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Gesellschafterdarlehen gestalten

Ein Gesellschafter soll seiner Gesellschaft Geld zur Verfügung stellen? Wir organisieren die Gestaltung eines nachvollziehbaren Darlehensvertrags. Finanzierung, Rückzahlungsbedingungen und gesellschaftsrechtliche Zuständigkeit werden zusammen betrachtet. Ein Darlehen wird von Eigenkapital und anderen Zahlungen ausdrücklich unterschieden.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie geplante Auszahlung, bisherige Zahlungen und mögliche Liquiditätsprobleme. Bei einer Krise dürfen Rückzahlung oder neue Sicherheit nicht isoliert entschieden werden. Insolvenzrechtliche Folgen werden vor einer Gestaltung gesondert priorisiert.

01

Finanzierung einordnen

Darlehen und andere Mittel werden unterschieden.

02

Bedingungen gestalten

Zinsen, Laufzeit und Rückzahlung werden abgestimmt.

03

Risiken markieren

Krise, Sicherheiten und Steuerfragen werden zugeordnet.

Was die Unterstützung umfasst

Parteien und Mittelverwendung erfassen

Rechtsform, Beteiligung und Vertretung werden geprüft. Betrag, Auszahlung und Finanzierungszweck werden dokumentiert. Bereits geleistete Zahlungen brauchen eine tatsächliche Einordnung und werden nicht automatisch zum Darlehen erklärt.

Vertragsbedingungen abstimmen

Verzinsung, Kündigung, Fälligkeit und Teilzahlungen werden konkret gestaltet. Sicherheiten und Rangvereinbarungen erfordern eine gesonderte Prüfung. Zustimmungen, Interessenkonflikte und bestehende Finanzierungsverträge werden einbezogen.

Krisen- und Fachfragen koordinieren

Insolvenzrechtlicher Nachrang und mögliche Anfechtung werden nach Beteiligung und Sachverhalt eingeordnet. Ausnahmen werden nicht durch eine pauschale Regel ersetzt. Steuerliche Angemessenheit und Buchung werden mit befugter Fachprüfung abgestimmt; der Vertrag allein bestätigt keinen Steuerabzug.

Typische Situationen

Ein Gesellschafter finanziert eine Investition

Auszahlung und Rückzahlungsplan werden gestaltet.

Es gibt bereits formlose Zahlungen

Herkunft und bisherige Vereinbarungen werden aufgearbeitet.

Die Gesellschaft hat Liquiditätsprobleme

Zulässigkeit weiterer Maßnahmen wird gesondert geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Finanzierung aufnehmen

    Parteien und bisherige Zahlungen werden erfasst.

  2. 02

    Befugnis prüfen

    Vertretung und Zustimmungen werden geklärt.

  3. 03

    Vertrag gestalten

    Bedingungen und Sicherheiten werden abgestimmt.

  4. 04

    Fachfragen koordinieren

    Krise, Steuern und Buchung werden zugeordnet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsübersicht
  • Finanzierungszweck
  • Zahlungsnachweise
  • Vorhandene Kredit- und Rangvereinbarungen
  • Liquiditätsübersicht

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Finanzierungsstruktur, Sicherheiten und Krisenlage bestimmen den Aufwand. Steuerberatung und insolvenzrechtliche Vertiefung sind gesondert zu vereinbaren. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Rückzahlungssicherheit und steuerliche Anerkennung werden nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist jede Gesellschafterzahlung ein Darlehen?

Rechtsgrund und tatsächliche Vereinbarung werden geprüft.

Muss ein Zinssatz vereinbart werden?

Vertragsziel und steuerliche Einordnung werden konkret abgestimmt.

Kann jederzeit zurückgezahlt werden?

Vertrag und mögliche Krisenfolgen werden zusammen geprüft.

Sind alle Gesellschafterforderungen gleichrangig?

Beteiligung, Rechtsgrund und gesetzliche Ausnahmen werden eingeordnet.

Ist eine Sicherheit immer unproblematisch?

Zeitpunkt und insolvenzrechtliche Folgen brauchen Prüfung.

Ist Steuerberatung enthalten?

Befugte steuerliche Prüfung wird ausdrücklich gesondert vereinbart.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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