Was die Unterstützung umfasst
Empfänger und Rechtsgrund erfassen
Angehörigenunterstützung, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt werden unterschieden. Für verschiedene Fallgruppen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Kindergeld- und Freibetragsfragen werden nicht ungeprüft ausgeblendet.
Leistungen und eigene Mittel dokumentieren
Zahlungen, Zeiträume und gegebenenfalls weitere Unterstützer werden aufgenommen. Eigene Einkünfte und Vermögen des Empfängers können Bedeutung haben. Bei Ausland werden Nachweise und weitere Anforderungen gesondert abgestimmt.
Steuerlichen Weg festlegen
Mögliche Berücksichtigung wird jahresbezogen geprüft. Zustimmung und Folgen für den Empfänger können bei bestimmten Wegen erforderlich sein. Unterhaltsberechnung und Steuererklärung sind eigene Folgeaufträge.
Typische Situationen
Eltern werden regelmäßig unterstützt
Bedürftigkeit, eigene Mittel und Zahlungen werden dokumentiert.
Unterhalt geht an einen früheren Ehepartner
Fallgruppe und mögliche Abstimmung mit dem Empfänger werden geprüft.
Der Empfänger lebt im Ausland
Nachweise, Umrechnung und besondere Anforderungen werden geordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Besondere Belastung prüfen
§ 33a EStG behandelt bestimmte Unterhaltsaufwendungen und Voraussetzungen. Empfänger, Mittel und Nachweis werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 33a EStG ↗Persönliche Steuerlage erfassen
§ 1 EStG betrifft Steuerpflicht. Ausgangslage und weitere einschlägige Abzugsregeln werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1 EStG ↗Befugte Steuerberatung festlegen
§ 3 StBerG betrifft Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen. Leistungserbringer und Prüfauftrag werden vor Beginn benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Unterstützung nennen
Empfänger und Anlass werden aufgenommen.
- 02
Leistungen ordnen
Zahlung und Zeitraum werden dokumentiert.
- 03
Voraussetzungen prüfen
Fallgruppe und eigene Mittel werden abgeglichen.
- 04
Folgeauftrag abstimmen
Befugte Prüfung und Erklärung werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Empfänger- und Verwandtschaftsangaben
- Zahlungsbelege
- Unterhaltsvereinbarung oder Titel
- Angaben zu Einkünften und Vermögen
- Steuerjahr und weitere Unterstützer
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Empfängerzahl, Nachweisbedarf und Ausland bestimmen den Aufwand. Unterhaltsberechnung, Erklärung und Übersetzung sind gesondert. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Eine vollständige steuerliche Anerkennung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jeder Unterhalt absetzbar?
Fallgruppe und gesetzliche Voraussetzungen sind entscheidend.
Zählt Bargeld wie eine Überweisung?
Zahlungsweg und aktuelle Nachweisanforderungen werden konkret geprüft.
Sind Einkünfte des Empfängers relevant?
Eigene Mittel gehören zur Prüfung.
Brauche ich seine Zustimmung?
Das hängt vom konkreten Abzugsweg ab.
Gilt dasselbe im Ausland?
Besondere Nachweise und weitere Regeln können erforderlich sein.
Ist Unterhaltsberechnung enthalten?
Sie wird als eigener Auftrag vereinbart.