Was die Unterstützung umfasst
Zweck und Vermögen konkretisieren
Gewünschte Begünstigte, Vermögensarten und langfristiges Ziel werden aufgenommen. Familienstiftung und gemeinnützige Zielsetzung werden getrennt betrachtet. Der Wunsch nach einer Stiftung begründet keine automatische steuerliche Begünstigung oder geeignete Vermögensstruktur.
Organisation und Bindung prüfen
Organe, Nachbesetzung und Verwaltung werden nach dem Zweck beschrieben. Erträge, Kosten und Versorgung der Begünstigten erhalten eine nachvollziehbare Grundlage. Eine einmalige Vermögensübertragung wird nicht ohne Prüfung als frei rückholbar dargestellt; langfristige Bindung gehört zum Entscheidungsauftrag.
Alternativen und Fachschritte abstimmen
Stiftung, gesellschaftsrechtliche Lösung und andere Nachfolgewege werden nach dem konkreten Ziel verglichen. Anerkennung, Satzung und Steuerprüfung benötigen gesonderte Zuständigkeiten. Eine bestimmte Anerkennung oder Steuerersparnis wird nicht garantiert; die Erstprüfung ersetzt keine Errichtung.
Typische Situationen
Familienstiftung und Vermögensbindung
Familienvermögen soll langfristig einem bestimmten Zweck dienen. Begünstigung und Vermögensbindung werden vor der Entscheidung gelesen.
Stiftungszweck und langfristige Verwaltung
Die Stiftung soll laufende Verwaltung finanzieren. Ertragsgrundlage, Organe und Nachbesetzung werden konkret beschrieben.
Abgrenzung zu einer Holdingstruktur
Eine Holdingstruktur wird als Alternative erwogen. Beide Wege werden nach dem tatsächlichen Nachfolge- und Versorgungsziel verglichen.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 80 BGB
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 80 BGB
Rechtliche Grundlage: § 81 BGB
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 81 BGB
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel und Unterlagen aufnehmen
Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.
- 02
Zweck und Vermögen konkretisieren
Ausgangsdokumente und tatsächliche Angaben werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.
- 03
Organisation und Bindung prüfen
Die entscheidenden Voraussetzungen und offenen Tatsachen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.
- 04
Alternativen und Fachschritte abstimmen
Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vermögensübersicht
- Unternehmensunterlagen
- Beschreibung des Stiftungszwecks
- Versorgungs- und Ertragsplanung
- Bestehende Nachlassregelungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist eine Familienstiftung automatisch gemeinnützig?
Zweck und steuerliche Voraussetzungen müssen getrennt bestimmt werden.
Kann eingebrachtes Vermögen beliebig zurückgeholt werden?
Bindung und konkrete Gestaltung werden vor einer Entscheidung geprüft.
Ist die Errichtung Teil der Erstprüfung?
Satzung, Anerkennung und steuerliche Umsetzung benötigen eigenen Auftrag.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Beginnen Sie mit Vermögensübersicht, Unternehmensunterlagen, Beschreibung des Stiftungszwecks. Weitere Anlagen und unklare Angaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: zweck und vermögen konkretisieren, organisation und bindung prüfen, alternativen und fachschritte abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.