Was die Unterstützung umfasst
Verkaufs- und Lagerwege abbilden
Eigener Shop, Marktplatz und Fulfillment werden nach tatsächlichem Ablauf beschrieben. Versandort, Bestimmungsland und Kundenstatus erhalten getrennte Datenfelder. Import und innergemeinschaftlicher Versand werden nicht als derselbe Vorgang behandelt.
Steuerbehandlung fachlich prüfen
Fernverkauf und mögliche Sonderregeln werden im konkreten Modell eingeordnet. Rolle der Plattform und Voraussetzungen eines besonderen Besteuerungsverfahrens werden geprüft. OSS wird nicht als pauschaler Ersatz für sämtliche ausländischen Pflichten dargestellt.
Daten und Umsetzung abstimmen
Bestellungen, Rechnungen, Gutschriften und Retouren werden mit den Zahlungen abgeglichen. Gebühren und Nettoauszahlungen dürfen die Umsatzübersicht nicht verdecken. Registrierungen, Meldungen und Korrekturen werden mit befugter Beratung als konkrete Aufgaben vereinbart; Shoptechnik und Steuersätzeinrichtung bleiben gesondert.
Typische Situationen
Ein Shop liefert an Privatkunden in mehreren Ländern
Versand und Kundenstatus werden geprüft.
Ein Marktplatz nutzt ein Auslandslager
Warenbewegung und mögliche Registrierung werden eingeordnet.
Auszahlungen passen nicht zu den Verkäufen
Gebühren, Retouren und Gutschriften werden nachvollzogen.
Worauf es fachlich ankommt
Fernverkauf einordnen
§ 3c UStG betrifft Ort bestimmter Fernverkäufe. Warenweg und Empfänger werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 3c UStG ↗OSS-Anwendung prüfen
§ 18j UStG betrifft ein besonderes Besteuerungsverfahren. Voraussetzungen und erfasste Umsätze werden gesondert bestimmt.
Amtliche Grundlage: § 18j UStG ↗Befugte Fachprüfung vereinbaren
§ 3 StBerG betrifft unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen. Leistungserbringer und Auftrag werden vor Beginn konkret benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Modell beschreiben
Länder und Lager werden aufgenommen.
- 02
Vorgänge prüfen
Kunden, Lieferungen und Plattformen werden eingeordnet.
- 03
Daten abgleichen
Umsätze, Retouren und Zahlungen werden geordnet.
- 04
Pflichten organisieren
Befugte Beratung und Umsetzung werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Verkaufskanal- und Länderübersicht
- Lager- und Versandinformationen
- Bestell- und Rechnungsdaten
- Retouren und Plattformabrechnungen
- Registrierungs- und OSS-Unterlagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Länderzahl, Lagerstruktur und Datenqualität bestimmen den Aufwand. Registrierung, laufende Meldungen und technische Shopeinrichtung sind zusätzliche Leistungen. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Eine vollständige Erledigung aller Auslandspflichten allein durch OSS wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Bestimmt die Plattformauszahlung den steuerlichen Umsatz?
Verkauf, Gebühren und Retouren werden getrennt abgeglichen.
Ersetzt OSS jede Auslandsregistrierung?
Erfasste Umsätze und weitere Pflichten müssen konkret geprüft werden.
Ist ein Auslandslager relevant?
Lagerort und Warenbewegung können eigene Fragen auslösen.
Werden Privat- und Geschäftskunden unterschieden?
Kundenstatus wird für die Einordnung aufgenommen.
Sind Retouren zu berücksichtigen?
Rückgaben und Gutschriften werden nachvollziehbar zugeordnet.
Ist die Shopkonfiguration enthalten?
Technische Einrichtung wird gesondert vereinbart.