Was die Unterstützung umfasst
Parteien und Mittelverwendung erfassen
Rechtsform, Beteiligung und Vertretung werden geprüft. Betrag, Auszahlung und Finanzierungszweck werden dokumentiert. Bereits geleistete Zahlungen brauchen eine tatsächliche Einordnung und werden nicht automatisch zum Darlehen erklärt.
Vertragsbedingungen abstimmen
Verzinsung, Kündigung, Fälligkeit und Teilzahlungen werden konkret gestaltet. Sicherheiten und Rangvereinbarungen erfordern eine gesonderte Prüfung. Zustimmungen, Interessenkonflikte und bestehende Finanzierungsverträge werden einbezogen.
Krisen- und Fachfragen koordinieren
Insolvenzrechtlicher Nachrang und mögliche Anfechtung werden nach Beteiligung und Sachverhalt eingeordnet. Ausnahmen werden nicht durch eine pauschale Regel ersetzt. Steuerliche Angemessenheit und Buchung werden mit befugter Fachprüfung abgestimmt; der Vertrag allein bestätigt keinen Steuerabzug.
Typische Situationen
Ein Gesellschafter finanziert eine Investition
Auszahlung und Rückzahlungsplan werden gestaltet.
Es gibt bereits formlose Zahlungen
Herkunft und bisherige Vereinbarungen werden aufgearbeitet.
Die Gesellschaft hat Liquiditätsprobleme
Zulässigkeit weiterer Maßnahmen wird gesondert geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Darlehenspflichten bestimmen
§ 488 BGB betrifft Darlehensverträge. Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung werden konkret vereinbart.
Amtliche Grundlage: § 488 BGB ↗Nachrang einordnen
§ 39 InsO betrifft nachrangige Forderungen. Gesellschafterstellung und mögliche Ausnahmen werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 39 InsO ↗Krisenzahlungen gesondert prüfen
§ 135 InsO betrifft Gesellschafterdarlehen und Anfechtung. Zahlung und Sicherheit werden konkret eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 135 InsO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Finanzierung aufnehmen
Parteien und bisherige Zahlungen werden erfasst.
- 02
Befugnis prüfen
Vertretung und Zustimmungen werden geklärt.
- 03
Vertrag gestalten
Bedingungen und Sicherheiten werden abgestimmt.
- 04
Fachfragen koordinieren
Krise, Steuern und Buchung werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsübersicht
- Finanzierungszweck
- Zahlungsnachweise
- Vorhandene Kredit- und Rangvereinbarungen
- Liquiditätsübersicht
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Finanzierungsstruktur, Sicherheiten und Krisenlage bestimmen den Aufwand. Steuerberatung und insolvenzrechtliche Vertiefung sind gesondert zu vereinbaren. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Rückzahlungssicherheit und steuerliche Anerkennung werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jede Gesellschafterzahlung ein Darlehen?
Rechtsgrund und tatsächliche Vereinbarung werden geprüft.
Muss ein Zinssatz vereinbart werden?
Vertragsziel und steuerliche Einordnung werden konkret abgestimmt.
Kann jederzeit zurückgezahlt werden?
Vertrag und mögliche Krisenfolgen werden zusammen geprüft.
Sind alle Gesellschafterforderungen gleichrangig?
Beteiligung, Rechtsgrund und gesetzliche Ausnahmen werden eingeordnet.
Ist eine Sicherheit immer unproblematisch?
Zeitpunkt und insolvenzrechtliche Folgen brauchen Prüfung.
Ist Steuerberatung enthalten?
Befugte steuerliche Prüfung wird ausdrücklich gesondert vereinbart.