Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Betriebsprüfung begleiten

Für Ihr Unternehmen ist eine steuerliche Außenprüfung angekündigt? Wir organisieren die Vorbereitung und Abstimmung mit befugter steuerlicher Vertretung. Prüfungsumfang, Unterlagen und Kommunikationswege werden nachvollziehbar geordnet. Ziel ist eine strukturierte Bearbeitung der konkreten Prüfung, nicht die Zusage eines bestimmten Ergebnisses.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Legen Sie Prüfungsanordnung und sämtliche Termine vor. Bewahren Sie Originaldaten und Geschäftsdokumente auf. Verändern Sie keine Belege zur nachträglichen Anpassung. Hinweise auf ein gesondertes Ermittlungsverfahren werden sofort als zusätzlicher Fachbedarf eingeordnet.

01

Umfang erfassen

Steuerarten und Prüfungszeiträume werden gelesen.

02

Daten vorbereiten

Unterlagen und Zuständigkeiten werden geordnet.

03

Feststellungen bearbeiten

Rückfragen und offene Punkte werden dokumentiert.

Was die Unterstützung umfasst

Prüfungsrahmen aufnehmen

Anordnung, frühere Prüfungen und zuständige Personen werden erfasst. Zeitraum und Steuerarten bestimmen den konkreten Datenbedarf. Ein allgemeiner Dokumentenexport wird nicht ohne Abgleich des Prüfungsumfangs vorausgesetzt.

Mitwirkung organisieren

Buchführungsdaten, Verträge und Erläuterungen werden nach Themen geordnet. Zugriff und Bereitstellung werden mit der befugten Vertretung abgestimmt. Fehlende Informationen und sachliche Unterschiede erhalten eine dokumentierte Nachbearbeitung.

Kommunikation und Folgen begleiten

Rückfragen, Besprechungspunkte und vorläufige Feststellungen werden nachvollziehbar gesammelt. Fachliche Stellungnahmen erfolgen im vereinbarten Auftrag durch befugte Personen. Geänderte Bescheide, Einspruch oder steuerstrafrechtliche Fragen werden separat geprüft und nicht mit der Vorbereitung gleichgesetzt.

Typische Situationen

Die Prüfungsanordnung ist eingegangen

Umfang und Termine werden konkret aufgenommen.

Es fehlen Erläuterungen zu Buchungen

Belege und Geschäftshintergrund werden zusammengetragen.

Ein Prüfer beanstandet einen Sachverhalt

Feststellung, Gegenbelege und Fachantwort werden abgestimmt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Anordnung lesen

    Zeitraum und Steuerarten werden erfasst.

  2. 02

    Vertretung bestimmen

    Befugnis und Kommunikation werden abgestimmt.

  3. 03

    Unterlagen ordnen

    Daten und Erläuterungen werden vorbereitet.

  4. 04

    Punkte bearbeiten

    Rückfragen und Feststellungen werden dokumentiert.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Prüfungsanordnung und Termine
  • Buchführungsdaten
  • Abschlüsse und Erklärungen
  • Relevante Verträge
  • Bisherige Prüfungs- und Finanzamtsschreiben

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Prüfungszeitraum, Datenqualität und strittige Sachverhalte bestimmen den Aufwand. Einspruch und zusätzliche Ermittlungsverfahren sind gesonderte Aufträge. Honorar und Umfang werden vor Beginn bestätigt. Nachzahlungen oder Prüfungsfeststellungen können nicht pauschal ausgeschlossen werden.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann jede Prüfung verhindert werden?

Grundlage und konkrete Maßnahmen müssen geprüft werden.

Welche Daten werden benötigt?

Prüfungsanordnung und tatsächliche Anforderungen bestimmen die Auswahl.

Wer kommuniziert mit dem Finanzamt?

Zuständigkeit und befugte Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.

Darf ich Originalbelege nachträglich ändern?

Originaldaten und Änderungen müssen nachvollziehbar erhalten bleiben.

Ist ein Einspruch enthalten?

Rechtsbehelfe werden gesondert vereinbart.

Was gilt bei Ermittlungsfragen?

Steuerstrafrechtlicher Fachbedarf wird getrennt und zeitnah geklärt.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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