Was die Unterstützung umfasst
Vorgang und Rollen bestimmen
Lieferant, Kunde und weitere Beteiligte werden vollständig aufgenommen. Abgangs- und Bestimmungsort einer Ware können von Rechnungsadressen abweichen. Bei Leistungen werden Inhalt und tatsächlicher Empfänger konkret beschrieben.
Steuerliche Behandlung einordnen
Innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb werden nicht mit Dienstleistungen gleichgesetzt. Unternehmereigenschaft, Umsatzsteuer-ID und erforderliche Nachweise werden gemeinsam geprüft. Reihenlieferungen, Privatkunden und besondere Leistungsarten können zusätzliche Fachprüfung erfordern.
Rechnung und Folgepflichten koordinieren
Befugte Beratung stimmt Ort, Steuerbehandlung und erforderliche Angaben ab. Weitere Meldungen und ausländische Registrierungsfragen werden gesondert bestimmt. Eine pauschale steuerfreie Abrechnung aller EU-Geschäfte wird nicht vorausgesetzt; frühere Fehler erhalten einen eigenen Korrekturauftrag.
Typische Situationen
Ware wird direkt in einen anderen Mitgliedstaat geliefert
Beteiligte und Transportnachweise werden geprüft.
Eine Dienstleistung wird an ein EU-Unternehmen erbracht
Leistungsart und Empfängerstatus werden eingeordnet.
Mehrere Unternehmen sind am Warenweg beteiligt
Lieferung und Rolle jedes Beteiligten werden getrennt untersucht.
Worauf es fachlich ankommt
Warenlieferung konkret prüfen
§ 6a UStG betrifft innergemeinschaftliche Lieferung. Voraussetzungen und Nachweise werden konkret abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 6a UStG ↗Leistungsort unterscheiden
§ 3a UStG betrifft sonstige Leistungen. Empfänger und mögliche Sonderregeln werden fachlich eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 3a UStG ↗Befugte Fachprüfung vereinbaren
§ 3 StBerG betrifft unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen. Leistungserbringer und Auftrag werden vor Beginn konkret benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Geschäft beschreiben
Beteiligte und tatsächlicher Ablauf werden erfasst.
- 02
Art einordnen
Ware und sonstige Leistung werden unterschieden.
- 03
Nachweise prüfen
Empfängerstatus und Unterlagen werden abgeglichen.
- 04
Abrechnung abstimmen
Rechnung und weitere Aufgaben werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Verträge und Bestellungen
- Beschreibung der Waren- oder Leistungswege
- Umsatzsteuer-IDs und Empfängerangaben
- Transportnachweise
- Rechnungen und bisherige Meldungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Länder, Geschäftsmodelle und Sonderkonstellationen bestimmen den Aufwand. Ausländische Registrierung und Korrektur früherer Meldungen sind gesondert. Befugte Beratung, Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Steuerfreiheit wird nicht vorab garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Sind alle EU-Geschäfte steuerfrei?
Art und Voraussetzungen des konkreten Vorgangs werden geprüft.
Reicht eine Umsatzsteuer-ID aus?
Weitere Voraussetzungen und Nachweise können erforderlich sein.
Gelten für Dienstleistungen dieselben Regeln wie für Waren?
Beide Arten werden getrennt eingeordnet.
Was gilt bei Privatkunden?
Empfängerstatus kann die Behandlung verändern und wird ausdrücklich geprüft.
Sind ausländische Registrierungen enthalten?
Bedarf und Umsetzung werden gesondert vereinbart.
Können alte Rechnungen überprüft werden?
Korrekturen werden als eigener Umfang abgestimmt.