand, Versprechen und Vollzug werden nach dem Fall eingeordnet.
Sind frühere Schenkungen relevant?
Vorübertragungen werden in die Planung aufgenommen.
Kann Versorgung des Schenkenden berücksichtigt werden?
Eigenbedarf und gewünschte Absicherung werden konkret abgestimmt.
Ist die Steuerberatung enthalten?
Umfang und befugter Leistungserbringer werden gesondert vereinbart.