Was die Unterstützung umfasst
Vollmacht und Berechtigung prüfen
Allgemeine Vorsorgevollmacht, Einzelbefugnisse und gesonderte Bankdokumente werden unterschieden. Wer den Widerruf erklären kann, wird konkret festgestellt. Teilwiderruf und vollständige Beendigung benötigen eine jeweils passende Beschreibung.
Erklärung und Dokumente koordinieren
Empfänger, Nachweis des Zugangs und Rückgabe von Urkunden werden nach dem Fall geordnet. Frühere Ausfertigungen und Kopien können für die Umsetzung relevant sein. Ein bloßes Löschen einer Datei ersetzt keine erforderliche rechtliche Erklärung oder Information.
Weitere Vertretung abstimmen
Gewünschte Nachfolgeperson und verbleibender Bedarf werden aufgenommen. Registrierung, Banken oder andere bekannte Stellen werden auf erforderliche Schritte geprüft. Bereits abgeschlossene Geschäfte und Haftungsfragen sind separate Aufträge; ihre Wirksamkeit wird durch einen späteren Widerruf nicht pauschal rückwirkend beseitigt.
Typische Situationen
Sie möchten eine andere Person bevollmächtigen
Alte und neue Regelung werden abgestimmt.
Mehrere Ausfertigungen sind im Umlauf
Dokumentenbestand und Rückgabe werden geordnet.
Eine Vollmacht könnte missbräuchlich genutzt werden
Dringlichkeit und geeignete Maßnahmen werden gesondert geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Widerruf einordnen
§ 168 BGB betrifft Erlöschen und Widerruf der Vollmacht. Rechtsverhältnis und konkrete Befugnis werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 168 BGB ↗Urkunden berücksichtigen
§ 175 BGB betrifft Rückgabe der Vollmachtsurkunde nach Erlöschen. Dokumentenbestand und Umsetzung werden abgestimmt.
Amtliche Grundlage: § 175 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel klären
Teil- oder Gesamtwiderruf wird bestimmt.
- 02
Berechtigung prüfen
Vollmacht und Erklärungsmöglichkeit werden gelesen.
- 03
Umsetzung vorbereiten
Empfänger und Urkunden werden geordnet.
- 04
Folgeregelung abstimmen
Neue Vertretung und Zusatzaufgaben werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vollmacht und Nachträge
- Übersicht der Ausfertigungen
- Bekannte Empfänger und Verwendungen
- Separate Bankvollmachten
- Gewünschte neue Vertretungsregelung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vollmachtsumfang, Dokumentenbestand und Dringlichkeit bestimmen den Aufwand. Neugestaltung, notarielle Mitwirkung und Streitverfahren sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Rückgabe aller Kopien oder Rückabwicklung früherer Geschäfte werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Widerruft ein neues Dokument die alte Vollmacht immer?
Inhalt und erforderliche Umsetzung werden konkret geprüft.
Kann nur ein Teil widerrufen werden?
Gewünschter Umfang und rechtliche Gestaltung werden abgestimmt.
Sind Ausfertigungen relevant?
Vorhandene Urkunden und Empfänger werden aufgenommen.
Wird jedes frühere Geschäft unwirksam?
Frühere Vorgänge brauchen eine gesonderte Prüfung.
Müssen Banken informiert werden?
Gesonderte Dokumente und notwendige Schritte werden konkret festgestellt.
Ist eine neue Vorsorgevollmacht enthalten?
Neugestaltung wird ausdrücklich als weiterer Umfang vereinbart.