Was die Unterstützung umfasst
Leistung und Projektmodell bestimmen
Wir lesen Angebot, Anforderungen und technische Anlagen zusammen. Geschuldete Ergebnisse und laufende Dienstleistungen werden unterschieden. Ein agiles Vorgehen beantwortet nicht automatisch jede Frage zu Leistungsumfang und Verantwortung. Versionen, Schnittstellen und Voraussetzungen des Zielsystems erhalten eine klare Zuordnung; technische Vollständigkeit des Pflichtenhefts bleibt bei Bedarf fachlich gesondert zu prüfen.
Steuerung und Änderungen gestalten
Meilensteine, Ansprechpartner und Mitwirkung werden konkret beschrieben. Änderungsanfrage, Bewertung und verbindliche Freigabe erhalten einen nachvollziehbaren Ablauf. Terminfolgen und Zusatzvergütung werden ausdrücklich aufgenommen. Eine mündliche technische Idee wird nicht automatisch als endgültig beauftragte Mehrleistung behandelt. Welche Daten und Zugänge benötigt werden, wird begrenzt am tatsächlichen Projekt vereinbart.
Ergebnis und Vertragsende abstimmen
Prüfkriterien, Abnahme und Fehlerbehandlung werden auf den konkreten Auftrag abgestimmt. Dateilieferung und Rechte an Ergebnissen sind eigene Fragen. Wir bereiten die vereinbarte Vertragsfassung mit Anlagenverweisen vor. Technischer Test, Projektleitung, Rechteaudit und spätere Streitvertretung sind gesonderte Aufgaben. Ein Projekterfolg oder fester Fertigstellungstermin wird nicht allein durch einen Vertragsentwurf garantiert.
Typische Situationen
Eine Individualsoftware wird entwickelt
Ergebnis und Prüfkriterien werden konkret beschrieben.
Ein bestehendes System wird integriert
Schnittstellen und Mitwirkung werden abgestimmt.
Viele Änderungen sind zu erwarten
Freigabe und Preisfolgen erhalten nachvollziehbare Regeln.
Worauf es fachlich ankommt
Werkleistung
Ein vereinbartes Ergebnis und seine Vergütung werden zusammen betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 631 BGB ↗Dienstleistung
Laufende Tätigkeit wird von einem geschuldeten Projektergebnis abgegrenzt.
Amtliche Grundlage: § 611 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Projekt schildern
Sie nennen Ziel und bisherigen Stand.
- 02
Anlagen ordnen
Leistung und technische Voraussetzungen werden erfasst.
- 03
Abläufe gestalten
Mitwirkung, Änderungen und Abnahme werden abgestimmt.
- 04
Fassung vorbereiten
Vertrag und offene Fachprüfpunkte werden übergeben.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Angebot und Vertragsentwurf
- Pflichtenheft mit Versionsstand
- Projektplan und Meilensteine
- Schnittstellen- und Mitwirkungsübersicht
- Wünsche zu Ergebnisrechten und Änderungsprozess
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Projektumfang, Vertragsanlagen und Abstimmungsrunden bestimmen die Vergütung. Technische Konzeption, Tests, Projektleitung und Streitvertretung werden gesondert vereinbart. Fertigstellung oder erfolgreiche Integration werden nicht von uns technisch zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist ein agiles Projekt ohne feste Regeln möglich?
Das tatsächliche Modell wird aufgenommen. Auch flexible Entwicklung braucht klare Vereinbarungen zu Aufgaben, Freigaben und Vergütung; eine Methodenbezeichnung ersetzt diese nicht.
Ist jede Tätigkeit eine Werkleistung?
Ergebniszusage und laufende Dienste werden getrennt geprüft. Eine Vertragsüberschrift allein entscheidet nicht zuverlässig über den tatsächlichen Leistungsumfang.
Wie werden zusätzliche Wünsche behandelt?
Änderungsanfrage, Aufwand und Freigabe werden beschrieben. Technische Diskussion und verbindliche Zusatzbeauftragung sollen nachvollziehbar auseinandergehalten werden.
Wer legt Abnahmekriterien fest?
Fachliche Ziele werden mit den Beteiligten konkret aufgenommen. Die Vertragsfassung ordnet den Prozess; technische Eignung der Kriterien braucht bei Bedarf eigene Fachprüfung.
Sind Quellcode und Nutzungsrechte automatisch enthalten?
Lieferung und erlaubte Nutzung werden gesondert geregelt. Dateizugriff ersetzt keine Prüfung der eingeräumten Rechte und eingebundenen Drittbestandteile.
Übernehmen Sie die Projektleitung?
Nur bei gesondertem Auftrag. Vertragsgestaltung, technische Steuerung und laufende Umsetzung sind unterschiedliche Leistungen mit ausdrücklich abgestimmtem Umfang.