Was die Unterstützung umfasst
Bescheid und Verfahren erfassen
Steuerart, Zeitraum und betroffene Gesellschaft werden festgestellt. Grundlagenbescheide und Folgebescheide können unterschiedliche Angriffspunkte haben. Ein auffälliger Betrag allein beschreibt noch keine tragfähige Begründung.
Sachverhalt und Begründung vorbereiten
Erklärung, Berechnung und zugrunde gelegte Tatsachen werden verglichen. Belege und rechtliche Fragen werden nach Bedeutung geordnet. Befugte Beratung prüft außerdem mögliche Folgen einer erneuten umfassenden Überprüfung.
Rechtsbehelf und Zahlung abstimmen
Einlegung und weitere Begründung werden im vereinbarten Umfang organisiert. Ein Einspruch hält die Steuererhebung grundsätzlich nicht automatisch auf. Ob eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen ist, wird als eigenständige Frage mit Voraussetzungen und Risiken geprüft.
Typische Situationen
Ein Aufwand wurde nicht berücksichtigt
Erklärung, Bescheid und Belege werden verglichen.
Der Bescheid beruht auf einer Prüfung
Feststellungen und geänderte Beträge werden abgeglichen.
Die Zahlung ist kurzfristig fällig
Rechtsbehelf und möglicher Aussetzungsantrag werden getrennt geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtsbehelf einordnen
§ 347 AO betrifft statthaften Einspruch. Angegriffene Entscheidung und Verfahren werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 347 AO ↗Frist konkret feststellen
§ 355 AO betrifft Einspruchsfrist. Bekanntgabe und tatsächliche Belehrung werden gesondert betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 355 AO ↗Zahlung gesondert behandeln
§ 361 AO betrifft Aussetzung der Vollziehung. Einspruch stoppt Steuererhebung grundsätzlich nicht automatisch.
Amtliche Grundlage: § 361 AO ↗Befugte Fachprüfung vereinbaren
§ 3 StBerG betrifft unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen. Leistungserbringer und Auftrag werden vor Beginn konkret benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bescheid aufnehmen
Steuerart und Bekanntgabe werden erfasst.
- 02
Frist prüfen
Zulässigkeit und erforderliche Handlung werden geklärt.
- 03
Begründung vorbereiten
Tatsachen und Unterlagen werden abgeglichen.
- 04
Auftrag umsetzen
Einreichung und Zahlungsfragen werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vollständiger Bescheid
- Angaben zur Bekanntgabe
- Steuererklärung und Berechnung
- Belege zum strittigen Punkt
- Frühere Schreiben und Zahlungsanforderung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Steuerart, streitige Punkte und Umfang der Begründung bestimmen den Aufwand. Aussetzungsantrag und gerichtliches Verfahren sind gesondert. Honorar und befugter Leistungserbringer werden vor Beginn bestätigt. Änderung des Bescheids oder Aussetzung werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist meine Anfrage schon ein Einspruch?
Nein, Einreichung und Mandatsannahme müssen konkret organisiert werden.
Gilt immer dieselbe Frist?
Bekanntgabe, Belehrung und Sonderfälle werden geprüft.
Muss ich trotz Einspruch zahlen?
Zahlungsfrage und mögliche Aussetzung werden gesondert eingeordnet.
Reicht ein kurzer Hinweis auf einen Fehler?
Begründungsbedarf und Nachweise werden konkret abgestimmt.
Kann die Prüfung weitere Punkte betreffen?
Folgen der erneuten Prüfung werden fachlich eingeordnet.
Ist eine Klage enthalten?
Ein gerichtliches Verfahren braucht einen eigenen Auftrag.